Das Stift Würzburg kauft ein Haus in Gerolzhofen von Johann Jorer (Hanns Jorer).
Ein Hof in Gerolzhofen gehört ursprünglich dem Geschlecht der Lamprechten von Gerolzhofen (Lamprechte vnd Lemplin) und gehört zum Brotspeisamt des Herzogtums Frankens. Von den Lamprechten kommt es an die Familie der Zollner von Rottenstein (Zollere vom Rotenstain). Nach dem Tod Philipps Zollner von Rottenstein, der letzte seines Geschlechts, fällt der Hof dem Stift heim.
Apel von Stotternheim (Apel von Stoternhaim) ist seit 1411 die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen verpfändet, weil er für den Bischof Schulden bezahlt hat. Diese Hälfte wird nun an Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim zum Steffansberg) für 7000 Gulden verpfändet, wobei Fries sich nicht ganz sicher ist. Auch zum genauen Datum der Verpfändung kann Fries keine Informationen finden. Er erschließt aus Abschriften das Jahr 1418.
Johann Zobel (Hanns Zobel) hatte Bischof Johann von Brunn 3600 Gulden geliehen, mit denen der Bischof seine Schulden bei einem Gläubiger bezahlte, dem dafür die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroltzhofen) verpfändet waren. Gerolzhofen wurde deshalb an Johann Zobel verpfändet. Fünf Jahre später wird die Verpfändung folgendermaßen geändert: Johann Zobel werden auf der Hälfte von Stadt und Amt Gerolzhofen für die 3600 Gulden je 15 Gulden verpfändet. Daraus ergibt sich für Johann Zobel eine jährliche Einnahmesumme von 240 Gulden. Sollte er mehr als die 240 Gulden einnehmen, steht das überschüssige Geld dem Stift zu.
Bischof Johann von Brunn erneuert die Verpfändung von Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroldshouen): Johann Zobel (Hanns Zobel) erhält die Hälfte von Gerolzhofen zur Verwaltung, Nutznießung und als Pfand für 3600 Gulden. Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim) erhält die andere Hälfte als Pfand ohne Zinszahlungen. Außerdem muss Johann Zobel dem Bischof jährlich 60 Gulden bezahlen und die Hälfte der Erträge der Schafsweide zu Dingolshausen (Dingoldshausen) abgeben. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich Stollburg (Stolberg) und Rügshofen (Ruegshoffen).
Johann Zobel (Hanns Zobels) leiht Bischof Johann von Brunn 3600 Gulden, mit denen der Bischof seine Schulden bei einem Gläubiger bezahlt, dem dafür die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroltzhofen) verpfändet werden. Stadt und Amt Gerolzhofen sind nun zur Hälfte an Johann Zobel verpfändet. Weil die geliehenen 3600 Gulden aber nicht den vollständigen Wert des Pfands abdecken, leiht sich der Bischof von seinem Schwager Peter Fuchs von Dornheim (Peter Fuchs von Dornhaim) 1072 Gulden. Dafür verpfändet der Bischof ihm 60 Gulden auf der Hälfte von Stadt und Amt Gerolzhofen, die an Johann Zobel verpfändet ist. Dementsprechend werden Johann Zobel und seine Erben dazu aufgefordert, diese 60 Gulden jährlich an Peter Fuchs von Dornheim zu bezahlen.
Michael und Hermann von Schwarzenberg (Michel vnd Herman), die Söhne Erkingers von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim), der später zum Freiherren von Schwarzenberg wird, verpfänden dem Ritter Matthias Slick (her Matthis Slick riter) 2000 Gulden auf der Hälfte von Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroltzhouen). Bischof Gottfried von Limpurg gibt hierzu seine Einwilligung.
Michael von Schwarzenberg (her Michel) tritt seine Nutzungsrechte in Gerolzhofen (Geroldshofen) und die dazugehörigen Untertanen an Bischof Gottfried von Limpurg ab. Die Urkunden und Bestätigungen, die die Übergabe betreffen, werden bei einem unbekannten Dritten hinterlegt.
Bischof Gottfried von Limpurg verpfändet die Hälfte an Amt und Stadt Gerolzhofen (Geroldshofen), die zuvor Michael von Schwarzenberg (her Michel von Swartzenberg) verpfändet war, an Apel vom Stein (Apel vom Stain). Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Pfand aus.
Die Nutzungsrechte für einen Hof in Gerolzhofen gehören zum Mundschenkenamt. Durch den Tod Philipps Zollner von Rottenstein (Philip Zoller), letzter seines Geschlechts, fällt dem Stift der Hof heim.