Die würzburger (wurtzburgischen) Räte halten sich an ihren Auftrag, die Beschwerden der Ritterschaft anzuhören. Sie sollen sich an ihre Verträge halten und sich mit der Reformation von Geistlichen und Weltlichen Gerichten einverstanden erklären.
Der Ritterschaft sind in den letzten Jahren des Öfteren Beschwerden aufgrund von Zöllen, Fron, Diensten, Atzungen, Nachreise und weiteren Anliegen zugetragen worden. Dies hat zur Folge, dass die geistlichen und weltlichen Gerichte überladen sind, weshalb die Ritterschaft auf ihre Forderungen keine Antwort erhält. Diese wendet sich an den Bischof und dessen Domkapitel und bittet darum, dass diese sich mit deren Anliegen an den Kaiser wenden. Sollte der Kaiser ablehnen, sich mit den Forderungen auseinander zu setzen, so würde die Ritterschaft gewaltsam gegen ihn vorgehen. Es gilt jedoch zu bedenken, dass sich diese Handlung dem Bischof und dessen Hochstift sowohl als Vor-, als auch als Nachteil auswirken kann.
Bischof Lorenz von Bibra schreibt der versammelten Ritterschaft zu Münnerstadt (Munerstat) und entschuldigt sich für sein Nichterscheinen beim Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim). Seine Begründung ist, dass er sich mit ihnen bereits vor drei Jahren auf dem Rittertag zu Bad Windsheim bezüglich etlicher Mängel und Gebrechen verglichen hat. Er und sein Domkapitel haben ihre Beschwerden vernommen und bezüglich der geistlichen und weltlichen Gerichte bereits mehr getan als gefordert war, was die Ritterschaft auch dankbar angenommen hat. Er will sich an den Vertrag, der zwischen ihren Vorgängern geschlossen wurde, halten. Da ihn die Ritterschaft jedoch wegen derselben Sachen erneut nach Bad Windsheim beordert, hält er es nicht für nötig, ihrer Bitte nachzukommen. Außerdem möchte er mit niemandem verhandeln, der kein Angehöriger des Hochstifts ist. Daher bittet er die Ritterschaft darum, bei dem alten Vertrag zu bleiben und sich nicht von andern zu ihrem Nachteil verführen zu lassen.
Bischof Konrad von Thüngen schreibt an Grafen, Herren und Ritterschaft, als Antwort auf Beschwerden bezüglich der geistlichen und weltlichen Gerichte. Solche Beschwerden kommen bereits unter seinem Vorgänger auf und werden nicht zu voller Zufriedenheit geklärt. Der Bischof erkennt diese Beschwerden an und erklärt sich bereit, diese zusammen mit seinem Domkapitel zu bereinigen. Eine Abschrift dieses Schreibens schickt der Bischof auch nach Schweinfurt (Schweinfurt).
7. Wenn der Bamberger Bischof von seinen Untertanen gebeten wird, ein geistliches oder weltliches Gericht einzuberufen, reagiert der Adel nicht auf den Ruf des Bischofs.
10. Die Befestigungen der Bauern im Kirchhof in Ingolstadt sollen abgebaut werden. Desweiteren bittet die Ritterschaft den Bischof, ihre Mängel und Beschwerden zu bereiningen. Sie fügt außerdem weitere Artikel hinzu, die die Gerichte betreffen. Diese sind: Es werden zu viele Dinge vor dem Land-, Hof-, Brücken-, Kanzlei- und geistlichen Gericht verhandelt, für die diese eigentlich nicht zuständig sind; Ein Geistlicher soll über einen Weltlichen vor weltlichen Gerichten und ein Weltlicher über einen Geistlichen vor geistlichen Gerichten urteilen; Es soll aufgeschrieben werden, welche Angelegenheiten vor welchem Gericht verhandelt werden; Die dritte Instanz soll nicht im Kanzleigericht beinhaltet sein; Gefällte Urteile sollen gebürlich vollstreckt werden; Es soll eine gemeine neue Halsgerichtsordnung gemacht werden; Die Zente sollen mit habhaftigen Leuten besetzt werden; Die Zentschöffen sollen keinen Anteil von Bußgeldern bekommen; Verklagte sollen auf Kosten des Bischofs verteidigt werden; Personen mit zentfreien Gütern sollen weder innerhalb noch außerhalb der Zent bestraft werden; Amtsleute des Hochstifts sollen die Untertanen der Ritterschaft nicht richten; Die Adligen sollen Wein, den sie selbst anbauen lassen, nicht verzollen müssen; Vertraglich geregelter Kauf von Wein soll nicht verzollt werden; Das Hochstift soll die Seinen an Orten, an denen es im Ganerbenverhältnis mit anderen steht, nicht mit Geboten oder Verboten belasten.