Bischof Johann von Brunn verpfändet Friedrich Stieber (Fritz Stiber) 6 Gulden auf Einkünfte aus den Dörfern Falkenstein und Buchsulz, die unter Burg Zabelstein liegen (dörfern Falckenstain vnd Buchsultz vnter dem Zabelstain gelegen). Diese Summe benötigt Stieber, um Schulden zu bezahlen, die er bei Herrn Dietrich von Bickenbach (hern Dietrichen von Bickenbach) hat.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Dietrich Zobel von Giebelstadt (Dietz Zobel) und seinem Sohn Wilhelm Zobel von Giebelstadt sowie dessen Erben (sein sune Wilhelm vnd seine erben) 200 Pfund jährlicher Zinsen für eine Hauptsumme von 2000 Gulden auf Wiederlösung. Davon erhalten sie 100 Gulden aus der Bede von Fahr (Farh) und 100 Gulden aus der Bede von Escherndorf (Eschersdorf). Bedingung ist, dass die Schultheißen, Dorfmeister und Einwohner beider Dörfer sich zur Bezahlung verpflichten und für den Handel bürgen. Dieser Handel wurde ohne Wissen des Dechanten und des Domkapitels vereinbart.
Den Zoll von Fahr (Farh) verpfändet Bischof Rudolf von Scherenberg nebst anderen Gütern Doktor Gregor Heimburg (Doctor Gregori Haimburgen) für eine nicht genannte Summe Geld.
Im darauf folgenden Jahr bezahlt Bischof Rudolf ihnen die eben genannten 1200 Gulden auf Obereisenheim (OberEisenshaim), wogegen sie ihm nun das Dorf Obereisenheim mit allen Rechten auf Wiederlösung überschreiben.
Gemäß der Vereinbarung treten die Grafen von Castell ihre Rechte an Obereisenheim ab, nachdem sie Georg Backe (Georgen Backe) und seinen Erben überschrieben sind.
Bischof Rudolf übergibt beiden Grafen von Castell einen besiegelten Revers und versichert ihnen das Wiederlösungsrecht.
Durch diese Umstände hält Erasmus Zollner (Erasmus Zoller) das gesamte Erbspeisamt mit allen seinen Gefellen bis zu seinem Tod. Eine Hälfte erhielt er von Bischof Lorenz für die 170 Gulden, die er dem Spital zahlte. Folglich hielt er diesen Teil nicht als Lehen, sondern als Pfand. Den anderen Teil kaufte er von Lorenz Lamprecht von Gerolzhofen und erhielt ihn zu Lehen.
Damit die eine Hälfte nun vom Hochstift eingezogen werden kann, muss beachtet werden, dass er vom Stift aus der Pfandschaft gelöst und nur als Lehen ausgegeben wurde. Laut der Nachtragshand betrifft dies Gerolzhofen, Lindelbach und Rügshofen (GerolTzhoven, Lindelbach, Ruegshoffen).
Bischof Lorenz von Bibra und Bischof Rudolf luden auf viele ihrer Lehen finanzielle Belastungen, so beispielsweise auf die, die Erasmus Zollner (Asmussen Zollern) und Christof Stieber von Rabeneck (Christoffen Stiebern) hielt. Darüber entsteht zwischen den Stiebern und Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt am Hofgericht. Auf Christof Stieber folgt dessen Sohn Andreas (Andressen Stiebern seinen Sohn), und nach dessen Tod erhalten seine Bürgen Joachim Stieber, Joachim von Kundsfeld und Georg Wanbach (Joachim Stiebern, Joachim von Kundtsfeld, Georg von Wanbach als vorg gedachte Stieber Burgen) die bischöflichen Schulden. Bischof Friedrich von Wirsberg einigt sich mit ihnen, zahlt ihnen 1100 Gulden aus und beendet die Auseinandersetzung.
Den Hubheller betreffend: Das Stift besitzt in der Stadt Ebern das Recht auf die Erhebung von 400 Pfund Hubheller. Nun verschreiben Bürgermeister und Rat der Stadt auf Widerruf Bischof Rudolf von Scherenberg daran jährlich einen Gulden mit der Einschränkung, dass auch der Keller und andere, die an dem Hubheller beteiligt seien, Anteile davon entrichteten.