Bischof Gerhard von Schwarzburg setzt Ludwig (Ludwigen) und Friedrich (Fritzen) von Hutten (Huten) sowie Reinhard Vogt (Reinharten Vogt ) auf dem Kilianstein (Kilianstain) für 2000 Gulden ein, von denen sie 1000 Gulden als Baugeld am Schloss nutzen, worüber sie Rechenschaft ablegen müssen. Das heißt Bischof Gerhard von Schwarzburg gibt ihnen von 20 Gulden Baugeld einen Gulden zu Gülte.
Bischof Gerhard von Schwarzberg vererbt seinem Diener Johann Wegmann (Hannsen Wegman) den Hof Kemnat in Heidingsfeld (Haidingsfelt), der freies und eigenes Gut des Stiftes ist, für 1 Gulden jährlichen Zinses. Dafür sollen dieser und seine Nachkommen ihre jährliche Hub Wein behalten. Die jährlichen Zinsen und die Gülte, die Heidingsfeld an das Stift zu bezahlen hat, sollen sie einbringen.
Bischof Johann von Brunn befreit Geißlingen (Geiselhaim) von der Hälfte eines Drittels ihres Zehnts. Dafür übergibt Johann von Seckendorf (Hanns von Seckendorf) seinen Hof mit dem Namen Kieferhof (Kiefenreut) dem Stift und erhält ihn als Mannlehen zurück.
Ruprecht und Günther von der Kere (Ruprecht vnd Gunther von der Kere) bekommen von Bischof Johann von Brunn den Kirschenzehnt von Steinbach (Steinach) und der Schottenau (Schotenaw). Beide liegen innerhalb der Grenzen Würzburgs.
Die Truchsesse von Wetzhausen besitzen die Hälfte des Zehntes von Kerbfeld (Kerfeld) zu Lehen. Truchsess Dietrich (dietz Truchsess) verpfändet diesen an Johann Doln (Hansen Dols) und dessen Erben mit Bewilligung von Bischof Johann von Grumbach für 450 Gulden. Darüber wird ein Revers übergeben, das Pfand ist in acht Jahren auszulösen, oder es wird vom Hochstift ausgelöst.
Der Abt Martin verpfändet den Getreide- und Weinzehnt des Klosters Schwarzach (closter Schwartzach) in Kirchschönbach (Kirchschonbach) für 350 Gulden an Friedrich Esel (Fritzen Eseln) aus Altenschönbach (Altenschenbach). Das Pfand kann wieder ausgelöst werden.
Cyriacus Hofmann (Ciriacus Hofman) trägt den Zehnt des Dorfes Köhler (Keller) als Mannlehen vom Stift Würzburg und verkauft diesen an Konrad Hertlein (Contzen Hertlein). Bischof Rudolf von Scherenberg versichert Konrads Frau Dorothea (dorothe)110 Gulden dafür. Nach dem Tod Konrads wird der Zehnt an den Kämmerer Erhard Buttener (Erharten Buttener) verliehen. Dieser einigt er sich mit Dorothea Hertlein und verkauft den Zehnt an Bischof Rudolf für 80 Gulden und macht ihn der Witwe ledig.
Dorothea Keusch (Keuschin Dorotheen) wird gestattet, dass sie eine Bude auf dem Judenplatz bauen darf. Dafür muss sie jährlich 2 Gulden Zinsen an St. Martin abgeben, wenn sie handelt.
Georg Wolf von Gich, der Enkel (diechter) von Dietrich (Dietzen) von Gich, bittet Bischof Konrad von Thüngen den jährlichen Zins von 50 Gulden auf Volkach (Volckach) und Köhler (Keller) an seine beiden Onkel (Ohaim) Johann (Hannsen) und Martin von Rotenhan, mit denen er sich darüber geeinigt hat, zu überschreiben und dies zu beurkunden. Diesem Wunsch kommt Bischof Konrad von Thüngen nach und gibt Johann und Martin von Rotenhan eine neue Urkunde über die Verpfändung. Der Bischof gibt ihnen auch einen Heißbrief für die Bewohner Köhler (Keller), in dem die Überschreibung der Verpfändung derselben jährlichen Zinsen bestätigt wird.
Bischof Melchior befiehlt den Kellerern im Amt kein Holz zu verkaufen, oder es als Handlehen zu verleihen. Sie dürfen bis auf weiteres Gefälle nur in Absprache mit dem Amtmann, der es in das Register einträgt, einnehmen. Die Gefälle verändern ihren Wert.