In Stadt und Amt Lauda (Lauden) ist es seit altem Herkommen üblich, dass wenn sich ein fremder Leibeigener mit Wissen seines Leibherren dort niederlässt und Jahr und Tag nicht gefordert wird, der Würzburger Obrigkeit zusteht. Von dieser Regelung sind jedoch die Leibeigenen, die zu Mainz gehören, ausgenommen.
Abt Rudolf von Heilsbronn (Hailsbrun) gibt dem Würzburger Bischof Berthold von Sternberg 300 Pfund Heller. Im Gegenzug überlässt der Bischof dem Kloster die Rechte des Hochstifts am Hof des Klosters in Randersacker (zum Felthor genennet). Diese Recht umfassen u.a die Abgaben- und Obrigkeitsrechte. Der Vorgang wird durch Erzbischof Gerhard von Mainz bestätigt. Die 300 Pfund Heller verwendet Berthold von Sternberg zum Kauf der Burg und der Herrschaft Löwenstein (Lebenstain).
Heidacher, Alfred: Die Entstehungs- und Wirtschaftsgeschichte des Klosters Heilsbronn bis zum Ende des 15. Jahrhunderts. Gründung, Gründer, Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte, Bonn 1955.
Erzbischof Adolf von Mainz schlichtet den Konflikt der Stadt Schweinfurt mit dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg dahingehend, dass die Stadt dem Bischof Schulden im Wert von 4000 Gulden erlassen soll. Beide Parteien sollen die Gefangenen frei lassen und auf Entschädigung für schatzung, prantschatzung, geding und unbetzalt gelt verzichten (Urfehde). Diese Urkunde betrifft ebenfalls die Einigung des Würzburger Bischofs mit den Städten Nürnberg, Rothenburg (Rottenberg) und Windsheim (Windsheim).
Der Mainzer Bischof Konrad von Dhaun schlichtet den Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und der Stadt Schweinfurt, über welche Johann zwei Jahre zuvor die Acht verhängt hat, und trifft dabei Regelungen bezüglich der Schifffahrt auf dem Main, des Geleitrechts auf dem Main, der während des Konfliktes entstandenen Schäden, der Zentgerichtsbarkeit und des Bannrechts in Schweinfurt sowie der Zentschöffen und die Ausführung des Rechts.
Graf Wilhelm von Henneberg gibt den Ort Aschenhausen, in der Grafschaft Henneberg gelegen, als Lehen an Konrad von Uetterodt (Utenrode). Jener beginnt, am dortigen Schloss Baumaßnahmen durchzuführen, was ihm jedoch vom Hochstift Würzburg verboten wird.
Das Stift Comburg (Camberg) verkauft seine Besitzungen in der Pfarrei Astheim (Aschheim) in Mainz-Kastel (Kastel), Mainz (Maintz) und Wicker (Wiker) an das Kloster St. Jakob bei Mainz (Jacobsberg auswendig Maintz).
In der Amtszeit von Bischof Lorenz von Bibra sitzen fünf leibeigene Männer, die zu Mainz gehören, in Distelhausen (Destelhausen). Sie bitten den Mainzer Bischof, keine Landsteuer mehr bezahlen zu müssen, da Distelhausen nicht im Mainzer Gebiet liegt. Weiterhin wollen sie die Leibbede, die Abgabe im Todesfall und den zwanzigsten pfennig bei der Neuwahl eines Bischofs geben. Da das Hochstift Würzburg auch zahlreiche Leibeigene besitzt, die im Mainzer Gebiet sitzen, wird es für recht und billig angesehen, dass der Würzburger Bischof seine Leibeigenen im Mainzer Gebiet genauso besteuern dürfe, wie der Mainzer Bischof seine Leibeigenen im Würzburger Gebiet. Der Bericht über diese Vorgänge ist von Konrad Alletzheimer (Alletzhaimer), dem Keller von Lauda, verfasst.
Obwohl die edlen Mannlehen beim Tod des Lehnsmannes auf die nächsten Verwandten übergehen, existierte eine Ausnahme: Wenn das Lehen erneuert und aus Gnade verliehen wird, können Einwände gegen die Vererbung des Lehens geltend gemacht werden. Ein solcher Fall ereignet sich zwischen Kurpfalz und Hessen in Mainz.
Thomas Hamann (Hamman), ein Leibeigner des Mainzer Erzbischofs, wird im Tausch gegen einen Würzburger Leibeigenen zu einem Leibeignen des Amtes Lauda (Lauden).
Michael Pfeil (Pfeil), ein mainzischer Leibeigener, wird an das Haus Lauda (Lauden) gegeben.