In Würzburg und der nahen Vorstadt gibt es 22 Mühlen.
Bischof Hermann von Lobdeburg und sein Domkapitel übertragen der Priorin, comen und dem Kloster St. Marx die Pfarrei zu Pleichach, die in der Würzburger Vorstadt liegt und bisher dem Domkapitel zustand, mit allen Rechten, Gerechtigkeiten und allem Zugehörigem. Dies geschieht durch Verhandlungen und Bitten der Witwe des Grafen Otto von Botenlauben (Graue von Botenlauben des Jungeren), der Schwester Adelheid von Botenlauben (Adelhaiden [...] gebornen von Hildenburg).
Das Steinmetzamt in Würzburg verkauft Konrad Silberknecht (Cuntz Silberknecht) an Johann Mai (Hannsen Maien), der es von Bischof Johann von Brunn empfängt.
Papst Nikolaus V. stellt dem Hochstift Würzburg eine päpstliche Bulle und Freiheit aus, dass niemand, außer ein Domherr zu Würzburg, zum Propst in Mosbach (Mosbach) verordnet werden soll. Das Stift Mosbach ist es einem Bischof zu Würzburg schuldig, ihm jeder Zeit mit einer Abgabe zu Hilfe zu kommen.
Bischof Lorenz von Bibra erlässt eine Ordnung, die besagt, dass von den Webern und Händlern zu den beiden Messen Killiani und Allerheiligen Marktgeld oder Stadtgeld zu zahlen ist.
Bischof Lorenz von Bibra erlässt eine Ordnung, in der geregelt ist, wie die Messe im Hochstift Würzburg unter den Toren, auf der Brücke und anderswo gehandhabt wird, wenn sich das Hochstift Würzburg in Feindschaft oder Fehde befindet.
Das Montagsgericht ist ein Gericht, welches in Würzburg am ledigen Montag gehalten wird. Bei diesem Gericht wird über Feldschäden gerichtet. Bischof Konrad von Thüngen gibt diesem Gericht eine besondere Ordnung. Fries gibt an, dass dieses Gericht unter dem Buchstaben G beim Stichwort Gericht (Gericht) erwähnt wird.
Die Metzger zu Würzburg erhalten von Bischof Konrad von Thüngen eine Ordnung, in der geregelt wird, wie sie ihr Fleisch zu verkaufen haben.
Bischof Konrad von Thüngen erlässt ein Verbot im gesamten Hochstift Würzburg. Dieses besagt, dass kein Stiftsverwandter den Metzgern in der Fastenzeit Vieh verkaufen darf. Bei einem Verstoß ist mit einer harten Strafe zu rechnen.
Dieser Brief wird von Georg Bazer (Georgius Borher), dem Abt des Klosters Oberzell (Obern Zell), wegen des Fleckens Moos (Moss) übergeben. Dieser Flecken besteht aus acht Höfen, die dem Kloster, und niemandem sonst, Zinsen und Gült zahlen. Der Flecken gehört auch niemandem, dem er Zinsen oder Gült schuldig ist. Was das Gericht und Recht anbelangt, müssen die Menschen von Moss ihre Angelegenheiten dem Gericht des Klosters Waldbrunn (Waldbrun) vortragen. Was Verbrechen wie Diebstahl, Mord, Körperverletzung und anderes betrifft, so wird dies nie vor diesem Gericht verhandelt, sondern vor einem Gericht in Würzburg.