Iphofen (Jphouen) gehört zum Teil dem Stift Würzburg und den Herren von Hohenlohe. Die Grafen von Castell und andere besitzen etliche Gefälle und Nutzungen in Iphofen. Der Zehnt gehörte verschiedenen Lehensherren. Bischof Manegold von Neuenburg gibt den Einwohnern von Iphofen als Dank für ihre treuen Dienste verschiedene Vergünstigungen. Für alle Gefälle und Nutzungen, die Atzung und den Legepfennig ausgenommen, die sie an das Stift zahlen müssen, sollen sie in den nächsten 10 Jahren nicht mehr als 80 Heller und 10 Fuder Wein abgeben müssen. Die Restsumme soll für die Bebauung des Fleckens mit Gräben, Mauern, Türmen etc. verwendet werden. Ihr Vermögen wird von Eckhard Truchsess von Roßberg (Eckart von Rosperg der Truchsess) veranschlagt. Heinrich und Friedrich Kelhass (Hainrich vnd fridrich die Kelhassen) werden als Baumeister engagiert. Der Jude Michelmann (Michelmann Jude) soll als Aufseher und Säckelmeister fungieren. Um Iphofen zu einer Stadt auszubauen, wird er für mehrere Jahre von allen Abgaben befreit.
Konrad Klinckhart (Conrat Klinckhart) empfängt als Mannlehen 2 Morgen Weingarten zu Homburg (Hohenburg), welche das Stift mit 16 Pfund Haller auslösen kann. Auf Bitten des Bischofs Wolfram von Grumbach erteilt Kaiser Ludwig IV. (Kaiser Ludwig der 4) dem Markt Homburg das Stadtrecht, mit dem Recht jede Woche dienstags einen freien Markt abhalten zu dürfen, sowie mit allen Rechtsgerechtigkeiten und Freiheiten, die auch die Stadt Gelnhausen (Gailnhausen) besitzt.
Kaiser Ludwig der Bayer verleiht Eltmann das Stadtrecht nach Gelnhäuser Recht sowie das Recht auf einen Wochenmarkt an jedem Donnerstag. Außer diesen Wochenmärkten dürfen sie jährlich einen Jahrmarkt abhalten.
König Karl IV. erlaubt Bischof Albrecht von Hohenlohe, das Dorf Lichtel (Liental) zur Stadt mit allen Stadtrechten zur erheben.
Monumenta Boica 42, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1874.
Steinmetz, Thomas: Schenkenberg. Die verschollene Burg im Frankenland, in: Städte, Regionen, Vergangenheiten. Beiträge für Ludwig Schnurrer zum 75. Geburtstag (Quellen und Forschungen zur Geschichte des Bistums und Hochstifts Würzburg 59), Würzburg 2003.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Zur Zeit, als Kaiser Karl IV. (Kaiser carl der 4) Homburg am Main (Hohenburg) als Pfand besitzt, erteilt er Iphofen (Iphofen) das gleiche Stadtrecht wie Gelnhausen (Gailenhausen) es besitzt und verschiebt den Wochenmarkt in Homburg am Main von Dienstag auf Montag.
König Wenzel IV. kauft im Namen der böhmischen Krone das Dorf Prichsenstadt (Brisendorf) und erhält von seinem Vater Kaiser Karl IV. die Freiheit aus dem Dorf eine Stadt zu machen und darin ein Halsgericht aufzurichten. Das Stadtrecht soll dem Stadtrecht von Sulzbach (Sultzbach) entsprechen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Kaiser Karl IV. zog über etliche Jahre das Dorf Heidingsfeld (Haidingsfeld) von dem Reich an die böhmische Krone und verlieh dem Ort das Marktrecht und ein Halsgericht und andere Stadtrechte und Freiheiten. Er verlieh Heidingsfeld das Stadtrecht und ließ sie mit Mauern, Türmen und Toren befestigen. Wegen den Gerichtsrechten, Gefällen und weiteren Rechten der Würzburger Bischöfe an Heidingsfeld kommt es zum Konflikt mit den böhmischen Amtmännern. Daraufhin verträgt sich Bischof Albrecht von Hohenlohe mit König Wenzel von Böhmen, Sohn Kaiser Karls.
Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (her Gerlach von Hohenlohe) gehört das Schloss Hornberg an der Jagst. Von Kaiser Karl IV., bekommt er die Erlaubnis, aus Hornberg (Hornburg) eine Stadt mit eigenem Gericht, Galgen, Wachen, Markt- und Stadtrecht zu machen.
König Wenzel IV von Böhmen nennt das heutige Prichsenstadt ab dem Jahr 1391 statt Brisendorf nun Brisenstat und bestätigt den Bürgern, die Freiheiten, die ihnen Kaiser Karl IV. verliehen hatte.
Bischof Lorenz von Bibra gibt der Stadt Lauda (Lauden) eine Ordnung.