Die Burg Wallburg und die Stadt Eltmann (Walpurg Sloss vnd Eltmain die stat) kommen im Lauf ihrer Geschichte an die Fuchs von Schweinshaupten (die Fuchs von Sweinshaubt) und werden vom Stift Würzburg wieder aus ihrem Nutzungsrecht abgelöst. Die Fuchs von Schweinshaupten verkaufen dem Stift auch verschiedene Geschütze und zwei Burggüter. Für diese Rechtsgeschäfte verweist Fries auf das Stichwort Eltmain.
Bischof Johann von Brunn und Erzbischof Johann von Mainz, der aus dem Geschlecht der Grafen von Nassau stammt (B. Johanns zu Maintz, ain geborner Graue von Nassaw), leihen Abt Johann von Fulda aus dem Geschlecht Merlau (Abbt Johannsen zu Fulde von Merlaw) und seinem Konvent 4000 Gulden, die jährlich mit 180 Gulden verzinst werden. Für diese Summe muss der Abt ihnen die Hälfte der Stadt und Burg Fulda (Sloss und Stat zu Fulde) sowie ein Viertel von Stadt und Burg Hünfeld (Slos vnd Stat zu Hunfelt) verpfänden. Sie werden von einem Amtmann verwaltet, bis das Kloster Fulda sie wieder auslösen kann.
Die Städte Fulda und Hünfeld übergeben dem Erzbischof von Mainz und dem Bischof von Würzburg einen Revers. Dieser Revers bestätigt, dass sie den Vorgenannten unterstehen, bis die Reichsabtei Fulda ihre Schulden bei beiden Bischöfen über 4000 Gulden ablöst.
Als Erzbischof Johann von Mainz und der Würzburger Bischof Johann von Brunn Fürstabt Johann von Fulda die Summe von 4000 Gulden ausbezahlen, die er sich von beiden leiht, wird vereinbart, dass der Mainzer Bischof 2500 und der Würzburger Bischof 1500 Gulden davon bezahlen soll. Johann von Brunn verfügt aber nicht über eine ausreichende Menge Bargeld, weswegen Johann von Mainz ihm die 1500 Gulden mit der Bestimmung auslegt, dass er sie diesem bis auf den nächsten Tag Petri Cathedra (22. Februar 1414) wieder gebe. Sobald die Reichsabtei Fulda die Städte Hünfeld und Fulda ( Fuld vnd Hunfeld) wieder auslöst, die für dieses Geschäft verpfändet wurden, soll der Bischof von Würzburg 1500 Gulden, der Erzbischof von Mainz 2500 Gulden erhalten.
Die beiden Vormünder des Stifts Fulda, Bischof Johann von Brunn und Erzbischof Konrad III. von Mainz ernennen Hamann Echter (Hamman Echter) zu ihrem Amtmann in Fulda, wofür er sich verpflichtet, 12 Reiter zu stellen (mit 12 pferden). Dafür verpfänden die beiden Bischöfe ihm 880 Gulden, sechs Fuder Wein, das Geld aus dem Geleitrecht und dem Gericht des Ortes, der paradeis genannt wird als Jahressold.
Bischof Johann von Brunn verpfändet ohne die Einwilligung seines Kapitels für 200 Gulden Apel III. von Lichtenstein (her Apel von Liechtenstein) den Wald, der Furst genannt wird und an den Burgwald der an Burg Altenstein grenzt (burckholtz zum Altenstein gehorig stossend). Durch Veruntreuung befinden sich zu Lebzeiten von Fries der Wald und der dazugehörige Wildbann noch immer in den Händen der Herren von Altenstein.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg schuldet Philipp Fuchs zu Schweinshaupten (Philips Fuchsen von Sweinshaubten) 860 Gulden, die sich aus dem Sold für Kriegsknechte, verlorenen Schlachtrössern und Geld zusammensetzen, das er sich von ihm leiht. Dafür stellt er ihm eine nicht näher bezeichnete Verschreibung aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet dem Ritter Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hern Hanns Fuchs von Bimbach riter) Güter im Wert von 400 Gulden. Diese Summe entspricht den Schulden, die das Stift Würzburg bei dem Ritter hat. Bischof Rudolf verpflichtet sich dazu, diese Summe in den folgenden vier Jahren jeweils zum 22. Februar (vf vier nechste S Peterstag Cathedra) zurückzubezahlen.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet den Töchtern des verstorbenen Sigmund Fuchs zu Burgpreppach (obgemelts letzten Sigmunden Fuchsen verlassene dochtern) Jahreseinkünfte von 55 Gulden zu einer Hauptsumme von 1100 Gulden auf den Kammergefällen in Würzburg auf Wiederlösung. Ebenso verpfändet er Johann Wilhelm Fuchs zu Gleisenau und Valentin Fuchs zu Bischofsheim, den Vormündern von Georg Christoph Fuchs zu Eltmann, Gleisenau und Bischofsheim (Hans Wilhelm vnd Valtin Fuchs als vermündern Jörgen, Christoffen Fuchsen) 85 Gulden Jahreseinkünfte für eine Hauptsumme von 1700 Gulden aus der Kellerei von Haßfurt (Kellerey zu Haßfurth). Ebenso verpfändet er im gleichen Jahr Johann Wilhelm Fuchs zu Gleisenau (Hans Wilhelm Fuchs) 50 Gulden mit 1000 Gulden Hauptsumme. Zusätzlich verpfändet er Johann Dietrich Fuchs von Bimbach (Hanns Dietrich Fuchs zu Bimbach) 65 Goldgulden für 1300 Goldgulden Hauptsumme. Im folgenden Jahr 1543 verpfändet der Bischof dem Domherren Sigmund Fuchs von Wonfurt und Rügheim, Domherr zu Würzburg (Her Sigmund Fuchs Dombher) 60 Gulden jährlicher Einnahmen aus dem Kammergefällen für 1200 Gulden Hauptsumme auf Wiederlösung. Im Jahr 1551 verpfändet Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt dem Domherren Sigmund Fuchs von Wonfurt und Rügheim erneut 60 Gulden jährlicher Einnahmen für 1200 Gulden Hauptsumme.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet Karl von Redwitz, dem Amtmann von Mainberg (Carl von Redwitz Amptman zu Mainberg) jährliche Einkünfte aus den Kammergefällen in der Höhe von 250 Gulden mit Bewilligung des Domkapitels. Sollten die Kammergefälle diese Summe nicht erbringen können, setzt er ihm als Pfand das Dorf Forst und einen Hof in Reichelshof (Reichleshoff) mit allen damit verbundenen Nutzungsrechten ein.