Die Grafen von Gleichen-Tonna (Graven von Gleiche) haben vom Stift Würzburg jährliche Einkünfte von zwei Fudern Wein und 30 Gulden auf das Dorf Ingersleben (Jngersleiben) als Mannlehen. Bischof Rudolf von Scherenberg weigert sich nun, den Grafen ihre Einkünfte zu geben, weil Graf Sigmund von Gleichen-Tonna (Grav Sigmund von Gleichen) mehr Einkünfte vom Bischof fordert. Daraufhin versuchen Herzog Friedrich III. von Sachsen (hertzog Fridrich von Sachsen Kurfurst) und sein Bruder Herzog Johann von Sachsen (herzog Hanns sein bruder) den Streit zu schlichten. Sie schlagen als Kompromiss vor, dass der Bischof das Lehensverhältnis für die 30 Gulden zu Ingersleben aufgibt und es dem Grafen zu Eigen macht. Dafür soll der Graf die Einkünfte der zwei Fuder Wein ganz an den Bischof abtreten. Nach einer Bedenkzeit von genau einem Monat nimmt Bischof Rudolf von Scherenberg am 12. November 1490 den Kompromissvorschlag an. Graf Siegmund von Gleichen-Tonna lehnt den Vorschlag jedoch ab. Eine Einigung kann erst im Jahr 1495 erreicht werden, bei der die beiden Parteien in folgenden Punkte übereinkommen: erstens soll der Würzburger Bischof den Grafen von Gleichen-Tonna die jährlichen zwei Fuder Wein zwischen St. Martinstag (11. November) und Weihnachten zustellen. Zweitens wird festgelegt, dass der Erhalt der zwei Fuder Wein und der 30 Gulden aus Ingersleben als erbliches Mannlehen gilt. Drittens muss Bischof Rudolf von Scherenberg die ausstehenden 16 Fuder Wein, die über den Zeitraum des Streits nicht an die Grafen von Gleichen-Tonna gegeben wurden, nachzahlen, indem er pro Jahr einen Fuder Wein abgibt. Zuletzt wird festgelegt, dass der Bischof und seine Nachfolger das Recht haben, das Lehen mit 300 Gulden auszulösen und dass der Graf und seine Erben 300 Gulden schuldig sind, wenn sie ihre Eigengüter dem Stift Würzburg zu Lehen auftragen.
Das Halsgericht zu Gleußen (Gleuchshaim), das dem Abt und dem Konvent zu Banz (Bantz) gehört, ist ihnen von Kurfürst Friedrich III. von Sachsen und dessen Bruder Herzog Johann von Sachsen genommen worden, sie erhalten es jedoch zurück.
Im Ort Gleußen (Gleuchseim oder Gleuchshaim), der der Herrschaft des Klosters Banz (closter Bantz) unterliegt, gibt es ein Halsgericht. Die Herzöge von Sachsen entziehen dem Kloster den Ort und fassen es unter ihren Herrschaftsbereich. Der Stiftspfleger zu Coburg schaltet sich ein, schlichtet den Streit und sorgt dafür, dass das Kloster die Rechte und die Herrschaft über den Ort wieder erhält.
Bischof Lorenz von Bibra verbündet sich für zehn Jahre mit den Herzögen Friedrich III. und Johann von Sachsen: Sie verpflichten sich, sich gegenseitig nicht Feind zu werden, Irrungen und Ansprüche schiedsgerichtlich zu vergleichen und sich im Fehdefall gegenseitig mit 200 Reitern und 2000 Mann zu Fuß beizustehen
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Georg Schenk von Limpurg schreibt Herzog Friedrich von Sachsen (Friderichen zu Sachsen), wie es um den Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) steht und dass der Bischof von Würzburg und der Markgraf von Brandenburg ebenfalls dort erscheinen werden.
Kurfürst Herzog Friedrich von Sachsen (Friderich von Sachsen) schreibt Bischof Lorenz von Bibra, er habe seiner Ritterschaft zu Coburg (Coburgischen) erlaubt ,auf den Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) zu reiten, wofür er und sein Bruder großen Dank verdienen. Er schreibt auch, dass sie unter sich eine Steitmacht mit über 2000 Pferden versammelt haben, die sich ihnen mit Leib und Gut verpflichtet haben.
Bischof Lorenz von Bibra verlängert das 1508 geschlossene Bündnis mit den Herzögen Friedrich III. und Johann von Sachsen um zehn Jahre.
Bischof Konrad von Thüngen erhält von Kaiser Karl V. einen Brief, in dem der Kaiser seine Verleihung der Regalien, Lehen und weltlichen Rechte des Bischofs und des Hochstifts bestätigt und ersucht Bischof Albrecht von Brandenburg ( albrecht Bischof zu Maintz), Friedrich III., Herzog von Sachsen (Friderich hertzog zu Sachsen), seinen Bruder Johann, Herzog von Sachsen (Hertzpg Hans sein bruder), Joachim I. Nestor, Markgraf von Brandenburg (Joachim Marggraf zu Brandenburg), Bischof Georg Schenk von Limpurg (Brag Bischof zu Bamberg), Georg den Bärtigen, Herzog von Sachsen (Georg hertzog zu Sachsen) und Johann Kasimir, Herzog von Sachsen-Coburg (Casimir) um ihre Meinungen zur Verleihung des Herzogtums Franken, zusätzlich zu den Lehen des Hochstifts, an Bischof Konrad von Thüngen. Mit dieser würden fürstliche Herrschaftsrechte einhergehen, die Schlösser, Städte, Herrschaften und die Landgerichtsbarkeit umfassen würden. Bischof Konrad von Thüngen verweist in diesem Kontext auf die gewohnheitsmäßige Verleihung dieser Rechte und Lehen an seine Amtsvorgänger und die Tatsache, dass Kaiser Maximilian I. ihm die Verleihung dieser Rechte und Lehen zugesagt hat. So kommt es zu Worms (wormbs) tatsächlich zur beschriebenen Verleihung und das sogar ohne jede Vorbehalte. So erhält Bischof Konrad von Thüngen vollständig und unabänderlich das Herzogtum Franken samt den Obrigkeite, Gerichtsbarkeiten und Gerechtigkeiten.