Die Ordnung von Lauda findet sich in liber diversarum formarum Laurentii. Sie beinhaltet Bestimmungen zur Erbhuldigung, Bürgerpflicht, anhängende Eide, Dienstwerdung, Gebote, Urlaub der Bürger, Amtspflicht und -weihe, Öffnung der Tore, zu Versammlungen, Gericht, Maßbecken, Baubesichtigungen, Appellationen, Eich, Wasseröffnungen, fremdem Weinkauf, Marktgeschrei, Geboten über Wetten, Wasserführung, Wege und Gassen.
Mainz (Maintz) und Würzburg (Wurtzburg) verhandeln über einen Vertrag, in welchem festgeschrieben ist, dass beide Parteien einen Schultheiß bei Rinderfeld (Rinderfelt) beschäftigen. Zudem sind sie an die Rechtsverletzungen, Bußen, Atzungen, Fron und sonstige Dienste gebunden. Mainz (Maintz) hat hiervon den dritten und Würzburg (Wurtzburg) den zweiten Teil inne. Dies vereinbaren sie in Windshaim (windsheim).
Nachdem Johann von Hohenlohe-Speckfeld (Johans her zu Hohenlohe) verstorben ist, fällt ein Wildbann an das Stift Würzburg heim. Allerdings nimmt Albrecht I. von Hohenlohe-Weikersheim (her albrecht von Hohenlohe) den Wildbann als Schildgenosse für sich ein. Bischof Johann von Brunn verleiht daher den Wildbann an Konrad IX. von Weinsberg (Conraden Hern zu wirtzburg) zu dem Schloss Reichelsburg (Reigelberg), der Bischof und die Seinen haben aber weiterhin das Jagdrecht. Der Wildbann erstreckt sich über Lauda (Lauda an der thauber), Grünsfeld (Grunsfeld), Bütthard (Buthart), Aub (aw), Wolkshausen (Wolthausen), Custenlar, Steinsfeld (Steinsfelt), Gumber, Heldeneck, Lichtel (Lichtal), Swatzberg, Buchenbach (Buchenbach), Darstadt (Dartzbach), Wachbach (wachbach).
Johann von Rosenberg verkauft etliche Rechte und Dienstleute in Lauda (Lauda), Maibach (Maibach), Königshofen (konigshofen), Herbfelt und weiteren Städten an das Hochstift Würzburg.
Markgraf Kasimir von Brandenburg-Kulmbach (Casimir) schreibt der Ritterschaft, er habe erfahren, dass Bischof Konrad von Thüngen sie nach Lauda (Lauden) einberuft, um einen Vertrag bezüglich der Schäden zu schließen, die im Bauernkrieg durch die Bauern enstanden sind. Er schreibt, dass ihm durch die würzburger (wirtzburgischen) Bauern ein größerer Schaden als dem Bischof enstanden ist. Er bittet diejenigen der Ritterschaft, die mit ihm in einem Lehnsverhältnis stehen oder mit ihm anderweitig verbunden sind, diesen Vertrag nicht zu unterzeichnen. Diese sollenihre Schadensersatzzahlungen stattdessen an ihn gehen lassen.
Bischof Konrad von Thüngen rechtfertigt vor der Ritterschaft hinsichtlich des Schreibens des Markgrafen Kasimir von Brandenburg-Kulmbach, dass es nicht seine Absicht wäre, das Eigentum anderer Fürsten im Zuge des Vertrags zu beschweren. Er ist offen für Neuerungen in diesem Vertrag.
Diesen Vertrag erneuern Mainz und Würzburg.
Albrecht von Rosenberg und die Brüder Philipp, Jakob, Konrad und Johann Charing von Rosenberg (Albrecht von Rosenberg, vnd philips, Jacob, Conrath, vnd hans corig von Rosenberg) und Waldmannshofen (Waldmanshouen) sowie die Untertanen zu Hohenstadt (hoenstatt), Rosenberg und Herdland einigen sich über den Schaftrieb zu Lauda (lauda). Die Abmachung gilt für die Schäfereien aller Beteiligter, und auch wenn sich die Schäfereien vergrößern. Es wird festgelegt, dass alle Parteien auf ihrem Gebiet bleiben und keiner Schafe in bestimmten Gebieten der Mark Hohenstadt treiben soll. Mit anderen Belangen des Schaftriebs wird es gehalten wie es seit langem üblich ist.