Der Erbvogtei über Comburg (Camberg) stehen folgende Nutzungsrechte zu: die Heeresfolge, die Gerichtsbuße und das Recht, Truppen verpflegen zu lassen.
Die Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Thauber) übernimmt gegen eine jährliche Abgabe von 60 Malter die Schutzpflicht für die Eigenleute des Klosters Comburg (Camberg) in Gebsattel (Gebsettel) und um Rothenburg.
Simon von Stetten (Steten) empfängt etliche Nutzrechte in Künzelsau (Contzelsawe) als Mannlehen vom Comburger Abt Andreas von Triftshausen.
Friedrich III. erhebt zum Nachteil des Hochstifts Würzburg Reichssteuern von den Klöstern Comburg (Camberg) und St. Stephan (Steffan). Bischof Rudolf von Scherenberg beklagt sich darüber und erhält als Antwort, dass Friedrich III. sich ihm gegenüber wie den Kur- und anderen Reichsfürsten verhalten und nicht weiter belasten will.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt das Stift Comburg (Camberg) mit der Stadt Schwäbisch Hall (Hall) wegen folgenden fraglichen Rechtstobjekten: Bannwein und Kirchweihwein, Ungeld, der Vogtei und der Hochgerichtsbarkeit in Thüngental (Thungenthal) und Tullau (Tullaw); der neu errichteten Kelter in Tullau, dem niederen Jagdrecht bei Tullau, dem Kirchenpfleger von Thüngental, entfremdeten Pfrundshäusern in Schwäbisch Hall (Hall), dem Salzzehnt, dem Kleinzehnt, dem Zehnt von Schloss Limpurg (Limpurgisch schlos), abgabenfreien Häusern in Schwäbisch Hall, dem Unterhalt der Landwehr, der Feststellung von Gemarkungsgrenzen in Hessental (Hesenthal) und Gelbingen (Gelbingen), Wasserquellen in Hessental, dem Ganerbenrecht und einem Hof in Haßfelden (Hasfeldischen guttlein).