Fries gibt Hinweise zu Jahr- und Viehmärkten in seinen Quellen an.
Zum Eberner Wald ist das Buch über die Wildbanne, Wälder und Forste des Hochstifts zu durchsuchen.
Das Speisamt, das Lamprecht von Gerolzhofen (Lamprecht von Geroldshofen)bekleidet und im Amt Gerolzhofen liegt, wird aufgrund der rechtlichen Bestimmungen, die wahrscheinliche bei seiner Besetzung gemacht wurden, wieder ledig. Bischof Andreas zieht es daher wieder ein. Deswegen prozessiert Lamprecht von Gerolzhofen gegen Bischof Andreas, da aber weder er noch einer seiner Vertreter zum vereinbarten Prozesstag erscheint, urteilen die Dienstleute der Kirche, dass Bischof Andreas es zu recht einbehalten habe. Unter den Urteilern befanden sich Friedrich Zobel (Fridrich Zobel), dessen reicher Schwager Konrad von Rebstock (der reich swaigerer Kuns von Rebstok) und Andreas Zobel (Andres Zobel) sowie andere ehrbare Menschen. Laut der Nachtragshand sind von diesem Urteil außerdem betroffen:Gereuth (Gereuth), Brünn (Brunn), Neuses am Raueneck (Newses), Rügshofen (Rügshoffen), Ebern (Ebern), Volkachsmühle (Volkach), Vögnitz (Vognitz), Wustviel (Wüstfilds), Geusfeld (Gülsfelt), Eichelberg (Eichelberg).
Lamprecht von Gerolzhofen empfängt die oben genannten Güter von Bischof Hermann II. und danach von Bischof Otto von Wolfskeel. Die Nachtragshand vermeldet folgende Orte für die Güter: Gereuth (Gereuth), Brünn (Brunn), Neuses (Neuses), Rügshofen (Rugshoffen), Ebern (Ebern), Volkachsmühle (Volkach), Vögnitz (Vognitz), Wustviel (Wüstfilds) Geusfeld (Gulsfelt), Eichelberg (Eichelberg).
Im Gräfenholz bei Ebern (Grevenholtz bei Ebern gelegen) befindet sich ein Fischbach, den Bischof Johann von Brunn Heinrich Fuchs zu Wallburg, der auch der Stolze genannt wird (Haintz Fuchs der Stoltze), verkauft. Obwohl dieser Verkauf ohne das Wissen oder die Bewilligung des Domkapitles geschieht, gibt Heinrich Fuchs zu Wallburg, der gleichnamige Sohn des Heinrich Fuchs zu Wallburg, Bischof Johann in Form einer späteren Verschreibung noch mehr Geld.
Fierst (Fierst) ist ein Dorf, dass dem Kloster St. Theodor in Bamberg dient, als dieses dem Schutz von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg untersteht. Laut der Nachtragshand betrifft dies auch Ebern (Ebern), Medlitz (Medlitz) und Mainberg (Mainberg).
Ein Priester in Ebern mit dem Namen Hermann Bischof (ain priester zu Ebern, Herman Bischof genant,) verhält sich bei einem Tanz so anzüglich, dass die anwesenden Bürger ihn verprügeln. Daraufhin reist er nach Erfurt, wo er zuvor studierte, und klagt als ehemaliger Student der Universität die Eberner Bürger vor dem Gericht der Konservatoren der Universität an. Bischof Lorenz von Bibra schickt daher den Offizial des Domdekans Lorenz Truchsess von Pommersfelden (her Lorentz Truchseß Domher vnd Ertzpriester), Johann Kempach (Official Johann Kempach), nach Erfurt zum Rektor und den Kollegaten der Universität, um zu verhindern, dass Hermann Bischof vom geistlichen Gericht der Universität Recht erhält. Stattdessen solle Hermann Bischof gemaßregelt werden. Wenn dies nicht geschehe, wolle Bischof Lorenz in Zukunft seinen Landeskindern verbieten, in Erfurt zu studieren und auch keine Absolventen der Universität Erfurt als Priester mehr anstellen. Fries kann den Zeitpunkt dieser Vorgänge nur grob in die Jahre um 1516 datieren, was er mit dem Verweis entschuldigt, er sei damals noch nicht im bischöflichen Dienst gewesen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet Valentin Lauerbach, dem Zentgraf von Ebern, (Valtin Lauerbach zentgraven zu ebern) das alte Burghaus, einen dazugehörenden Hof und eine Scheue, die zuvor dem Hochstift als ehemaliges Leibgeding Reinhards von Lichtenstein heimgefallen waren (von Reinharten von Lichtenstain als leibgeding haimbgefalle). Dafür erhält Lauerbach am Martinstag 8 Gulden und ein Fasnachtshuhn, sowie einen entsprechenden Handlohn von der örtlichen Kellerei, muss sich aber dafür um die Beschwerden der Bürger kümmern.
Ebenso erneuert Bischof Friedrich von Wirsberg das Mandat für Ebern, Königshofen Mellrichstadt, Volkach und Gerolzhofen, das Bischof Melchior 1559 veröffentlichte. Darin wird bestimmt, dass in den Dörfern und Ortschaften, die zu den oben genannten Ämtern gehören, niemand Rohleder außerhalb der offenen Märkte zum verkauft anbieten darf.
Hans von Sternberg (Hans von Sternberg) und Peter von Lichtenstein (Peter von Lichtenstein) schließen einen Vertrag zwischen den Ämtern Ebern und Raueneck, der die Hälfte des Zehnten und Wilhelm von Stein zu Altenstein sowie seine Hintersassen in Pfarrweisach und anderen Orten betrifft.