Das Jägermeisteramt des Hochstifts Würzburg geht von den Grafen von Truhendingen (Truhendingen) mit Bewilligung Bischof Johanns von Egloffstein an Erkinger von Seinsheim (Erckingern von Sainsheim zum Steffansberg) und damit an die von Seinsheim über. Diese empfangen das Amt erblich in männlicher Linie. Ebenso empfangen sie das Amt später auch von Bischof Johann von Brunn. Später erhalten die Herren von Schwarzenberg (Schwartzenberg), als Nachkommen der von Seinsheim, das Amt.
Der Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Sainsheim) dient Kaiser Sigmund als Rat und beweist sich im Ausland im Kampf gegen die Ketzern. Erkinger ist zugleich auch oberster Jägermeister des Hochstifts Würzburg. Dieses Amt wurde vor ihm von Grafen und Freiherren besetzt, weshalb der Kaiser ihn, seine ehelichen Söhne und Töchter und seine Nachkommen in den Stand eines Freiherren erhebt und ihnen das Jägermeisteramt und das Haus Schwarzenberg, das sein freies und eigenes Gut ist, mit allem Zugehörigen zu Lehen gibt und verbrieft. Damit einher geht die Erhebung in den Frei- und Bannerherrenstand. Als Freiherren in Franken haben sie das Recht, ein Wachssigel zu führen und im Gebiet ihres Amtes das Geleitrecht zu geben. Dies soll jedoch nicht die Rechte und das Geleit des Hochstifts Würzburg beschneiden.
Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Sainsheim), der oberste Jägermeister des Hochstifts Würzburg, verkauft Bischof Johann von Brunn sein Burggut zu Schloss Trimberg (Trimperg) und zu Schloss Botenlauben in der Stadt Bad Kissingen (kissing) für 1000 Gulden. Darüber gibt der Bischof ihm eine Schuldverschreibung, den Betrag innerhalb eines Jahres zu bezahlen. Tut er dies nicht, gehen die Burggüter wieder an Erkinger von Seinsheim zurück.
Für seine treuen Dienste und zum Schutz des Wildbanns des Hochstifts Würzburg verleiht Bischof Johann von Brunn seinem obersten Jägermeister Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg), seinen Söhnen Johann und Sigmund von Schwarzenberg (Hansen vnd Sigmunden) und deren Erben die folgenden Wildfuhrten und Wildbannne: Zum einen den Bernheimer wald mit allen zugehörigen Gründen und Wildfuhren, der zuvor Johann von Hohenlohe (Johans Her zu Hohenlohe) gehört hat. Diese Gebiet geht bis zur lucken, von dort aus über das zwerckmor vor Obergailnau (Geilnaw) bis nach Hohenburg, von Hornberg (Hornburg) nach Haltenbergstetten (Haldenbergstetten), von dort aus in das Lienthal und weiter bis nach Seldeneck (Seldeneck). Außerdem erhält er das hoch holtzlein bei Uffenheim (vffenheim), das Buch, das Frawen thaler Holtz sowie die Wälder, die um Creglingen (Kreglingen) liegen. Er erhält auch den fuchsberg, die Sultz und alles was dazu gehört. Dies schließt alle Wälder ein, die von dort bis jenseits der Ebrach (Ebrach) liegen, die von Geiselwind (Geiselwinden) über Schlüsselfeld (Schlusselfelt) bis an die Rimbach (Rintbach) fließt. Die Wildfuhren auf beiden Seiten der Rimbach gehören ebenfalls dazu. Die Grenzen bilden der Weg, der von Prühl (pruel) nach Appenfelden führt(appenfelden) und die Rimbach, die hinab zur Haslach (Haslach) fließt. Zuletzt erhält er noch den Schwanberg und den Santberg zusammen mit anderen Wildbannen des zuvor genannten von Hohenlohe und dessen Erben. Hinten angehängt werden einige Wildfuhrten und Wildbanne, die vom Lehen ausgenommen sind und die der Bischof anderen Grafen und Herren zu Lehen gemacht hat. Diese gehörten dem verstorbenen Graf Leonhard von Castell (Linhart grafen zu Castel) und werden vom Bischof an Gottfried Schenk von Limpurg (den Schenken von Limpurg), Konrad von Weinsberg (Conraden Hern zu weinsberg) und seinen Hofmeister Georg von Bebenburg (Jorgen von Bebenburg) verliehen.
Im Hochstift gibt es eine Kopie zum obersten Jägermeister des Hochstifts Würzburg und des Herzogtums Franken. Es ist angegeben, wo sich Informationen zu Astheim (Ostheim) aus dem Jahr 1434 befinden. Friedrich von Schwarzenberg (Friderich der iunger) gibt an, dass seine Eltern das Jägermeisteramt innehaben. In einem Brief zum Bernheimer walds für das Jahr 1535 befinden sich Informationen dazu.