Kunigunde Vetzer (Vetzer), Witwe des Herold Vetzer, und ihre Kinder tragen dem Hochstift Würzburg sieben Morgen Weingarten bei Arnstein (Arnstain) als Lehen auf. Dies geschieht im Rahmen eines Tauschgeschäfts, bei dem das Hochstift Würzburg dem Stift Neumünster in Würzburg zwei Teile des Zehnten in Gänheim (Gaubenheim) bei Mühlhausen (Mulhausen) übergibt und dafür Besitzungen bei Heugrumbach (Grumbach) und Arnstein erhält.
Bischof Johann von Grumbach schlichtet einen Streit zwischen Anna, Witwe des Konrad von Hutten (Hutten), Elisabeth, Witwe des Bartholomäus von Hutten, sowie deren Söhnen auf der einen und Bürgermeister und Rat von Arnstein (Arnstain) auf der anderen Seite. Dabei geht es um einen Hof in Müdesheim (Mutishaimer Gunterhoff), die Bede in Bettendorf (Betteldorf) und die Bede in Heugrumbach (Grumbach).
Bischof Rudolf von Scherenberg erwirbt für 200 Gulden zwei Burggüter im Amt Arnstein mit ihren Zugehörungen von Georg Fuchs zu Schweinshaupten (Fuchs) und seinen Vormündern. Laut Nachtragsschreiber sind auch die Orte Maria Sondheim (Sunthaim) und Rieden (Rieden) betroffen.
Bischof Rudolf schlichtet einen Streit zwischen den Herren von Hutten (Huten) und der Stadt Arnstein (Arnstain). Dabei geht es um einen Hof in Müdesheim (Mutishaimer Gunterhoff), die Bede in Bettendorf (Betteldorf), die Bede in Heugrumbach (Grumbach) und ein Kirchenlehen von Maria Sondheim (Sunthaim).
Heinrich Kaiser (Kaiser) überträgt seine freie Behausung in Arnstein (Arnstain), genannt das haus zum bok, Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Hochstift Würzburg als Zinslehen zu einem jährlichen Zins von einem halben Gulden.
Bischof Lorenz von Bibra schlichtet einen Streit zwischen der Stadt Arnstein (Arnstain) und Amalie von Hutten (Ameleien von Huten) über den Dürrhof (Durhove) und den Weinausschank in Bettendorf (Betteldorff).
Bischof Lorenz von Bibra kauft von Hans Schrautenbach (Schrautenbach) und Georg Esberger (Esperger) Zinsen und andere Gefälle in Arnstein (Arnstain). Von späterer Hand werden weitere Orte erwähnt: Mülbrechtshausen (Mulbrechshausen), Heugrumbach (Grumbach), Bettendorf (Betteldorff), Schraudenbach (Schrauttenbach), Gänheim (Gainhaim), Mühlhausen (Mulhausen) und Büchold (Buchilt).
Ein Arnsteiner Bürger mit Namen Kaiser (Keisser), ein Erbe des Heinrich Kaiser, verkauft Bischof Konrad von Thüngen das haus zum bock in Arnstein ohne Vorbehalte (zu urthat verkaufft).
Hans von Riedern (Riedern) verkauft Bischof Konrad von Thüngen eine Behausung und ein Burggut in Arnstein (Arnstain) mitsamt der zugehörigen Gütern, Gefällen und Nutzrechte, welche er zuvor als Lehen des Hochstifts innehatte, für 325 Gulden.
Bischof Konrad von Bibra verkauft mit Zustimmung des Domkapitels Hans Lamprecht (Lamprecht), dem Zentgrafen zu Arnstein (Arnstain), eine Behausung in Arnstein, die zuvor Heinrich von Riedern (Riedern) gehört hat und frei von Steuern (aller burgerlicher beschwerung) gewesen ist, für 250 Gulden sowie jährlichen Abgaben von einem Pfund Geld und Hühnern zu Fastnacht und Martini sowie im Falle eines Weiterverkaufs 1/20 des Kaufpreises als Handlohn unter dem Vorbehalt des Rückkaufes.