Der verstorbene Bischof Gerhard von Schwarzburg hatte 5000 Gulden von den Schweigerern (Swaigerern) erhalten und versprochen, ihnen dafür Einkünfte in Stadtschwarzach (Swartzach) und Kitzingen (Kitzingen) zuzuweisen, was aber wegen unglücklichen Umständen nicht geschehen ist. Bischof Johann von Egloffstein und das Domkapitel schließen mit Eckhard, Wilhelm und Peter Schweigerer (Swaigerer) nach deren hefftiger vorderung folgenden Vertrag: die Schweigerer sollen Bischof Johann 600 Gulden bar übergeben und erhalten dagegen Schloss, Stadt und Amt Karlburg (Carlburg) und Karlstadt (Carlstat) mit allen Gefällen und Nutzrechten so lange verpfändet, bis sie die Pfandsumme von 5600 Gulden zurückerhalten haben. Danach sollen Schloss, Stadt und Amt wie bereits zuvor wieder an das Domkapitel verpfändet sein. Den Schweigerern wird dies schriftlich bestätigt.
Die Bürger von Karlstadt (Carlstat) befürchten, dass sie von den Schweigerern (Swaigerer) zu sehr belastet werden, wenn sie in deren Gewalt kommen. Deshalb übernehmen sie den Großteil der Pfandsumme in Höhe von 5000 Gulden und verpflichten sich auf drei Zahlungsziele. Bischof Johann von Egloffstein übernimmt die restlichen 600 Gulden, damit die Gesamtschuld abgetragen wird und Schloss, Stadt und Amt wieder abgelöst werden. Bischof Johann befreit außerdem die Bürger von Karlstadt für sechs Jahre von sämtlichen Abgaben.
Da Bischof Johann von Egloffstein in Geldnot steckt, erhält er vom Domkapitel soviel, dass sich seine Schulden bei diesem auf insgesamt 30000 Gulden erhöhen. Bischof Johann verkauft daher Schloss, Stadt und Amt mit allen Zugehörungen mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Lehen urtätlich an das Domkapiel, behält sich jedoch ein ewiges Ablösungsrecht vor. Das Domkapitel bestätigt dies schriftlich.
Bischof Johann von Brunn erlaubt den Bürgern von Karlstadt (Carlstat), eine Mühle am Main zu bauen, allerdings ohne den Strom des Wassers und die Schifffahrt zu beeinträchtigen. Die Müller sollen von der Mühle nit zu grosse nutz nehmen und eine jährliche Gült von zwölf Malter Korn abliefern.
Bischof Johann von Brunn gibt der Stadt Karlstadt (Carlstat) drei Jahrmärkte auf Quasimodogeniti (1. Sonntag nach Ostern), den Sonntag vor St. Jakob (25. Juli) und den Sonntag nach Mariä Geburt (8. September) sowie einen Wochenmarkt an jedem Samstag.
Bischof Rudolf und das Domkapitel tauschen etliche geringe gutere und zinse Güter und Zinsen in den Ämtern Homburg an der Wern (Hohenburg) und Karlstadt (Carlstat).
Nach einem Urteilsspruch über das Ungeld von Karlstadt (Carlstat) zahlt das Domkapitel 1000 Gulden an den Grafen Johann III. von Wertheim, so dass sich die Pfandsumme über Schloss, Stadt und Amt auf 41950 Gulden erhöht.
Jährlich 50 Gulden auf dem Ungeld von Karlstadt (Carlstat) sind an Johann III. von Wertheim verpfändet.
Bischof Rudolf von Scherenberg bezahlt dem Domkapitel die Pfandsumme bar in Gold und löst Schloss, Stadt und Amt wieder an das Hochstift Würzburg.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 4: Von Sigmund von Sachsen bis Rudolf II. von Scherenberg (Fontes Herbipolenses 4), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 2002.
Das Domkapitel legt das Geld aus der Ablösung von Karlstadt wieder an in Volkach (Volkach), Eibelstadt (Eyffelstatt), Mainbernheim (Mainbernhaim), Steinkirchen (Stainkirchen), Uffenheim (Uffenhaim), Dornheim (Dornhaim), Hüttenheim (Huttenhaim), Nenzenheim (Neuntzenhaim), Neubrunn (Newbron), Ochsenfurt (Ochsenfurth), Gerolzhofen (Geroltzhoffen), Rittershausen (Reutershausen), Wollmershausen (Wolmershausen), Sulzdorf (Sultzdorf), Aschfeld (Aschvelt), Thüngen (Tungen), Retzbach (Retzbach), Thüngersheim (Tungershaim), Eußenheim (Eussenhaim), Rohrbach (Rorbach) und Wiesenfeld (Wisenveldt). Außerdem sind die Dompforte, das Spital St. Dietrich in Würzburg, das Stift Neumünster, die Müdesheimer Lehen (Mutishaimer lehen) sowie die Dompräsenz betroffen.