Was die Markgrafen von Ansbach (Onoldsbach) als Burggrafen von Nürnberg (Nürenberg) für Lehen vom Stift Würzburg bekommen haben und noch bekommen sollen, steht in den Lehenbüchern. Fries gibt auch an, wo das zugehörige Revers zu finden ist.
Markgraf Otto von Brandenburg (Marggraue Oten von Brandenburg) bekommt von Bischof Manegold von Neuenburg alle Lehen verliehen, die Graf Poppo von Henneberg (Graue Bop von Hennenberg) nach seinem Tod hinterlassen hat. Dafür gibt Otto von Brandenburg dem Stift Würzburg 300 Mark Silber. Auf diese Weise bekommt er Schloss und Stadt Kisseck (Kiseke), das Schloss Rottenstein ( Roetenstain) und die Stadt Königshofen (Künigshouen).
Markgraf Hermann von Brandenburg (Marggraue Herman von B) fordert von Bischof Manegold von Neuenburg etliche Schlösser, Städte und Ländereien in Franken, die ihm erblich zustünden. Diese will der Bischof nicht übergeben da laut ihm die Ländereien und Orte an das Stift heimgefallen seien. Darüber kommt es zu Fehden und Angriffen, der Streit wird aber durch König Albrecht I. von Habsburg in Heilbronn beigelegt.
In Markelsheim (Markoldshaim) bekommt Herr Heinrich von Brauneck ( Hainrich von Brauneke) das Dorf, die Vogtei, die Kirche Sankt Kilian, Leibeigene, den Zehnt und den Weinzehnt als Mannlehen von Bischof Andreas von Gundelfingen.
Bischof Andreas von Gundelfingen verschreibt die im vorherigen Eintrag erwähnten Schlösser und Städte Markgräfin Anne von Brandenburg, geborene Henneberg (Annen merkgrauin zu Brandenburg vnd frawen zu Henneberg) als Leibgedinge, das auch ihre Söhne und Töchter zu Lehen bekommen sollen.
Gottfried Fuchs von Burgpreppach (Götz Fuchs) und seine Frau Margaretha Fuchs von Burgpreppach (margareth) geben ihren Anteil an der Burg von Mainsondheim (Mainsunthaim) an das Stift Würzburg.
Als der Stamm der Markgrafen von Brandenburg (Marggrauen von Brandenburg) ausstirbt, fällt das Fürstentum Brandenburg (Furstenthumb Brandenburg) zurück ans Reich. Kaiser Sigmund verleiht es auf dem Konzil von Konstanz (Costnitz) an den Burggrafen Friedrich von Nürnberg (Burggraue Fridrichen von Nürenberg). Von diesem stammen alle nachfolgenden Markgrafen von Brandenburg ab.
Nachdem Bischof Johann von Brunn verstorben ist, hinterlässt er das Stift Würzburg mit hohen Schulden. Sein Nachfolger Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat deswegen allerhand damit zu tun, die Gläubiger um Geduld zu bitten. Nach und nach breiten sich die Markgrafen im Stift weiter aus und verspüren hierbei nur wenig Widerstand und Gegenwehr, bis diese in die Regierung erhoben werden sollen. Bischof Johann von Brunn schreitet ein, da er diese Zugriffe leid ist. Er bittet Markgraf Albrecht von Brandenburg davon abzusehen und die Obrigkeitsrechte zu wahren und diese beizubehalten. Markgraf Albrecht beharrt jedoch auf seine Gewohnheiten, weswegen die Angelegeneheit in die Stadt Roth bei Nürnberg getragen wird. Es wird eine schriftliche Einigung getroffen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt dem Bürger Johann Kuntzer (Hannsen Kuntzer) eine Mangel in Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) zu errichten und zu verwenden. Das gilt auch für seine Erben, sie müssen dafür jährlich einen Gulden und ein Pfund Pfeffer Zinsen dafür bezahlen. Fünf Jahre später wird dies von Bischof Lorenz von Bibra bestätigt.
Bischof Konrad von Thüngen verkauft Matthias Brentz (Matthes Brentzen) eine Behausung an der Pleich beim Kirchhof der Juden für 400 Gulden. Er und seine Erben dürfen dort eine Mangel errichten und benutzen. Dafür soll er jährlich einen Gulden und ein Pfund Pfeffer als Erbzins bezahlen. Sollte es zu Schulden kommen, muss zusätzlich ein Handlohn entrichtet werden.