Unter dem Begriff beneficium versteht man ein weltliches Mannlehen. (In feodum dare) bedeutet zu lehen verleihen.
Bischof Dietrich von Homburg übergibt den Zehnt zu Bad Mergentheim (Mergethaim) auf Bitten der Herren von Hohenlohe, den bisherigen Lehenträgern, dem Deutschen Orden. Die Herren von Hohenlohe tragen dafür etliche ihrer Güter zu Lichtel (Liental) dem Hochstift als Mannlehen auf. Weitere betroffene Orte sind Großharbach (Harbach), Stalldorf (Staldorf), Bütthard (Butriet), Allersheim (Allershaim), Weikersheim (Weikhartshaim), Stuppach (Stoppach), Althausen (Althausen), Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach).
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Steinmetz, Thomas: Schenkenberg. Die verschollene Burg im Frankenland, in: Städte, Regionen, Vergangenheiten. Beiträge für Ludwig Schnurrer zum 75. Geburtstag (Quellen und Forschungen zur Geschichte des Bistums und Hochstifts Würzburg 59), Würzburg 2003.
Borchardt, Karl: Die geistlichen Institutionen in der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber und dem zugehörigen Landgebiet von den Anfängen bis zur Reformation (Darstellungen aus der fränkischen Geschichte 37), Neustadt a. d. Aisch 1989.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Einst gehörte die Burg Lichtenstein (Liechtenstain) dem gleichnamigen Geschlecht. Bischof Otto von Wolfskeel erwirbt den größten Teil der Burg durch folgenden Tausch: Die Brüder Apel, Thein und Albrecht von Lichtenstein verzichten auf ihre Anteile und erhalten dafür das Dorf Unfinden (Unfinden) mit dem Weinberg als Mannlehen.
Das Bergmeisteramt zu Frickenhausen (Frickenhausen) wird vom Hochstift Würzburg als Mannlehen verliehen.
Hans Scheib (Scheib), ein Bürger von Ebern (Ebern), empfängt den Zehnt zu Lind (Lind) im Amt Ebern als Mannlehen. Bischof Johann von Brunn legt fest, dass Scheib und seine männlichen Nachkommen den Zehnt zukünftig von Hans von Lichtenstein (Liechtenstain) und dessen Erben empfangen sollen. Hans empfängt später von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg ein Drittel des Zehnts als Lehen.
Das Dorf Unterbalbach (Balbach) ist schließlich an die Truchsesse von Baldersheim (Truchsesse von Baldershaim) gekommen, die es vom Hochstift Würzburg als Mannlehen empfangen haben. Mitsamt ihrem Anteil an Oberbalbach (Oberbalbach) verkaufen Reinhard und Erasmus Truchsess von Baldersheim es schließlich für 1400 Gulden an die Brüder Weiprecht und Wilhelm Sützel von Mergentheim (Sutzelen von Mergethaim).
Christoph Fuchs von Bimbach (Cristoff Fuchs) übergibt die Burg Leuzendorf (Leuzendorf) Bischof Rudolf von Scherenberg mit allen Zu- und Eingehörungen und erhält sie als Mannlehen für seine Söhne und Tochter.
Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht die Vogtei über das Kloster Comburg (Camberg) als erbliches Mannlehen an die Schenken von Limpurg (Limpurg) unter der Bedingung, dass sie im Gegenzug ihre Dörfer Gollhofen (Golhoven), Sommerhausen (Somerohausen), Winterhausen (Winterohausen) und Lindelbach (Lindelbach) dem Hochstift als Mannlehen auftragen.
Die Lehen der Truchsessen (Truchsessen) von Baldersheim sind an das Geschlecht derer von Bacherat (Bachrat) gekommen. Nachdem Philipp von Weinsberg (Philip von Weinsperg) diese Lehen durch das Landgericht des Herzogtums zu Franken als heimgefallene Lehen erhalten hat, hat er sie als Gnadenlehen an Hans von Bacherat den Älteren (Bachrat der Elter) verliehen. Nachdem die Herrschaft Reichelsburg (Raigelberg) 1521 an das Hochstift gekommen ist und Hans von Bacherat wenige Jahre später ohne männliche Erben stirbt, betrachtet Bischof Konrad von Thüngen diese Lehen als heimgefallen und verleiht sie an Konrad von Rosenberg (Rosenberg). Dagegen wendet sich Hans von Riedern (Hanns von Riedern), der Sohn von Hans Bacherats Schwester, da der Sitz Baldersheim mit seinen Zugehörungen ein Lehen sei, das auch matrilinear vererbt werden könne. Am Hofgericht des Bischofs findet darüber eine Verhandlung statt.
Nach dem Tod Friedrichs II. von Henneberg-Aschach übernimmt dessen Sohn Hermann die Regierungsgeschäfte. Graf Georg II. von Henneberg-Aschach greift schlichtend ein und vergleicht die Streitparteien folgendermaßen: das Dorf Lind (Lind) soll nicht zur Zent von Graf Hermann gehören, dafür empfängt er das Dorf als Mannlehen. Dies gilt auch für einige andere Orte. Nach Vollzug dieses Vertrags übergibt Graf Hermann dem Hochstift ein besiegeltes Revers. Von dem Rechtsgeschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Althausen (Ethausen), Wermerichshausen (Werberghausen), Ober- und Untereßfeld (Obern/ Nidern Eisfeld), Ipthausen (Ipthausen), das Amt Aschach (Aschach ampt), Großwenkheim (Wenckhaim), Fridritt (Viehrieth), Brünn (Brun), Sternberg (Sternberg), Bad Königshofen (Konigshoven), Albertshausen (Alpershausen oder Albrechtshausen), Eichstätt (Aistet), das Frauenholz (Frawenholtz), das Mühlholz (Mülholtz), der Wannigbach (Wannach), das Klingenholz (Clingenholtz), Sulzfeld (Sultzvelt) und ein Wald bei Aschach namens Faulgrundholz (Faulgrundt holz; Wald bei Aschach [Mötsch, Regesten Henneberg-Römhilt, S. 1013]).