Die Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde zu Iphofen (Jphouen) bewilligen, die nächsten 4 Jahre lang 3200 Gulden zu bezahlen, nämlich jedes Jahr 800 Gulden. Davon gehen 300 Gulden an Konrad Schenk von Limpurg (Schenck Conrat von Limpurg) und seine Brüder, 400 Gulden an die Hofwart von Kirchheim und die übrigen 100 Gulden an Bischof Johann von Brunn. Dafür erlässt dieser für diesen Zeitraum die Bede und Steuer.
Graf Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim) tritt von seinem Amt als Stiftspfleger von Würzburg zurück. Bischof Johann von Brunn und das Kapitel verschreiben ihm ein jährliches Leibgedinge von 300 Gulden auf der Stadt Iphofen (Iphouen). Die Bürger von Iphofen verschreiben sich dann selbst gegenüber dem Grafen. Sie bewilligen ebenfalls, Konrad Schenk von Limpurg (Schenck Conrat von Limpurg) und seinen Brüdern jährlich 300 Gulden, dem Domherren Konrad von der Kere (Conrat von der Kere) und Konrad Lesch 100 Gulden und Bischof Johann von Brunn oder einem Empfänger seiner Wahl 100 Gulden zu zahlen. Das ergibt eine Summe von 800 Gulden. Bischof Johann gibt den Bürgern einen Brief, in dem steht, dass sie nicht mit Bede oder Steuer belegt werden, so lange Graf Albrecht lebt. Da die Bürger von Iphofen sich auch gegen Gerhard von Talheim (Gerthart von Talhaim) und Johann von Hirschhorn (Hanns von Hirshoren) verschrieben haben, sind sie besorgt, dass ihnen daraus ein Schaden entstehen könnte. Bischof Johann gibt ihnen einen Brief, in dem er ihnen versichert, dass ihnen dadurch kein Schaden entstehen soll.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Bürgern von Iphofen (Iphouen) eine Ordnung über die Einbringung und Verrechnung des Ungelds und den Eid des Ungelds. Bischof Konrad von Thüngen erneuert und verbessert diese Ordnung.
Das Dorf Wüstenfelden (Wistveld sunst Wustenfelden) unweit von Iphofen (Iphouen) gehört zu Teilen dem Markgrafen und dem Grafen von Castell. Der Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde von Iphofen geraten mit den Einwohnern von Wüstenfeld wegen eines Gehölzes in einen Streit. Dieser wird vertraglich geklärt. 50 Jahre später kommt es durch die Würzburgischen und Markgräfischen Räte zu einem erneuten Vertrag.
Der Bürgermeister und Rat von Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen im Grabfeld) gerät mit den Einwohnern von Ipthausen (Ipthausen) in einen Rechtsstreit aufgrund des Reisdienstes, des Reisgeldes, den Grenzen und der Abgabe der Bede. Bischof Lorenz von Bibra löst den Rechtsstreit durch einen Vertrag.
Der Bürgermeister und Rat zu Nürnberg (Nurenberg) bitten in der Folge mehrfach darum, den Zehnt, Hof und die Gefälle ihrem Spital zu überlassen und bringen auch Fürschriften des Papstes, Kaisers und Königs. Fries verweist für die Gründe, warum sie die Güter nicht erhielten, auf Quellen.
Die Bürger von Iphofen (Iphouen) führen wegen eines Gehölzes einen Streit mit Graf Wolfgang von Castell (Wolfgang von Castell). Sie werden durch die Würzburgischen Räte vertragen.
In der folgenden Zeit verschlechtert sich allerdings die wirtschaftliche Lage der Stadt Iphofen (Iphouen). Bischof Konrad von Thüngen lässt der Bürgerschaft 1000 Gulden Schulden nach und bewilligt ihnen, dass sie 15 Jahre lang nicht mehr als 600 Gulden Bede zahlen müssen. Er gibt ihnen außerdem eine neue Ordnung.
Bischof Konrad von Thüngen erlaubt der Bürgerschaft der Stadt Iphofen (Iphouen), etliche Plätze in ihren Gehölzen in eine Wiesenwirtschaft umzuwandeln. Bürger, die ein Gebäude neu errichten, müssen darauf keinen Zehnt zahlen.
Zwischen den Bürgern von Jagstberg (Jagsperg) und den Einwohnern von Mulfingen (Mulfingen) entstehen Streitereien wegen des Viehtriebs und der Erhaltung des gemeinsamen Stegs über die Jagst. Sie werden von Bischof Konrad von Thüngen vertragen.