Fries führt einige Unstimmigkeiten über die Verpfändung von Godeldorf (Gotelendorf) an die von Schefftal aus: Bischof Johann von Brunn schuldet Konrad von Schefftal (Contz von Schefstal), seiner Ehefrau Gerhause (hausfrawe Gerhause) und deren Sohn Georg (Georg ir sun) 1300 Gulden wegen des Ortes und des Hauses in Godeldorf. Von diesen Schulden verpfändet der Bischof den Schefftalern 300 Gulden in bar und für die übrigen 1000 Gulden verpfändet er ihnen das Haus und das Dorf auf Wiederlösung. Für diese Verpfändung findet Fries laut eigener Aussage keine Datumsangabe und muss sich deshalb auf andere Urkunden berufen, die das Jahr 1438 vorschlagen. Sowohl in den Aufzeichnungen Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg als auch Bischofs Rudolf von Scherenberg wird berichtet, dass Bischof Johann von Brunn den Sitz und das Dorf Godeldorf zusammen mit der Schäferei und allen Zugehörungen an Andreas von Schefftal (Endres von Schefstal) verpfändet. In den Aufzeichnungen Bischofs Gottfrieds handelt es sich bei der Pfandsumme um 1200 Gulden, in den Aufzeichnungen Bischofs Rudolfs dagegen ist die Rede von 1000 Gulden. Fries vermerkt am Ende des Eintrags, dass er keine weiteren Informationen zu der Verpfändung in der Kanzlei finden kann.
Die Landstraße durch Ebelsbach, die Altgasse genannt, wurde durch eine Überschwemmung unbefahrbar. Deswegen wurde die Straße umfahren, weswegen den Herren von Rotenhan (den von Rotenhan)und den anliegenden Bauern Schäden entstanden. Die Herren von Rotenhan ließen darum einen neue Straße auf ihrem Eigenland anlegen und befestigen. Deswegen übereignete ihnen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg (B Gotfrid von Limpurg) die alte Straße. Laut der Nachtragshand existiert eine Abschrift des Revers aus der Zeit Bischof Friedrichs von Wirsberg.
Erasmus von Eberstein (Asmus v. Eberstain) befand sich in einer Fehde mit dem Hochstift Würzburg und verträgt sich zusammen mit seinem Vater, seinen Brüdern und Vettern wieder mit dem Bischof Gottfried Schenk von Limpurg.
Fries berichtet von einem Fall an der Universität Erfurt: Ein nicht näher erklärter Streit an der Universität wird durch die Konservatoren der Universtät auf Anraten des Studenten Konrad Münzmeister (Conraden Muntzmaisters studenten) vor Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gebracht, der den päpstlichen Legaten hinzuzieht. Der Legat überträgt die Verhandlung der Sache dem Dechanten von Sankt Jakob in Bamberg. Von diesen Vorgängen befindet sich ein Schreiben des Dechanten in den Händen des bischöflichen Archivs, wobei Fries keine weiteren Details über diesen Prozess in Erfahrung bringen konnte.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg befreit das Kloster Grünau (Cartheuseren zu Grunaw) von Abgaben für Äcker und Wiesen in der Mark Zellingen.
Die Einwohner von Untereisenheim (Vntereisenshai) und Fahr (Fare) liegen wegen eines Wehrs im Main im Streit und weden durch Bischof Gottfried Schenk von Limpurg vertragen.
Auf die 500 Gulden Pfandsumme, für die Bischof Johann von Brunn Konrad von Bebenburg verschieden Gülten in Untereisenheim verschrieb, schlägt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg weitere 532 Gulden auf.
Nach dem Tod von Andreas von Schefftal (Endres von Scheffstaler) wird die Verpfändung von Godeldorf an Moritz von Schefftal (Mauritz von Scheffstal) vererbt. Die Vormunde Oswald von Schefftal (Oswalt von Schefftal) und Johann Hetzelsdorf (Hanns Hetzelsdorf) verkaufen das Pfand an Konrad Breising (Contz Breising). Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bewilligt den Verkauf und stellt Konrad Breising darüber eine Urkunde aus.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verträgt sich mit Hermann II. Riedesel (Herman Riteseln), dem Nachfolger Rörichs II. von Eisenbach (heren Rorichen von Eisenbach ritern), wegen dessen Schulden von 1000 Gulden.
Bereits Bischof Johann von Brunn verschrieb die Bede von Untereisenheim einigen Nürnberger Bürgern (etlichen Nurenbergern) als Leibgeding, was mit Kenntnisname Konrads von Bebenburg (Conrado a Bebenburg) geschieht. Als diese Bürger versterben, verschreibt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg die Bede von Untereisenheim ebenso wie die Bede von Dettelbach Sitig von der Kere (Sitigen von der Kere) für 2000 Gulden.