Die ältesten Privilegien, Verträge, Kaufbriefe, Übergabeverträge, Wechselverträge und weitere Briefe und Verschreibungen, welche die Obrigkeitsrechte, Gerichte, Wildbänne, Zentgerichte, Geleitrechte und Zollrechte betreffen, hat Lorenz Fries beim Domkapitel gefunden. Diese sind im Kopialbuch Liber 5 contractuum Rudolfi ab f. 224 verzeichnet
Auf der Mainbrücke in Würzburg muss Zoll entrichtet werden.
Den Herren von Heidingsfeld-Wolfskeel ist das Dorf Gelchsheim (Gailichshaim) zu Lehen. Während Dietrich von Heidingsfeld (her Dietrich von Haidingsfelt riter) Lehnsnehmer ist, geht das Dorf in den Besitz des Deutschen Orden über. Das Zoll- und Geleitrecht zu Gelchsheim liegt beim Stift Würzburg, das die Rechte zeitweise an die Herren von Weinsberg (heren von Weinsperg) verpfändet. Für Informationen darüber, wann die Burggafen von Nürnberg (burggrauen von Nurenberg) in geleitrechtliche Angelegenheiten involviert waren, verweist Fries auf das Geleitbuch.
Bischof Hermann von Lobdeburg setzt Graf Otto von Botenlauben für die Kaufsumme von 1200 Mark Silber etliche Pfandschaften und Nutzrechte ein. Graf Otto übergibt diese wieder an das Hochstift und erhält dafür den Holz- und Viehzoll sowie etliche Hofreiten in Würzburg und andere Nutzrechte in Uffenheim (Uffenhaim).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Gundlach von Windheim (Windhaim) und dessen Neffe tragen den Zoll, das Gericht und das Geleitsrecht von Burgebrach (Burckebrach) als Lehen von Bischof Gottfried von Hohenlohe. Für weitere Informationen zur Zent verweist Fries auf sein Zentbuch.
König Wenzel IV. von Böhmen verleiht den Bürgern einen Zoll, um die Stadt zu bebauen.
Ein Hof in Bertheim (Berthaim), der zum Spitel in Uffenheim (Uffenhaim) gehört, wird von Bischof Johann von Brunn bis auf Widerruf vom Guldenzoll über Gollhofen (Gollachhoven) befreit.
Bischof Gottfried von Limpurg verpändet den Zoll und die Hälfte des Zehnten zu Breitbach (Braitbach) und Schönaich (Schonaich) einschließlich etlicher Zinsrechte an Johann Fuchs von Wonfurt und Lauter (Haintzen Fuchs von Wunfurt) für 400 Gulden.
Die Grafen von Henneberg kaufen von der Niederadelsfamilie von Witzleben (Witzleuben) ein Burggut zu Botenlauben (Botenlauben). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind der Zoll von Euerdorf (Eurdorff), Sulzthal (Sulztal) und Wirmsthal (Wurmbstal) sowie die Müdesheimer (Mutishaim) Lehen.
Michael Breu (Breu) erhebt Forderungen gegen das Hochstift Würzburg wegen 100 Gulden auf den Zoll zu Markt Bibart (Bibart).