Der ganze Zehnt an Getreide und anderen Früchten sowie der Großteil des Weinzehnts in der Stadt und Mark Iphofen (Jphouen) wird der "Vestenberger Zehnt" genannt, weil der Großteil daran den Edelleuten von Vestenberg zustand. Dieser Zehnt ist vom Stift Würzburg zu Mannlehen gegangen. Einen anderen Teil am Weinzehnt nennt man den "Öttinger Zehnt", weil die Grafen von Öttingen diesen innegehabt haben. Der Vestenberger Zehnt ist in 24 Teile geteilt. Viele davon werden von Familienmitgliedern gehalten, einige sind aber durch Heirat oder Verkauf an andere Geschlechter gekommen.
Die Hälfte des Zolls zu Iphofen gehört den Edelleuten von Rödelsee. Friedrich von Rödelsee (Fritz von Rotelsehe) verkauft diese Hälfte an für 200 Pfund Heller an Bischof Otto von Wolfskeel. Für den Wert des Pfund Hellers verweist Fries auf das Stichwort Heller.
Bischof Johann von Egloffstein nimmt von seinem Schwager Leonhard Hauslode (Lenhart Hauslode) und seiner Hausfrau Elisabeth von Egloffstein (Else B Johannsen schwester) 600 Gulden und verschreibt ihnen dafür jährliche 200 Gulden zum Leibgedinge auf dem Ungeld, Vogtei und allen anderen Gefällen, Nutzungen und Rechten der Stadt Iphofen (Jphouen), mit Unterpfand und Bürgschaft. Leonhard stirbt 1444. Fries hält die angegebene Summe von 600 Gulden für falsch und gibt seinerseits 160 Gulden an.
Ein Teil des Vestenberger Zehnts kommt an die von Wenkheim, dann an die von Birkenfeld und danach an die Holtzinger. Friedrich Holtzinger (Fritz Holtzinger) verkauft diesen Teil an Doktor Gregor Heimburg (Gregor Hainburg) für 700 Gulden, die Bischof Gottfried Schenk von Limpurg diesem geliehen hat.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Bürgern von Iphofen (Iphouen) eine Ordnung über die Einbringung und Verrechnung des Ungelds und den Eid des Ungelds. Bischof Konrad von Thüngen erneuert und verbessert diese Ordnung.
Bischof Johann von Grumbach verschreibt Doktor Gregor Heimburg (Gregor Hainburg) und seinen Erben das Ungeld zu Iphofen (Iphouen) für 1200 Gulden. In der nachfolgenden Zeit werden Gregors Güter auf Befehl des Papstes konfisziert. Auch Bischof Rudolf von Scherenberg zieht seine Güter ein. Gregors Erben argumentieren jedoch, dass er ihnen die 1200 Gulden auf dem Ungeld zu Iphofen vor dem päpstlichen Befehl übergeben hat. Bischof Rudolf erklärt sich dazu bereit, den Erben für den alten Pfandschilling von 1200 Gulden erneut 900 Gulden zu verschreiben. Die übrigen 300 Gulden werden fallengelassen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Heinrich Marschall von Raueneck (Hanig Marshalk v Ranern) 6 Gulden auf dem Ungeld zu Iphofen (I) als Leibgedinge.
Bischof Johann von Brunn gibt den Metzgern und Bäckern zu Iphofen (Iphouen) eine Freiheit. Sie müssen keine Zölle bezahlen für das Vieh und das Getreide, das sie in Iphofen verkaufen. Die Freiheit ist wiederrufbar. Bischof Rudolf von Scherenberg gibt ihnen die gleiche Freiheit, ebenfalls auf Wiederruf. Bischof Konrad von Thüngen erneuert die Freiheit ebenfalls.
Margaretha, die Witwe des Georg Pflieger (Margaretha weiland Georgen pfligers nachgelassene witwe) verkauft ihre Behausung zu Iphofen, (Jphouen) neben dem Einersheimer Tor an der Stadtmauer, mitsamt der scheure und der Kalter Hofstatt und dem anschließenden Garten für 500 Gulden an Bischof Konrad von Thüngen.