Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des siebten Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel ist in Karlstadt (Carlstat) und hat einen Dechanten und einen Kämmerer. Es erstreckt sich bis in die Buchen nahe an Fuld und in die Grafschaft Wertheim.
Das Küchenmeisteramt des Stifts Würzburg und Herzogtums Franken hieß zuvor Truchsessenamt. Das obere Amt ist das denn Erbtruchsessen und das untere Amt ist das des Erbküchenmeisters. Die Nachtragshand führt eine Liste an Besitzungen an.
Nach dem Tod der Bischöfe Wolfram von Grumbach und Hermann II. Hummel von Lichtenberg regiert Bischof Otto von Wolfskeel das Hochstift Würzburg. Er gerät mit Abt Heinrich von Fulda (Abbt Hainrich von Fulde) in eine neue Fehde, die allerdings durch Verhandlung von Graf Berthold X. von Henneberg-Hartenberg (Graue Berthold von Hennenberg) beendet wird.
Frau Mechthild von Lisberg (Mechthild von Libsperg) verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Stift Würzburg etliche Leute und Güter in den Ämtern Arnstein (Arnstain) und Karlstadt (Carlstat) für 2400 Gulden. Der Handel wird mit Mund, Hand und Halm bestätigt.
Bischof Johann von Egloffstein verkauft Schloss und Stadt Homburg am Main (burg vnd stat Hohenburg) samt allen Zu- und Angehörungen mit dem Recht auf Wiederauslösung an Graf Johann von Wertheim. (Graue Johann von Werthaim). Dies wird am Landgericht des Herzogtums Franken bestätigt.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Felder in Himmelstadt an Ulrich Stang (Vlrich Stang), bis Ulrich davon 200 Gulden und von Eberhard von Grumbach und Reicholf von Elm (Reicholf von Elm) der Wert der 4 Pferde, die er im Dienst für das Stift verloren hat, bezahlt wurden. Ulrich Stang bestätigt die Foderung des Bischofs Johann von Egloffstein.
Bischof Johann von Brunn löst den Anteil des Stifts an Kitzingen (Kitzingen) von den von Riedern wieder aus und verpfändet es an Hermann Echter (Herman Echtern) für 5 000 Gulden auf Wiederlösung doch ohne die Bauernschaft. Nach der Auslösung von den von Riedern gehört das Schloss zu Kitzingen allein dem Bischof Johann von Brunn.
Der Zehnt zu Hundsfeld (Hundsueld) gehört zum Schloss Thüngen und ist ein Lehen des Stifts Würzburg. Bischof Johann von Brunn übereignet Burkhard von Müdesheim (Burckart von Mutishaim) auf dessen Bitte die Hälfte dieses Zehnts, allerdings ohne die Zustimmung des Domkapitels.
Landgraf Ludwig von Hessen (Landgraue Ludwig von Hessen) unterstützt Bischof Johann von Brunn gegen das Domkapitel und die Städte Würzburg, Karlstadt (Carlstat) und Ochsenfurt (Ochsenfurt). Dafür verschreibt der Bischof ihm eine bestimmte Anzahl an Fuder Wein. Die Brüder Wilhelm und Heinrich von Henneberg (Graue Wilhelm vnd Hainrich von Hennenberg) geben dem Landgrafen 20 Fuder, die mit Fässern, Schrötgeld und Fuhrlohn 562 Gulden kosten. Diese Summe ergänzt der Bischof dem vorherigen Pfandschilling auf Meiningen.
Herr Konrad von Bickenbach (Conrat von Bickenbach) verkauft Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Stift Würzburg für 22.000 Gulden die beiden Schlösser Hohenlandsberg (Hohenberg) und Allersberg (Allersberg), und übergibt ihm das Eigentum daran mit Mund, Hand und Halm, wie es im Herzogtum Franken Sitte ist.