Markgraf Otto von Brandenburg (Marggraue Oten von Brandenburg) bekommt von Bischof Manegold von Neuenburg alle Lehen verliehen, die Graf Poppo von Henneberg (Graue Bop von Hennenberg) nach seinem Tod hinterlassen hat. Dafür gibt Otto von Brandenburg dem Stift Würzburg 300 Mark Silber. Auf diese Weise bekommt er Schloss und Stadt Kisseck (Kiseke), das Schloss Rottenstein ( Roetenstain) und die Stadt Königshofen (Künigshouen).
Bischof Andreas von Gundelfingen verschreibt die im vorherigen Eintrag erwähnten Schlösser und Städte Markgräfin Anne von Brandenburg, geborene Henneberg (Annen merkgrauin zu Brandenburg vnd frawen zu Henneberg) als Leibgedinge, das auch ihre Söhne und Töchter zu Lehen bekommen sollen.
Der Ritter Heinrich von Gebsattel (Hainrich von Gebsetel) und Friedrich von Gebsattel (Fritz von Gebsetel) geben Bischof Wolfram von Grumbach drei Pfund Haller, 20 Pfennig, zweieinhalb Malter Korn, 14 Hühner und fünf Metzen Hafer (haberen), was er wiederum an Konrad Trautmann (Conrat Trautman) und Johann Lutzmann (Hannsen Lutzman) verleiht, mit dem Vorbehalt es wieder einzufordern.
Johann von Dasbach (Johanns von Dasbach) erhält von Bischof Hermann II. Hummel von Lichtenberg (Hermann dem anderen) ein Sechstel des Zehnts zu Mainbernheim (Mainbernhaim) als Lehen.
Johann zu Ultfeld (Hannsen Vltfelderen) erhält von Bischof Johann von Egloffstein den Hof des Hochstifts Würzburg zu Mainbernheim (Mainbernhaim) mit allem Zugehörigen als Erblehen (zu erbrecht verlihen). Dafür erhält das Hochstift von ihm jährlich 25 Malter Korn, 25 Malter Hafer (habern) und vier Schilling Pfennige.
Als der Stamm der Markgrafen von Brandenburg (Marggrauen von Brandenburg) ausstirbt, fällt das Fürstentum Brandenburg (Furstenthumb Brandenburg) zurück ans Reich. Kaiser Sigmund verleiht es auf dem Konzil von Konstanz (Costnitz) an den Burggrafen Friedrich von Nürnberg (Burggraue Fridrichen von Nürenberg). Von diesem stammen alle nachfolgenden Markgrafen von Brandenburg ab.
Der Ritter Johann von Seckendorf (Hanns von Sekendorf) und sein Bruder Wolf von Seckendorf besitzen (schreiben ... vf) ein Zwölftel am Getreide- und Weinzehnt zu Mainbernheim (Mainbererhaim). Dieses Zwölftel erhält Konrad Baumgartner (Conraten Baumgartneren), ein Bürger zu Nürnberg, von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg als Lehen. Sollten jedoch der Bischof oder seine Nachfolger Konrad Baumgartner oder dessen Erben 450 Gulden zahlen, so soll das Zwölftel wieder an das Hochstift Würzburg gehen.
Der Kirchensatz der Pfarrei zu Mainbernheim (Mainbernhaim) steht den Grafen von Castell zu. Diese verkaufen jedoch den Kirchensatz. Bürgermeister, Gemeinderat und Bischof Johann von Grumbach bewilligt ihnen, dass sie Selbige auf ewig als Mannlehen erhalten, was sie später auch bekommen.
Am Bauernkrieg von 1525 waren Andreas Cordes (Endres Cordes) und Johann Haß (Hanns Has) beteiligt, im Zuge ihrer Strafe müssen sie Meiningen verlassen. Bischof Konrad von Bibra bedient sich als der Beschädigte an ihren Gütern und vergibt davon etliche Teile an den Zentknecht von Meiningen, Johann Weidner, der Nase genannt wird (Hannsen weidner Nasen genant). Dasselbe hat er mit Teilen des Besitzes von Johann Has gemacht und diese an seinen Zentgrafen Konrad Kipp (Contzen Kippen) als erbliches Lehen vergeben.
Teile der Güter des Meininger (Mainingen) Bürgers Nikolaus Schilling (Clausen Schilling), der sich an dem Bauernkrieg beteiligt hat und deswegen geflohen ist, hat Bischof Konrad von Bibra eingezogen. Er übergibt sie seinem Kellerer Christop Gerlitzhofer (Christofen Gerlitzhouer), der sie bis auf Widerruf behalten darf. Zwei Jahre später hat Bischof Konrad von Bibra die Güter dann an Christoph Gerlitzhofer vererbt.