Im Bistum Würzburg gibt es zwölf Erzpriester. Davon gibt es zehn in der Stadt selbst und zwei auf dem Land. Jeder von ihnen richtet nur in einem bestimmten Teilbereich: Wucher, Ketzerei, Simonie, Bann, Ehe, Ehebruch, Morgengabe, Zehnt, Geburt, Raub und Gelübdebruch beziehungsweise Meineid. Diese Teilbereiche werden Capitalia Ruralia genannt. Außerdem können die Erzpriester über die, die ein Verbrechen gegen geistliche Autoritäten begehen, richten sowie über folgende Angelegenheiten und Personen: Kirchendiener, Widemleute, Leute, die öffentlich Buße tun, Witwen, Waisen, Arme, Pilger und Wallfahrer, Leute, denen etwas vom weltlichen Gericht versagt wurde, und Leute, die Diebstahl geistlicher Güter oder Kirchenbruch begehen.
Hermann Frank (Herman Franck) empfängt das Haus, das Fraw Neid heißt und in der Judengasse liegt, zusammen (mit dem notfalle) als Lehen von Bischof Gerhard von Schwarzburg. Der Grundzins, den Frank jährlich am 11. November zu leisten hat, beträgt 3 Gulden.
Hermann Frank (Herman Franck) empfängt das Haus Frau Neid erneut von Bischof Johann von Egloffstein als Lehen mit der Verfplichtung, einen Grundzins von 3 Gulden järhlich am 11. November zu bezahlen.
Ein Hof, der am Markt neben dem Karpfen liegt, gehört Johann Seckenheim (Hanns Seckenhaim). Dieser Hof wird Frau Neid genannt, ebenso wie bereits ein anderer Hof in Würzburg. Deshalb gibt Bischof Johann von Brunn auf Bitten Johann Seckenheims dem Hof den Namen Arnstein (Arenstein
Die Hofstatt, die dem Hof Frau Neid ( Fraw Neid) gegenüberliegt, heißt Forderer Kress. Bischof Johann von Brunn verkauft diese Hofstatt an Johann Kraft (Hannsen Crafften) für 30 Gulden. Johann von Brunn legt jedoch fest, dass diese Hofreit unbebaut bleiben muss.
Der Frauenwirt in Würzburg muss nach Gewohnheitsrecht auf seine Kosten für jeden regierenden Würzburger Bischof ein einsatzbereites Pferd ernähren. Bischof Lorenz von Bibra erlässt dem Frauenwirt und seinen Nachkommen diese Pflicht. Dafür bestimmt er, dass sie jährlich 12 Gulden an die bischöfliche Kammer zahlen müssen.
Bischof Konrad von Thüngen schenkt seinem Sekretär Lorenz Fries, gebürtig aus Mergentheim (Secretari Lorentz Fries von Mergethaim) einen Kramladen in der Judengasse und zwei Morgen Weingarten, die im Grass liegen. Die verschenkten Güter gehörten zuvor dem Spengler Georg Schappel (Georg Schappel spengler).
Der Würzbuger Landsknechtshauptmann Michael Fuchs (Fuchs Michel wirtzburgischen fuesknechthaubtman) und seine Ehefrau Margarethe (seine hausfraw Margarethe) erhalten von Bischof Konrad von Thüngen ein Haus am Sandertor vor dem Viertelhof, das zuvor Eigentum der Stadt Würzburg war. Sie erhalten dazu ein lebenslanges Nutzungsrecht dieses Hauses und Margarethe als Leibgeding im Falle des Todes ihres Mannes Einnahmen von 20 Gulden aus den Liegenschaften dieses Hauses.
Lorenz Fries schildert seine Laufbahn: Er habe den drei Bischöfen Konrad von Thüngen, Konrad von Bibra und Melchior Zobel von Giebelstadt als Kanzleischreiber gedient. Wegen seines treuen Dienstes hätten die Bischöfe ihn in seinem Arbeitsverhältnis behalten und vielfach beschenkt. Fries nimmt dies zum Exemplum für junge Kanzleischreiber, um sie zu Fleiß, Dienstbeflissenheit und Unverdrossenheit anzuhalten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verbietet das spil auf dem Nachhauseweg aus den Wirtshäusern in der Stadt Würzburg. Ob damit Musik oder Glücksspiel gemeint ist, ist nicht ganz eindeutig.