Das Dorf Eußenheim ist zeitweilig Ulrich Voit von Rieneck verschrieben, wird aber wieder gelöst.
Die Ritter Heinrich von Sternberg und Johann von Wenkheim (Hainrich von Sternberg vnd Herr Hanns von Wenckhaim ritern) pfänden von Bischof Otto und dem Stift Würzburg ein Drittel des Getreide- und Weinzehnts von Ober- und Untereuerheim. Diese Verpfändung ist auf 20 Jahre begrenzt, in denen sie vom Stift wieder ausgelöst werden soll. Wenn dies nicht geschieht, wird die Pfandschaft in ein Mannlehen umgewandelt.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verschreibt seinem Neffen Gottfried II. von Hohenlohe-Uffenheim (Gotfriden seines Bruders sune) zwölf Malter Roggen und vier Malter Hafer im Dorf Euerhausen auf Wiederlösung. Laut der Nachtragshand betrifft dies ebenfalls Herchsheim (Hernshaim).
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den See von Ettleben für zwei Jahre Konrad von Weitolshausen ( Contzen von Weipoltzhausen).
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Hans und Fritz Truchsess von Baldersheim (Hansen Truchsessen von Baldersheim ritter, Frizen seinem Bruder) und Kaspar von Geilsheim (Casparn von Geiselheim) Burg, Stadt und das dazugehörende Amt Röttingen für 4850 Gulden auf Wiederlösung.
Als die Herren von Estenfeld aussterben, fällt die Burg zusammen mit all ihren Pertinenzien und der Zent an das Stift Würzburg. Danach verpfändet Bischof Johann von Brunn sie Lamprecht von Seckendorf-Rinhofen unter dem Vorbehalt der Wiederlösung für 600 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den See von Ettleben für 200 Gulden Herrmann von Schwarzenberg (Herman von Swarzenberg) auf Wiederlösung unter der Bedingung, dass ein Viertel der Fische die darin gefangen werden, dem Stift gehören. Die soll durch den Seemeister des Bischofs kontrolliert werden.
Bischof Johann von Grumbach verträgt sich mit Sigmund von Schwarzenberg (Sigmunden Hern zu Schwarzenberg)über 2000 Gulden, die sich das Stift von ihm unter Bischof Gottfried Schenk von Limpurg geliehen hatte. Für diese Summe gibt er ihm die Hälfte von Burg, Stadt und Amt Röttingen, damit er für fünf Jahre Amtmann sei und die Einkünfte nutzen könne. In der angegebenen Quelle findet sich auch eine Quitanz über die Ablösung aller Schwarzenbergischen Schulden.
Albrecht Zobel von Heidingsfeld (Albrecht Zobel zu Haidingsueld) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 700 Gulden, wofür Bischof Rudolf ihm und seinen Erben 35 Gulden von der Bede von Ettleben auf Wiederlösung verschreibt.
Hans von Estenfeld, genannt Behaim (Hanns von Estenveld, sunst Behaim), wird wegen einer Schuldforderung von 395 Gulden, die ihm von seinem Schwager Heinrich von Thunfeld (seinem Sweher Haintzen von Thunveld) zugestellt wurden, von den markgräflichen Räten mit Bischof Rudolf von Scherenberg vertragen, wofür Bischof Rudolf ihm 300 Gulden verschreibt.