Hollstadt liegt im Amt Bad Neustadt an der Saale (Holstat sunst Holnstat, ain dorf im ambt Newenstat). Bischof Manegold von Neuenburg belagert das Schloss Steinau. Der Abt zu Bildhausen leiht ihm 2 Fuder Wein im Gegenzug für 20 Pfund Haller. Bischof Manegold von Neuenburg verleiht ihm hierfür das Fischereirecht zu Hollstadt, welches dieser für die 20 Pfund Haller am Veitstag des folgenden Jahres wieder einlösen kann.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verschreibt das Schloss, Amt und die Stadt Homburg am Main (Hohenburg) an Graf Johann I. von Wertheim (Graue Hanns von Werthaim) mit Vorbehalt der Öffnung und Landsteuer.
Bischof Johann von Brunn bekommt 1500 Gulden von Konrad Steinrück (Contz Stainrick) und verschreibt ihm hierfür 100 Gulden auf der Bede zu Hollstadt (Holnstat).
Der Zehnt am Lager Hohenwann bei Haßfurt (Hasfurt) gehört zum Stift Würzburg. Bischof Johann von Brunn verpfändet diesen an Johann und Otto Truchsess von Sümen (Hanns vnd Ot die Truchsessen von Sümen) für 2800 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verpfändet der Witwe Elisabeth Fuchs zu Eltmann des verstorbenen Dietrich Fuchs zu Eltmann (Elsen Weilund Dietrichen Fuchsen verlassen witwen) den Zehnt für 10 Jahre. Zwei Jahre später jedoch verpfändet er den Zehnt für drei Jahre an dieselbe Elisabeth Fuchs zu Eltmann und ihren Sohn Heinrich Fuchs zu Wallburg (Else Fuchsin vnd Haintz ir sune) für 2520 Gulden mit jährlich 120 Gulden Zinsen. Nach Ablauf der drei Jahre soll der Zehnt wieder an das Stift Würzburg zurückgehen. Jedoch ist es Bischof Johann und seinen Nachfolgern vorbehalten, die Restsumme auf einmal zurückzuzahlen und den Zehnt wieder an sich zu bringen.
Bischof Johann von Grumbach verpfändet den Zehnt an der Hohenwann für 2000 Gulden an den Ritter Albrecht Truchsess (Albrecht Truchsess).
Mit Erlaubnis des Bischofs Rudolf von Scherenberg verpfändet Georg von Hardheim (Georg von Harthaim) sein Sechtel am Zehnt des Stifts Würzburg in Höpfigheim (Höpfickhaim) für 200 Gulden an Eberhard Geisel von Wertheim (Eberhart Geisel zu Werthaim). Georg von Hardheim übergibt dem Bischof Rudolf von Scherenberg ein Revers, dass er das Sechtel am Zehnt in vier Jahren wieder auslöst. Sollte dies nicht geschehen, soll das Stift das Zehnt an sich nehmen. Eberhard, Wolf und Georg von Hardheim (Eberhart, Wolf vnd Georg von Hartheim) verpfänden mit Erlaubnis des Bischofs Lorenz von Bibra ihr Sechstel am Zehnt in Höpfigheim an Gute (Güte), die Witwe des Marquard von Düren (Markart von duren) für 500 Gulden und übergeben dem Bischof Lorenz von Scherenberg ein Revers, dass sie das Sechtel des Zehnt in sechs Jahren wieder auslösen. Wenn nicht soll das Sechstel an das Stift zurückfallen.
Bernhard von Wichsenstein (Bernhart von Wichsenstain) schließt einen Vertrag mit den Erben von Johann von Hartheim (Hanns von Harthaim). Er gibt ihnen 1,5 Gulden und (be)baut die Burghut. Einige Jahre später möchte Bischof Rudolf von Scherenberg eine Wohnung für seinen Amtmann in Homburg (Hohenburg) haben und fordert daher die Burghut von Bernhard von Wichsenstein. Er verschreibt ihm im Gegenzug 700 Gulden mit jährlich 30 Gulden auf der Stadt Dettelbach (detelbach), die bis zur Ablösung zu verzinsen sind. Bernhard tritt daraufhin die Burghut ab.
Johann von Steinau (Hanns von Stainaw) gibt Bischof Rudolf von Scherenberg noch 500 Gulden, sodass die Gesamtsumme des Pfandschillings 2000 Gulden ist. Dafür verpfändet ihm Bischof Rudolf von Scherenberg jährlich 100 Gulden der Bede zu Hollstadt (Holnstat) wieder und löst die alte Verpfändung auf. Bischof Konrad von Thüngen verpfändet die Bede an den Würzburger Hofmeister Bernhard von Thüngen (Bernhart von Thungen) und seinen Sohn Simon von Thüngen (Simon). Später löst der Bischof die Bede wieder für 2000 Gulden aus, was auch von den von Thüngen bestätigt wird.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet zwei Dörfer Gochsheim (Goseshaim) und Werrnfeld (Wernfeld) im Amt Homburg an der Werrn an Dietrich von Gemünden (Dietich v Gemunden) für eine Hauptsumme von 1000 Gulden jährlich mit 50 Gulden Zinsen.