Das Hochstift Würzburg kauft Oberhausen (Obernhouen) im Amt Röttingen (ambt Rottingen) zusammen mit anderen Gütern von den Grafen von Hohenlohe (grafen von Hohenlohe).
Herr Kraft von Hohenlohe (Crafft von Hehenlohe), Bruder des im voranstehenden Eintrag genannten Gottfrieds (Gotfrid), stellt Ansprüche an die Hube, Weingült, Zinsen, Nutze, Recht und Gewohnheit zu Heidingsfeld (Haidingsfeld). Diese verkauft er mit etlichen anderen Stücken an Bischof Otto von Wolfskeel. Die genannte Weingült und andere Nutzung zu Heidingsfeld benennt Kraft von Hohenlohe in einem anderen Brief ausdrücklich, nämlich 6 Morgen Weingarten, 6 Fuder Weingült, 12 Pfund Heller zu Bannwein und 10 Pfund Heller zur Steuer.
Fries berichtet von der allgemeinen Wertberechnung, die zu Zeiten Bischof Otto von Wolfkeels gebräuchlich war. Bischof Otto von Wolfskeel kauft Herrn Kraft von Hohenlohe (Crafft von Hohenlohe) etliche Nutzungsrechte zu Röttingen (Rotingen), Ingolstadt (Jngelstat), Reichenberg (Reichenberg) und weiteren Orten ab. Im Kaufbrief wird folgende Wertberechnung ersichtig: Ein Pfund Heller Gülte für 10 Pfund. Ein Malter Korn für 7 Pfund. Ein Malter Weizen für 7 Pfund. Ein Malter Hafer für 3,5 Pfund. Ein Fuder Weingült für 1 Pfund. Ein Morgen Weingarten für 12 Pfund. Ein Morgen Wiesenwirtschaft für 12 Pfund.
Bischof Johann von Brunn vergleicht sich mit dem Ritter Heinrich von Sickingen (Hainrich von Sickingen Ritter), Hans Truchsess von Baldersheim (Hansen truchsessen) und Konrad von Rosenberg (Conzen von Rosenberg) über einen Kauf von 10400 Gulden Pfandsumme auf das Amt und die Stadt Röttingen.
Bischof Johann von Brunn schuldet der Ehefrau Heinrichs von Sickingen, Elisabeth (Elsen Hainrichen von Sickingen Hausfrawen), 319 Gulden. Dafür verpfändet er ihr den Weinzehnt in Goßmannsdorf bei Ochsenfurt (Gosmansdorff vnter Ochsenfurt), der der Domprobstei gehört, sich aber zu der Zeit unter der Verfügung des Bischofs befindet. Er kommt mit ihr überein, dass sie den Zehnt zunächst nicht einziehen möge, sondern dass die 319 Gulden auf die Pfandsumme auf Amt, Stadt und Burg Röttingen geschlagen werde und nicht eher abgelöst werde, als das ganze Amt. Darin willigen Domprobst und Domkapitel ein.
An Amt, Stadt und Burg Röttingen besitzen Heinrich von Sickingen (Heinrichen von Sickingen) die Hälfte und HansTruchsess von Baldersheim (Hans Truchsessen)und Konrad von Rosenberg (Conzen von Rosenberg) jeweils ein Viertel. Ulrich von Rosenberg (Vlrich von Rosenberg) erhält nun von der Witwe Heinrichs von Sickingen und von Konrad von Rosenberg jeweils ein Viertel, also die Hälfte. Diese Hälfte verkauft er Anselm von Rosenberg (Anselm von Rosenberg), der ihn seinerseits halbteilig Peter von Stettenberg (Pettern von Stettenberg)und Bernhard von Ehenheim (Bernharten von Ehenheim) für 5000 Gulden jeweils also für 2500 verkauft. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und sein Domkapitel geben zu diesem Rechtsgeschäft ihre Einwilligung und schicken bald danach der Stadt Röttingen einen Erlass, den Stettenberg und Ehenheim zu gehorchen.
Bischof Johann von Grumbach verträgt sich mit Sigmund von Schwarzenberg (Sigmunden Hern zu Schwarzenberg)über 2000 Gulden, die sich das Stift von ihm unter Bischof Gottfried Schenk von Limpurg geliehen hatte. Für diese Summe gibt er ihm die Hälfte von Burg, Stadt und Amt Röttingen, damit er für fünf Jahre Amtmann sei und die Einkünfte nutzen könne. In der angegebenen Quelle findet sich auch eine Quitanz über die Ablösung aller Schwarzenbergischen Schulden.
Die Hälfte von Burg, Stadt und Amt Röttingen kommt auf Johann von Heideck (Hern Hansen von Haideck)und seine Ehefrau Veronika (Veronica sein Hausfraw). Deswegen verträgt er sich mit Simon von Stetten (Simon von Stetten) in Krautheim (zu Crautheim) auf die Weise, dass diese Hälfte auch in den Besitz Simons von Stetten käme (faktisch wahrscheinlich Teilung der Einkünfte). Bischof Rudolf verträgt sich auch mit ihm und gibt ihm 5000 Gulden sowie 1000 Gulden, für die die Bede an Ulrich von Rosenberg verpfändet war (so Vlrichen von Rosenberg vf der bethe verschriben). So löst er die Hälfte von Burg, Stadt und Amt Röttingen und bringt sie in den Besitz des Hochstifts zurück.
Neun Jahre nach der Verpfändung löst Bischof Rudolf das Amt wieder aus den Händen der Ofner und leiht von Albrecht von Biberehren (Albrechten von Biberern) 2800 Gulden, die jährlich mit 140 Gulden zu verzinsen sind, wofür er ihm die Bede, Rent und Gefelle von Stadt und Amt Röttingen einsetzt.
Unter Bischof Lorenz von Bibra werden Röttingen und die anderen Ortschaften dem Ritter Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hern Hansen Fuchsen Rittern) für 2800 Gulden verschrieben. Um dies durchführen zu können werden mit dem Geld von Johann Fuchs die Nachkommen Albrechts von Biberehren (Albrechten von Bibererns) ausbezahlt. Unter dem Quellenbeleg finden sich beide Reverse.