Bischof Johann von Grumbach gibt der Stadt Haßfurt (Hasfurt) einen weiteren ewigen Jahrmarkt. Er soll wie die anderen Jahrmärkte am Sonntag vor Nicolai gehalten werden.
Bischof Johann von Egloffstein gibt der Stadt Haßfurt (Hasfurt) zwei ewige Jahrmärkte. Er freit sie dergestalt, dass alle Kaufleute, Kaufmannsschätze und Güter, die dort hin kommen, vier Tage danach und acht Tage vor und nach Lichtmess Fried und Geleit haben.
Die Bürger zu Haßfurt (Hasfurt) bezahlen auf Bitte Bischof Johann von Egloffsteins 250 Gulden an Eberhard Fuchs von Burgpreppach (Eberhart Fuchs) und 750 Gulden an Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) wegen des aufgelegten achten Pfennigs. Im Gegenzug befreit sie Bischof Johann 3 Jahre lang von der Bede und Steuer.
Bischof Johann von Brunn freit der Pfarre zu Haßfurt (Hasfurt) eine Hofstatt zu einer Behausung.
Bischof Johann von Brunn freit dem Weiprecht Kötner (Werprecht Kötner) und seinen Erben eine Behausung bei dem Oberen Tor in Haßfurt (Hasfurt) von der Steuer, Bede, Wach und Fron. Einige Jahre später freit Bischof Johann von Brunn den Brüdern Johann und Martin Kötner (Hanns vnd Mertin Kötner) ihren Baumgarten, der am Oberen Tor am äußeren Stadtgraben zu Haßfurt liegt, von dem Zehnt.
Bischof Johann von Brunn erreicht bei dem Bürgermeister, dem Rat und der Gemeinde Haßfurt (Hasfurt), dass diese ihm jedes Jahr 500 Gulden auszahlen. Davon gehen 200 Gulden an Friedrich Hund (Fritz Hund), den Münzmeister zu Bamberg (Bamberg) und die übrigen 300 Gulden an den Bischof selbst. Dafür überreicht er ihnen ein Privileg, dass er sie in der Zukunft nicht mit weiteren Abgaben belasten wird, bis ihnen die 200 Gulden vom Münzmeister wieder abgelöst wurden.
Bischof Johann von Brunn erteilt den Einwohnern von Haßfurt (Hasfurt) die Freiheit, Juden in ihre Stadt aufzunehmen und sie unter Schutz und Schirm zu stellen. Sie dürfen ebenfalls jährliche Zinsen von ihnen nehmen. Das Domkapitel bewilligt die Freiheit einige Jahre später.
Bischof Johann von Brunn freit die Bürger von Haßfurt (Hasfurt) vor dem Landgericht des Herzogtum Frankens.
Unter der Stadt Haßfurt (Hasfurt) liegt ein See namens Nassach (Nassach). Daran bauten die Bürger der Stadt zwei Mühlen, die dem Stift zu Lehen gingen. Da der See die Mühlen jedoch unbrauchbar macht, erlaubt Bischof Johann von Brunn den Bürgern, eine Mühle am Main zu bauen. Davon geben sie dem Stift jährlich zu Martini 8 Scheffel Korn und ein Fastnachtshuhn. Den genannten See und die Mainmühle hat Bischof Johann von Brunn den Bürgern in der nachfolgenden Zeit gefreit, was jedoch nicht schriftlich festgehalten worden ist. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigt ihnen diese Freiheit dennoch.
Bischof Johann von Brunn und sein Kapitel freien dem Kloster Theres seinen Hof bei dem niederen Tor für Steuer, Bede, Reisdienst, Wachdienst, Graben und alle anderen bürgerlichen Beschwerden.