Ein Hof namens zu den Rewerein liegt in Iphofen (in der stat Iphoven). Bischof Iring von Reinstein-Homburg verpfändet ihn für 10 Pfund Heller an Otto Fuchs von Haßfurt (Ot Fuchs). Bischof Berthold von Sternberg löst den Hof wieder aus der Verpfändung und verpfändet ihn seinerseits an Heinrich Zuchendorf (Hainrich Zuchendorf). Bischof Manegold von Neuenburg löst die Verschreibung und verpfändet den Hof der Priorin und dem Konvent des Klosters Frauenaurach, das dem Dominikanerorden ( Priorin vnd Convent zu Frawenaurach prediger ordens) angehört. Er bestimmt, dass die Dominikanerinnen der bischöflichen Kammer dafür jährlich 3 Pfund Heller zahlen, der Hof aber von jeder sonstigen Abgabe befreit sei. Bischof Johann von Grumbach bestätigt dies im Jahr 1455. Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt dies am 26. August 1467.
Herr Ludwig von Frankenstein (Her Ludwig von Franckenstain) erhält von Bischof Andreas von Gundelfingen verschieden Mannlehen. Dabei handelt es sich um zwei Zehnten in Ebenhausen (Ebenhausen), den Zehnten von Pfersdorf (Pferdsdorf), das Dorfgericht von Dermbach (Terenbach), neun Huben in Bernshausen an der Kutte (Berleshausen), Leibeigene und Lehen in Urnshausen (Orenhausen) und die Güter, die er zuvor in Roßdorf (Rostorf) besaß und die er dem Bischof anscheinend zum Lehen auftrug.
Die Herren Ludwig und Seibot von Frankenstein (Ludwig vnd Seibot hern von Franckenstain) verkaufen Bischof Herrmann Hummel von Lichtenberg verschieden Dörfer, Weiler, Höfe, Gerichte, Güter und andere Rechte. Fries gibt die Namen der vom Verkauf betroffenen Güter nicht an, verweist aber auf seine Quellen.
Die Kaufbriefe der Herren von Frankenstein über die Güter, die sie dem Hochstift Würzburg verkaufen, führen eine Kaufsumme von 300 Pfund Heller auf.
Albrecht von Vestenberg (Albrecht von Vestenberg) trägt verschieden Güter und Leibeigene in Freihaslach (Freienhaslag) der Kapelle zum Lehen auf und emfängt sie von Bischof Albrecht von Hohenlohe.
Hermann Frank (Herman Franck) empfängt das Haus, das Fraw Neid heißt und in der Judengasse liegt, zusammen (mit dem notfalle) als Lehen von Bischof Gerhard von Schwarzburg. Der Grundzins, den Frank jährlich am 11. November zu leisten hat, beträgt 3 Gulden.
Ein Hof, der am Markt neben dem Karpfen liegt, gehört Johann Seckenheim (Hanns Seckenhaim). Dieser Hof wird Frau Neid genannt, ebenso wie bereits ein anderer Hof in Würzburg. Deshalb gibt Bischof Johann von Brunn auf Bitten Johann Seckenheims dem Hof den Namen Arnstein (Arenstein
Die Hofstatt, die dem Hof Frau Neid ( Fraw Neid) gegenüberliegt, heißt Forderer Kress. Bischof Johann von Brunn verkauft diese Hofstatt an Johann Kraft (Hannsen Crafften) für 30 Gulden. Johann von Brunn legt jedoch fest, dass diese Hofreit unbebaut bleiben muss.
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann von Rotenhan (Hannsen von Rotenhan) 900 Gulden. Dafür verpfändet er ihm Leibeigene und Güter in Frickendorf (Frickendorf) zusammen mit verschiedenen Rechten.
Bischof Friedrich von Wirsberg verträgt das Kloster Frauenroth (Frauenrod) mit der Familie Zink aus Poppenroth (mit den Zinken zu Boppenrod). Der Rechtsstreit entbrennt, weil in den Zinsregistern des Klosters überliefert ist, dass die Zink den Äbtissinen als Förster dienen und ungefähr 100 Morgen Klosterwald für sie bewirtschaften. Sie entnahmen dafür dem Klosterwald in der Vergangenheit jährlich Fuhren Bauholz im Wert von 5 Pfund zu ihrer eigenen Verwendung. Weil sie aber keine schriftliche Urkunde und keinen Kaufbrief vorweisen können, der ihnen das Fällen von Bauholz auf eigene Rechnung erlaubt, bestimmt der Bischof in seinem Schiedsspruch, dass der Älteste der Familie Zink bis zu seinem Tod Förster des Klosters bleiben solle und dass das Kloster nicht verpflichtet sei, seine Nachfahren in der selben Position zu beschäftigen. Zink ist es nun verboten, aus dem Klosterwald Holz zu entnehmen, es sei denn, es handelt sich um Brennholz, das er zum Beheizen seines Hauses benötigt. Für das Brennholz muss er der Äbtissin jährlich einen Betrag von 5 Pfund leisten. Dagegen soll das Kloster der Familie Zink kostenlos Bauholz gewähren, damit sie ihr baufälliges Haus reparieren können.