Wenn ein geistlicher Richter ein rechtmäßiges Urteil fällt, aber er das Urteil nicht vollstrecken kann, weil sich der Verurteilte dem entzieht, darf er den weltlichen Adel um Hilfe bei der Vollstreckung des Urteils bitten. Dieses Vorgehen wird als brachium seculare ("der weltliche Arm") oder auch als Invocare brachium ("den Arm anrufen") bezeichnet.
Ein weltlicher Richter darf den geistlichen Stand um Hilfe bitten, wenn ein vom weltlichen Gericht Verurteilter sich der Vollstreckung entzieht, indem er beispielsweise in einen anderen Jurisdiktionsbereich flieht.
Frickenhausen am Main (Frickenhausen am Main) gehörte einst Graf Adelwert von Babenberg (Grave Adelwert zu Babenberg). Als dieser sich jedoch gegen König Ludwig das Kind erhebt, wird er im Schloss Theres (zu Tharris im schloss), das nun ein Kloster ist, von den Fürsten abgeurteilt und verliert zusammen mit seinem Bruder Heinrich alle Güter, die an den König zurückfallen. Dieser schenkt Frickenhausen Bischof Rudolf und seinem Stift Würzburg.
Abt Heinrich von Fulda (Abbt Hainrich von Fulde) wird von Bischof Wolfram von Grumbach, dessen Amtleuten und Dienstmännern mit Krieg überzogen, wobei bei seinem Kloster Schäden entstehen und er gefangen genommen wird. Aber König Ludwig IV. befiehlt, ihn wieder freizulassen. Daraufhin erscheinen beide Parteien vor einem Gericht, das aus dem Abt von Erbrach, dem Landkomtur des deutschen Ordens, Konrad von Gundelfingen, Graf Friedrich von Truhendingen und Burgraf Friedrich von Nürnberg (Conraden von Gundelfingen Landkomptur deutschen ordens, Graue Fridrichen von Truhendingen vnd Burggraue Fridrichen von Nurenberg) besteht. Dieses Gericht entscheidet, dass Bischof Wolfram den Abt Heinrich entschädigen muss. Hierfür soll er 8509 Pfund Haller an ihn zahlen. Doch Bischof Wolfram empfindet das als zuviel. Aus diesem Grund wird von beiden ein neues Gericht zu Rate gezogen, welches aus König Ludwig, Erzbischof Matthias von Mainz und Graf Berthold von Henneberg (B. Matthien von Maintz vnd Graue Bertholden von Hennenberg) besteht. Dieses Gericht urteilt, dass Bischof Wolfram Abt Heinrich für seinen erlittenen Schäden 6000 Pfund Heller zahlen soll. Dies soll bis zu der zweiten nachfolgenden Lichtmess (Maria Lichtmess, 2.Februar) bezahlt werden, was von 30 statthaften Adeligen bezeugt werden muss. König Ludwig gibt Bischof Wolfram seine Huld zurück und stellt ihm dafür eine besiegelte Urkunde aus. Dieser Vertrag wird in Nürnberg geschlossen. Am 27.Mai 1324 quittiert er Abt Heinrich, den entandenen Schaden. Daraufhin zahlt Bischof Wolfram am Vorabend zu Nikolaus im Jahre 1325 Abt Heinrich 4500 Pfund, die der Abt quittiert.
Bischof Johann von Egloffstein erhält von Friedrich Schenk von Limpurg (Schenck Fridrich), Hauptmann des Landfriedens, ein Urteil wegen Erpressung/Nötigung und Beschädigung gegen Frowin, Heinrich, Ludwig und Hartmut von Hutten (Frobin Hemen Ludwig Hartmut ie von Hutten).
Im Amt Ingolstadt (Jngelstat) entspringt bei Obernhofen ein Bach namens Derbach. Es wird rechtlich festgelegt, wie der Bach verlaufen soll.
Es gibt ein Urteil für die Reichsbauern zu Gochsheim (Gochshaim), zu dem Fries keine weitern Informationen gibt. Die Nachtragshand merkt zusätzlich den Ort Karlburg (Carlspurg) an.
Im Ort Goßmannsdorf im Amt Bramberg (Gosmarsdorf ain dorf im ambt Bramberg) entsteht zwischen den Herrenleuten und den Stiftsleuten ein Rechtsstreit um das allgemeine Recht, den Fron, Reisrechte und die Atzung. Der Rechtsstreit kommt vor das Zentgericht in Königsberg i. Bay. (Kunigsberg). Das Gericht entscheidet den Fall zugunsten der Herrenleute, weshalb die Bischofsleute Revision gegen das Urteil einlegen. Schließlich kommt es aber zu einer Einigung zwischen den beiden Parteien.
Agnes Forstmeisterin von Gelnhausen (Forstmaisterin Agnes) verklagt Bischof Rudolf von Scherenberg aufgrund verschiedener Schäden, die Martin Forstmeister von Gelnhausen (Mertin Forstmaister von Gailnhausen) durch eine Bürgschaft erhielt, die er dem Hochstift leistete. Das Gericht unter dem Pfalzgrafen bei Rhein spricht den Bischof jedoch nach weltlichem Recht frei.
Das Reichskammergericht in Speyer entscheidet den jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Hochstiften Würzburg und Fulda.