Bischof Gerhart von Schwarzburg hat den Brüdern Eberhard und Apel zu Prappach (eberharten und apeln Fuchs gebrudern zu prappach) das Schloss Prappach (schloss prappach) zu Lehen gegeben. Diese ist von den jeweiligen Herren zu Rothenfels (Hern zu Rottenfels) zu empfangen.
Der Lehen wegen wird Rothenburg ob der Tauber (Rottenberg) von den Küchenmeistern erkauft. Zudem darf Bischof Gerhard von Schwarzburg des Schlosses Endsees wegen die Lehen seiner Anhänger einfordern.
Aufgrund der Uneinigkeiten, welche Lehen Bischof Gerhard von Schwarzburg vom Hochstift Würzburg erhalten soll, trifft der Bischof mit den Fürsten und Herren von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) eine Einigung. Diese soll dem Landfrieden nicht schaden. Worüber nicht entschieden wird, bleibt Mainz und Bamberg vorbehalten. Der Vertrag kommt allerdings nicht zum Einsatz. Aufgrund dessen wird durch den Erzbischof von Mainz, Adolf I. von Nassau und dem Bischof von Bamberg, Lamprecht von Brunn, zwischen Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), Nürnberg (Nuremberg), Schweinfurt (Schweinfurt), Bad Windsheim (windsheim) und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg ein neuer Vertrag geschlossen.
Der Vetrag zwischen Rothenburg ob der Tauber, Nürnberg, Schweinfurt, Bad Windsheim und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg besagt, dass alle Parteien vertragen, die Gefangenen auf beiden Seiten frei und alle Schatzungen und unbezahlte Gelder erlassen sind. Bischof Gerhard von Schwarzburg hat die vier Städte Rothenburg ob der Tauber, Nürnberg, Schweinfurt und Bad Windsheim eingenommen. Diese zahlen ihm gemeinsam 4000 Gulden. Der Bischof bestätigt ihnen die Zahlung. Damit sind die Uneinigekeiten zwischen den Städten und dem Bischof geklärt. Wenn jemand dem Vertarg nicht folge leistet, soll dieser nicht in Kraft treten. Der Bischof darf nicht Gebrauch von seiner Einigung mit den Fürsten und Herren machen. Als Rothenburg (Rottenburg) ihren Anteil an den 4000 Gulden bezahlt, ist die Stadt frei von dem Vertrag. Der Bischof ist nicht mehr zuständig für die Lehen, das Erbe und das Leibgedinge Rothenburgs, sowie das Weingeld Nürnbergs (Nuremberg). Wenn die Bürger Rothenburgs von dem Bischof Lehen erhalten möchten, dürfen sie diese empfangen.
Es werden Quellenangaben für die Lehen, die Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) und die anderen vier Städte nach dem Krieg von dem Hochstift Würzburg erhalten, angegeben.
Ritter Friedrich von Wolfskeel (Friderich) stirbt ohne einen seiner Mannlehen würdigen Erben. Der zu dieser Zeit regierende Bischof kann die Güter des Ritters für 800 Gulden auslösen. Der Bischof legt einen Zeitraum im Jahr fest, in dem Besitzer solcher Güter dem Frühmesser, dem Vikar im Domstift, jährlich 24 Malter Korn abgeben und ihre Grundstücke in Würzburg (wurtzburg) antworten und ausrichten müssen. Der Zeitraum befindet sich zwischen Maria Himmelfahrt und Maria Geburt.
Johann von Wolfkeel (hans wolfskel) empfängt die Hälfte des Schlosses von Rottenbauer (schloss Rottenbaur) mit dessen Zugehörungen von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg zu Lehen. Das Schloss ist durch Johanns Vetter Ritter Friedrich von Wolfskeel (Friderichen wolfskelen) an den Bischof gekommen. Die Gerechtigkeit über das Schloss besitzt der Bischof.
Kaspar von Rotenhan (Caspar vom Rottenhan) gibt Bischof Rudolf von Scherenberg etliche seiner Güter zu Lehen. Als Erstattung verpfändet ihm der Bischof mit der Bewilligung seines Domkapitels 21 Gulden Zinsen auf die Steuer und Bede von Ebern (Ebern) und dessen Spital. Dies wird am 22. Februar für 400 Gulden abgelöst.
Als Veit von Rotenhan (veit von Rottenhan) es nicht schafft in den vereinbarten vier Jahren seine Schulden von 700 Gulden an Gold, an den Würzburger Bischof, Rudolf von Scherenberg, zurück zu zahlen, verlängert der Bischof den Zeitraum um fünf Jahre. Im Gegenzug vermacht Veit von Rotenhan dem Hochstift Würzburg seine Mannlehen, sowie den Sandhof bei Ebern (Sanzhoff bei Ebern), zwei Höfe bei Gottlingsgereuch, einen Hof bei Reckendorf (Reckendorff), seine Zinsgüter zu Jossendorf und Eichelberg (aichelberg), all seine Häuser, Höfe, Scheunen, Äcker, Wiesen, jährliche Gült, Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Eingehörungen. Bis zum 22.02.1497 hat der Veit von Rotenhan seine Schulden beglichen.
Erasmus von Rotenhan (Asmus vom Rottenhan) wird von Bischof Lorenz von Bibra gefangen genommen. Um freizukommen, muss er dem Bischof versichern, dass er seine Güter mit deren Grund und Boden, die er von seinem Bruder Eberhard erhalten hat, innerhalb von vier Wochen nach Eröffnung des Urteils zu Mannlehen aufgibt.