Bischof Johann von Egloffstein schuldet Ritter Burkhard von Seckendorf zu Frankenberg (Burchart von Seckendorf zu Franckenberg) 300 Gulden. Diese Summe verschreibt er ihm auf der Bede zu Iphofen (Jphouen). Diese Schulden werden vollständig abbezahlt.
Bischof Johann von Egloffstein nimmt von seinem Schwager Leonhard Hauslode (Luithart hauslede) und seiner Hausfrau Elisabeth von Egloffstein (Else v Eglosfstein) 600 Gulden und verschreibt ihnen dafür jährliche 200 Gulden zum Leibgedinge auf dem Ungeld, Vogtei und allen anderen Gefällen, Nutzungen und Rechten der Stadt Iphofen (Jphouen), mit Unterpfand und Bürgschaft. Fries hält die angegebene Summe von 600 Gulden für falsch und gibt seinerseits 160 Gulden an.
Zwischen dem Bürgermeister und Rat zu Iphofen (Iphouen) und anderen Bürgern der Gemeinde kommt es zu Streit und Auseinandersetzungen. Um Schlimmeres zu verhindern, schaltet sich Bischof Johann von Egloffstein ein. Er setzt den alten Rat ab und schlichtet den Streit.
Bischof Johann von Brunn erhält 4000 Goldgulden von Eckhard, Wilhelm und Peter Schweigerer (Eck, Wilhelm vnd peter die Schwaigerer) und verschreibt ihnen mit Bürgschaft davon jährlich 400 Gulden Abzins auf der Stadt und dem Amt Iphofen (Jphouen). Diese Verschreibung wurde später wieder abgelöst.
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann Buck 700 Gulden. Dafür verschreibt er ihm jährlich 70 Gulden, also von 10 einen auf den Gefällen und Renten der Stadt Iphofen (Jphouen) mit Bürgschaft. Die Schulden wurden bezahlt und die Verpfändung abgelöst.
Bischof Johann von Brunn erhebt eine gemeine Landsteuer. Der Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde zu Iphofen (Jphouen) verpflichten sich, Bischof Johann für die Landsteuer und andere jährliche Bede für 4 Jahre 4000 Gulden, also 1000 Gulden pro Jahr zu zahlen. Daraufhin befreit Bischof Johann sie für 4 Jahre von der Landsteuer und Bede. Daraufhin leihen sich die Bürger 2000 Gulden von Elisabeth, der Witwe des Friedrich Schenk von Limpurg (Elisabet weiland Schenk Fridrich von Limpurg nachgelassen witwe). Die 2000 Gulden werden mit 100 Gulden pro Jahr verzinst. Sie werden an Bischof Johann weitergegeben.
Als der im vorigen Eintrag genannte Zeitraum von 4 Jahren seinem Ende entgegengeht, verlangt Bischof Johann von Brunn von dem Bürgermeister, dem Rat und der Gemeinde zu Iphofen (Iphouen), dass sie ihm die 5000 Gulden für die nächsten 5 Jahre zahlen. Im Gegenzug befreit er sie für 5 Jahre von der Bede und Steuer.
Bischof Johann von Brunn nimmt 5000 Gulden von Konrad von Rosenberg (Contz von Rosenberg) und verschreibt ihm im Gegenzug die Stadt und das Amt Iphofen (Jphouen) mit all seinen Gefällen und Nutzungen. Die Öffnung und die Erbhuldigung sind ausgenommen. Er löst die Verschreibung allerdings schon im nächsten Jahr wieder ab. Dazu leihen ihm Johann von Seldeneck der Ältere (Hanns von Seldenck der elter) und sein Sohn Johann von Seldeneck der Jüngere (Hanns der Junger sein sun) 3000 Gulden. Für diese 3000 Gulden verschreibt ihnen Bischof Johann einen jährlichen Zins von 300 Gulden auf der Stadt und dem Amt Iphofen.
Bischof Johann von Brunn nimmt 6000 Gulden von Konrad Schenk von Limpurg (Schenk Conrat von Limpurg) und seinen Brüdern und verschreibt ihnen jährliche 300 Gulden auf der Stadt und dem Amt Iphofen (Jphouen), wobei das Amt eingesetzt wird und eine Bürgschaft vorliegt. Zuvor haben sich etliche Geisele gegen die Schenken verschrieben. Bischof Rudolf von Scherenberg löst ihren Erben die 300 Gulden mit der Hauptsumme wieder aus.
Die Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde zu Iphofen (Iphouen) verpflichten sich, Reinhard von Uffenheim (Rainhart von Vffickhaim) jährlich 200 Gulden zu bezahlen für die Hauptsumme von 3000 Gulden, die ihm Bischof Johann von Brunn schuldet, bis die Hauptsumme abgelöst ist. Der Dechant und das Kapitel lösen die Hauptsumme ab und bringen die 200 Gulden jährlichen Zins an sich. Darüber gibt es laut Fries allerdings keine Verschreibung.