Dieses alte Burghaus ist eingestürzt, auch die Scheune ist baufällig, sodass damit gerechnet werden muss, dass auch sie einstürzt. Davon existiert in der Amtsakte Eberns ein Bericht des Kellers.
Bischof Johann von Egloffstein gibt den Grafen Ludwig und Thomas von Rieneck 100 Gulden, um Baumaßnahmen am Schloss Gemünden (sloss Gemunden) vorzunehmen. Weil den Grafen das Schloss und Amt Gemünden vom Bischof verpfändet ist, werden die 100 Gulden zur Pfandsumme addiert.
Ein Haus in Elsendorf, das ein Lehen des Stifts ist, wird zu einer Hofreit. Bischof Johann von Brun verleiht sie Heinrich Wirt (Haintzen Wirten). Damit er sie wieder aufbauen und instand halten möge, wird er von den Frondiensten befreit.
Die Bürger von Ebern bezahlen die Pfandsumme, die die Rittergeschlechter aus dem Ritterkanton Baunach an der Stadt und am Amt Ebern hatten und werden deswegen von Bischof Johann von Brunn für 13 Jahre von der Steuer und Bede befreit. Zwei Jahre vor Ablauf der Frist, gibt es allerdings eine großen Brand in der Stadt, weswegen die Bürger zusätzlich zu den 13 Jahren noch auf weitere vier Jahre von Steuer und Bede befreit, um die Schäden ausbessern zu können, die die Feuersbrunst angerichtet hat. Für diese Befreiung erhält der Bischof die Zustimmung des Domkapitels.
In der Stadt Ebenhausen fallen Baumaßnahmen (unbaw) an. Bischof Johann von Brunn überschreibt daher der Bürgerschaft von Ebenhausen das Ungeld, den Wegzoll am Tor und die Bede der Wüstung Luebach(wusterung luebachs), damit die Bürger die Baumaßnahmen finanzieren können.
Im Jahr 1430 haben die oben genannten pfandnehmenden Familien elf Jahre ihres dreizehnjährigen Dienstes abgeleistet. Im selben Jahr nimmt die Stadt Ebern großen Schaden durch eine Feuersbrunst, weswegen Bischof Johann von Brunn die Pfandnehmer zusätzlich zu den verbleibenden zwei Jahren um vier weitere verpflichtete und die Stadt von Bede und Steuer befreite, damit die Stadt wieder aufgebaut werde.
Als das Haus baufällig wird und einstürzt, erlaubt Bischof Johann von Brunn Johann Kammerer (Hanns Camerer), die Hofreit zu bebauen und gibt ihm für den Bau 150 Gulden.
In Eckersdorf errichteten die Bürger von Seßlach eine Stadtbefestigung, wofür ein Haus, eine Hofreite und eine Wiese des Erhard von Lichtenstein (Erhart von Lichtenstain) zerstört wurde. Dafür erhält er von Bischof Johann von Brunn den Zehnt von Eckersdorf zu eigen.
Während der Regierungszeit Bischof Johanns von Brunn beseitigen die Bürger von Seßlach ein Haus, eine Hofreit und eine Wiese vor ihrer Stadt, um diese gegen aufrührige Hussiten befestigen zu können. Für dieses Haus, diese Hofreit und Wiese übereignet Bischof Johann dem Besitzer, Erhard von Lichtenstein (Erharten von Liechtenstain) den Heuzehnt von Eckersdorf (Eckartsdorf). Der Zehnt wird zum erblichen Eigen Erhards von Lichtenstein und ist daher unablösbar und von allen lehnsrechtlichen Verpflichtungen entkleidet.
Bischof Rudolf von Scherenberg macht ein Haus in Gemünden (Gemunden), welches ursprünglich ein Mannlehen war, zum Zinslehen für Johann Hofrichter zu Gemünden (Hanns Hoffrichter zu Gemunden). Zusätzlich verleiht der Bischof ihm noch eine Zinsabgabe von jährliche drei Pfennig. Im Jahr 1563 überträgt Bischof Friedrich von Wirsberg die gleichen Rechte an Wolf Wanker (Wolff Wanker). Zusätzlich überträgt der Bischof ihm das Baurecht an dem Haus, damit er das Haus erneuern kann. Zuvor hatte Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt wohl bereits eine ähnliche Erlaubnis erteilt.