Der Kauf der Lichtenburg (Liechtenberg) erweist sich für Bischof Hermann von Lobdeburg als problematisch, da Graf Otto II. von Henneberg diese Burg nur als Lehen des Klosters Fulda trägt. Bischof Hermann und der Fuldaer Abt Konrad treffen sich in Würzburg, um eine Einigung zu erzielen: Die Lichtenburg wird nicht an Würzburg überstellt, stattdessen erhält das Hochstift Würzburg lediglich ein Verkaufsrecht sowie das Zugeständnis, dass Veränderungen an der Burg dem regierenden Bischof mitgeteilt werden müssen. Im Gegenzug sichert Bischof Hermann dem Kloster Fulda im Verkaufsfall ein Vorkaufsrecht über die Burg Hildenburg (Hiltenburg) zu.
Regesta sive rerum Boicarum autographa II, hg. v. Carl Heinrich von Lang, Josef Widemann, Maximilian Freiherr von Freyberg u. Georg Thomas Rudhart, München 1823.
Wagner, Heinrich: Mellrichstadt (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 29), München 1992.
Kaiser Friedrich III. entzieht der Stadt Schwäbisch Hall (Halle am Kochen) die Vogteirechte über das Kloster Comburg (Camberg) und verleiht diese für immer dem Würzburger Bischof. Fries verweist für diesen Vorgang auf das Stichwort Camberg.
Die Herren von Schwarzenberg (Schwartzenberg) haben einen Teil des Dorfes Lindach (Lintach) als Lehen des Hochstifts inne. Wolf von Schwarzenberg verpfändet diesen Teil für 600 Gulden an seine Mutter Elisabeth Colwrat. Nach Wolfs Tod klagt Bischof Rudolf von Scherenberg vor dem Landgericht, dass dieser Teil ein heimgefallenes Lehen sei. Letztendlich wird ein Rechtsstreit abgewendet, da Rudolf Elisabeths Anspruch anerkennt und ihr 600 Gulden bezahlt.
Graf Friedrich II. von Henneberg-Aschach appelliert an den Kaiser, um seine Besitzrechte an Lind zu wahren. Jener setzt als Schlichter die Herzöge Ernst und Albrecht von Sachsen ein, welche den Einspruch des Hennebergers abweisen und die Angelegenheit wieder an das Landgericht zurückgeben.
Bischof Lorenz von Bibra schließt einen Vergleich zwischen Hans Bär (Ber) und Hans Zollner (Zolner). Im folgenden Jahr wird ein neuer Vertrag vereinbart, da Hans Bär vorgibt, Hans Zollner hätte gegen die bestehende Einigung verstoßen. Später wird erneut ein Vertrag geschlossen.
Nach dem Tod Friedrichs II. von Henneberg-Aschach übernimmt dessen Sohn Hermann die Regierungsgeschäfte. Graf Georg II. von Henneberg-Aschach greift schlichtend ein und vergleicht die Streitparteien folgendermaßen: das Dorf Lind (Lind) soll nicht zur Zent von Graf Hermann gehören, dafür empfängt er das Dorf als Mannlehen. Dies gilt auch für einige andere Orte. Nach Vollzug dieses Vertrags übergibt Graf Hermann dem Hochstift ein besiegeltes Revers. Von dem Rechtsgeschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Althausen (Ethausen), Wermerichshausen (Werberghausen), Ober- und Untereßfeld (Obern/ Nidern Eisfeld), Ipthausen (Ipthausen), das Amt Aschach (Aschach ampt), Großwenkheim (Wenckhaim), Fridritt (Viehrieth), Brünn (Brun), Sternberg (Sternberg), Bad Königshofen (Konigshoven), Albertshausen (Alpershausen oder Albrechtshausen), Eichstätt (Aistet), das Frauenholz (Frawenholtz), das Mühlholz (Mülholtz), der Wannigbach (Wannach), das Klingenholz (Clingenholtz), Sulzfeld (Sultzvelt) und ein Wald bei Aschach namens Faulgrundholz (Faulgrundt holz; Wald bei Aschach [Mötsch, Regesten Henneberg-Römhilt, S. 1013]).
Werner von Luther (Luther), der gegenüber Bischof Lorenz von Bibra Forderungen geltend machen möchte, wird vom Fuldaer Abt Johann mit dem Hochstift Würzburg vertragen.
Zu Beginn der Regierungszeit Bischof Konrads von Thüngen gibt es Unklarheiten zwischen dem Kloster Comburg (Camberg) und Gottfried Schenk von Limpurg. Jener besteht darauf, er könne von den Angehörigen des Stifts eine besondere Pflicht einfordern. Propst, Dekan und Kapitel verweigern ihm diese und verlangen, dass die bisherigen Verträge ihre Gültigkeit behalten sollen. Bischof Konrad vermittelt zwischen beiden Parteien folgenden Vergleich: Alle Untertanen des Stifts Comburg sollen dem Erbvogt aufgrund des von ihm geleisteten Schutzes und Schirms in Anwesenheit eines Würzburger Gesandten die Pflicht erfüllen. Den Untertanen des Stifts wird wiederum öffentlich vorgelesen, dass Bischof Rudolf die Herren von Limpurg mit Schutz und Schirm beauftragt hat. Im Anschluss ermahnt der Würzburger Gesandte auch das Kapitel, dem Erbvogt ihre Pflichten gemäß jener Verschreibung zu erfüllen. Der Erbvogt dagegen soll dem Kapitel in einem besiegelten Revers bestätigen, seine Pflichten zu erfüllen und nicht von ihnen abzuweichen.
Hans Beck (Beck) wird nach einer Pflichtverletzung gegen Bischof Konrad von Thüngen wieder mit dem Bischof versöhnt.
Andreas Löslein (Löslein) versöhnt sich auf Betreiben des Hochstifts mit Arnstein (Arnstain).