Die Mannlehen des Klosters sind in einem Verzeichnis aufgestellt.
Ulrich von Hohenlohe-Brauneck und dessen Mutter Adelheid empfangen den Zehnten und das Gericht in Blaufelden (Blavelden) als Mannlehen von Bischof Andreas von Gundelfingen.
Die Vogtei zu Burgbernheim (Burckbernhaim), die ein Eigentum des Hochstifts Würzburg ist, kommt über Friedrich von Truhendingen (Thruentingen) an Burggraf Friedrich von Nürnberg. Dieser empfängt die Vogtei als Mannlehen von Bischof Gottfried von Hohenlohe.
Die Truchsessen von Wildburgstetten (Wilburgstetten) geben das Dorf Bernhardswend (Bernhartswindhaim) Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Stift als Mannlehen
Hans von Reinstein zu Veitshöchheim (Rainstain zu Veitshochaim) trägt folgende Besitzungen und Einkünfte im Dorf Bettingen Bischof Gerhard von Schwarzenburg als Mannlehen auf: zwölf Pfund Heller und 16 Schilling, zwei Pfund Heller Würzburger Währung, neun Fastnachtshühner, sechs Sommerhühner, etliche Martinshühner, zwölf Malter Korn und zehn Morgen Wiese.
Bischof Johann von Brunn löst das Dorf Breitbach (Braitbach) wieder aus und gibt es Heinrich von Rauheneck (Rauheneck) für 800 Gulden unter zwei Bedingungen zu kaufen. Der Bischof lässt sich ein Wiederkaufsrecht einräumen und das Dorf muss von den Angehörigen der Familie Rauheneck als Mannlehen empfangen werden. Ist kein männlicher Erbe mehr vorhanden empfangen es die Töchter durch einen Stellvertreter.
Die von Karsbach (Carsbach) tragen einen Hof in Birkenfeld als Mannlehen der Grafen von Wertheim. Dieser Hof muss keine Bede leisten, wenn er sich im Besitz eines Adligen befindet, ist aber bedpflichtig, wenn er sich im Besitz von Bauern befindet.
Die Herren von Herbilstadt (Herbilstat) tragen als Mannlehen des Hochstifts Würzburg folgende Besitzungen in Prölsdorf (Brelsdorf): das Schloss, einen Hof mit 17 Tagwerken Wiese sowie 7 Huben und 15 Felder, eine Hofstatt, eine Mühle, den Schaftrieb, das Fischwasser, den halben See, den dritten Teil am dortigen Wald, einen Teil am Zehnt und eine Badstube. Im Jahr 1506 besitzt Dietrich von Herbilstadt diese Güter und verpfändet sie für 1600 Gulden mit Bewilligung Bischofs Lorenz von Bibra an Sigmund von Rosenau (Rosenaw), der dessen einziges Kind, Barbara, geheiratet hatte, unter folgender Bedingung: Das Pfand bleibt eingegeben, bis ihm ein männlicher Erbe geboren wird, der diese Güter wieder ablösen darf.
Lukas von Lichtenstein Liechtenstain) übergibt die Wüstung Betz (Bez) bei Merlach (Merlach) an Bischof Konrad von Thüngen, der sie ihm als Mannlehen aufträgt.
Niklas Bayer (Bayr), der Pfarrer von Seßlach (Seslach), verkauft ein kleines Erbgut bei Bischwind (Bischwindt), das zur Pfarrei Seßlach gehört, für 25 Gulden an Sebastian von Lichtenstein (Lichtenstain). Dieser soll das Gut als Rittermannlehen empfangen.