In Iphofen (Jphouen) gibt es 4 Jahrmärkte: Einen zu Oculi, einen zu Viti, einen zu Crucis Exaltationis und einen zu Martini.
Für den Weinzehnt von Iphofen (Iphouen) fallen 24 Fuder, 24 Eimer und 24 Maß an. Der Bischof von Würzburg erhält davon 17 Fuder, 17 Eimer und 17 Maß, die von Vestenberg 2 Fuder, 2 Eimer und 2 Maß. Auch Ambrosius und Sebastian Geyer (Ambrosi vnd Bastian Geierr) erhalten 2 Fuder, 2 Eimer und 2 Maß Wein, ebenso wie der Abt und Konvent zu Castell in der Oberpfalz 3 Fuder, 3 Eimer und 3 Maß erhalten. Am Getreidezehnt fallen 24 Malter und 24 Metzen an. Das Stift erhält 20 Malter und 20 Metzen, die von Vestenberg 2 Malter und 2 Metzen und die Geyer 2 Malter und 2 Metzen.
Bischof Johann von Brunn erlaubt dem Spitalmeister zu Iphofen (Jphouen), den Hof des Stifts in Mainbernheim (mainbernhaim) für 620 Gulden auf Wiederlösung für das Spital zu erwerben.
Bischof Johann von Grumbach erlaubt den Bürgern von Iphofen (Iphouen), die Straße, die zur Stadt hinführt, durch die Stadt und am Jahrmarkt vorbei zu leiten. Der Jahrmarkt findet am Sonntag Oculi statt.
Die Grafen von Öttingen besitzen einen Zehnt in der Mark Iphofen (Jphouen) und eine Behausung in der Stadt. Graf Ulrich von Öttingen (Graue Vlrich von Otingen) verkauft den Zehnt und die Behausung an den Abt Sewald (abbt Sewald) des Ägidienklosters zu Nürnberg (Nurenberg) und seinen Konvent. Der Kaufbrief wurde in Würzburg (W) vor dem Landgericht des Herzogtums Franken bestätigt.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt der Stadt Iphofen (Jphouen) eine Ordnung.
Das Dorf Wüstenfelden (Wistveld sunst Wustenfelden) unweit von Iphofen (Iphouen) gehört zu Teilen dem Markgrafen und dem Grafen von Castell. Der Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde von Iphofen geraten mit den Einwohnern von Wüstenfeld wegen eines Gehölzes in einen Streit. Dieser wird vertraglich geklärt. 50 Jahre später kommt es durch die Würzburgischen und Markgräfischen Räte zu einem erneuten Vertrag.
1525 wird das Ägidienkloster in Nürnberg (Nurenberg) aufgelöst. Der Abt und der Konvent erhalten ein jährliches Deputat vom Rat. Die Nutzungen und Gefälle des Klosters kommen an das Spital. Bischof Konrad von Thüngen lässt den bereits genannten Zehnt, Hof, Zinsen, Gülte und andere Gefälle in Iphofen (Iphouen) durch den dortigen Amtmann Georg von Gnodstadt (Georg von Gnotstat) im Namen des Stiftes einnehmen. Er verkündet, dass diese Dinge dem Kloster zurückgegeben werden sollen, sofern der Abt und der Konvent wieder den Habit annehmen und nach den klösterlichen Bullen und Edikten leben.
In der folgenden Zeit verschlechtert sich allerdings die wirtschaftliche Lage der Stadt Iphofen (Iphouen). Bischof Konrad von Thüngen lässt der Bürgerschaft 1000 Gulden Schulden nach und bewilligt ihnen, dass sie 15 Jahre lang nicht mehr als 600 Gulden Bede zahlen müssen. Er gibt ihnen außerdem eine neue Ordnung.
Bischof Konrad von Thüngen erlaubt der Bürgerschaft der Stadt Iphofen (Iphouen), etliche Plätze in ihren Gehölzen in eine Wiesenwirtschaft umzuwandeln. Bürger, die ein Gebäude neu errichten, müssen darauf keinen Zehnt zahlen.