Ein jeder Bischof zu Würzburg hat den Gemeinen Pfennig, die Türkensteuer, die Datz, die Steuern im Allgemeinen, zusätzliche Hilfszahlungen und das Ungeld zu erheben.
Eckhard von Müdesheim (Eckhart graff von wurtzburg) und die Ehefrau von Graf Albrecht von Henneberg (albrecht von Hennenberg) verkaufen Rottenstein (Rottenstein) zusammen mit anderen Gütern wie Schlössern oder Städten für 90.000 Gulden an den Bischof Albrecht von Hohenlohe und sein Stift. Allerdings bleibt den Verkäufern und deren Nachkommen das Recht vorbehalten, die Güter wieder zurück zu kaufen.
Bischof Lorenz von Bibra schickt seine Räte nach Schlüsselfeld (Schlusselfelt), Bad Mergentheim (Mergetheim), Münnerstadt (Munerstat) und Ebern (Ebern() und wirbt für die Rittertage.
Die Ritterschaft von Münnerstadt (Munerstat ) gibt als Antwort, dass Bischof und Domkapitel ihren Vertrag falsch verstanden hätten. Der Vertrag richtet sich nicht gegen diese, woran kein Zweifel besteht.
Die Gesandten des Bischofs nehmen die Antwort der Ritterschaft an. Sie zweifeln jedoch an der Vertrauenswürdigkeit der Ritterschaft gegenüber Bischof und Domkapitel.
Bischof Lorenz von Bibra mimmt an der Versammlung bei Bad Windsheim (windsheim) nicht teil und schickt auch keinen seiner Vertreter. Stattdessen lässt er der Ritterschaft bei Münnerstadt (Munerstat) ein Schreiben zukommen. In diesem entschuldigt er sich für seine Abwesenheit und erklärt, dass er sich über die Anliegen mit seiner Ritterschaft ausgetauscht hat und diese mit der Verhandlung zufrieden war.
Grafen, Herren und das Ritterkanton Rhön-Werra (Ron vnd Wehrn) setzen einen Rittertag zu Münnerstadt (Munerstat) an und bitten um Geleit. Dieses wird ihnen gewährt.
Bischof Lorenz von Bibra schreibt der versammelten Ritterschaft zu Münnerstadt (Munerstat) und entschuldigt sich für sein Nichterscheinen beim Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim). Seine Begründung ist, dass er sich mit ihnen bereits vor drei Jahren auf dem Rittertag zu Bad Windsheim bezüglich etlicher Mängel und Gebrechen verglichen hat. Er und sein Domkapitel haben ihre Beschwerden vernommen und bezüglich der geistlichen und weltlichen Gerichte bereits mehr getan als gefordert war, was die Ritterschaft auch dankbar angenommen hat. Er will sich an den Vertrag, der zwischen ihren Vorgängern geschlossen wurde, halten. Da ihn die Ritterschaft jedoch wegen derselben Sachen erneut nach Bad Windsheim beordert, hält er es nicht für nötig, ihrer Bitte nachzukommen. Außerdem möchte er mit niemandem verhandeln, der kein Angehöriger des Hochstifts ist. Daher bittet er die Ritterschaft darum, bei dem alten Vertrag zu bleiben und sich nicht von andern zu ihrem Nachteil verführen zu lassen.
Bischof Lorenz von Bibra und das Domkapitel schicken den Dechant Thomas von Stein zum Altenstein (Thoma vom Stein), Johann Schott (Hans Schotten) und Doktor Kilian Münch (Kilian Munichen) auf den Rittertag zu Münnerstadt, um dort einen Vortrag im Namen des Bischofs zu halten.
Den Ausschreibern des Rittertags zu Münnerstadt ist es wichtig, dass die Besprechung ihrer Beschwerden persönlich geschieht, da den Grafen, Herren und der Ritterschaft etwas an der Ehre und dem Wohlergehen ihrer Nachkommen und Erben liegt. Bischof Lorenz von Bibra beschwert sich darüber, dass er nichts von diesem Treffen erfahren habe und das etwas ohne ihn als Bischof und Landesfürst verhandelt wird. Der Bischof war seiner Meinung nach bisher immer bei solchen Beratungen anwesend und er befürchtet, die Versammlung würde zum Nachteil des Hochstifts geführt.