Fries gibt Stellen an, an denen verzeichnet wird, welcher Bischof Ordnungen und Reformen für die geistlichen Gerichte erlassen hat. Er nennt Bischof Otto von Wolfskeel, Johann von Brunn, Gottfried Schenk von Limpurg, Rudolf von Scherenberg und Lorenz von Bibra.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigt die Verleihung des Hofschultheißenamts an Konrad Ubelein (Cuntz Ubelein), der dies ursprünglich von Bischof Johann von Brunn als Lehen erhalten hatte. Das Hofschultheißenamt ist mit dem Gericht zu Pleichach verbunden.
Alle Leute und Güter, die innerhalb des Viertels um das Kloster St. Stephan, die St. Peter Kirche und das Kloster St. Agnes leben, fallen in den Gerichtsbezirk des sogenannten Steffansgerichts zu Sande (der Name leitet sich vom Namen des Vorstadtviertels, genannt Sand, ab). Dem Gericht steht stets der Abt von St. Stefan vor. Der Abt richtet ausschließlich in zivilrechtlichen Angelegenheiten, wovon ausdrücklich Verbrechen wie Totschlag, Diebstahl und Körperverletzungen ausgenommen sind. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigt dem Kloster St. Stephan den Gerichtszwang. Die Nachtragshand fügt noch folgendes hinzu: der Abt des Klosters St. Stephan erhält irgendwann das Recht, das Gericht und die Nutzung dessen zu verkaufen. Zu einem Zeitpunkt verkauft ein Abt des Klosters das Gericht an den Stift zu Würzburg.
Michael und Hermann von Schwarzenberg (Michel vnd Herman), die Söhne Erkingers von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim), der später zum Freiherren von Schwarzenberg wird, verpfänden dem Ritter Matthias Slick (her Matthis Slick riter) 2000 Gulden auf der Hälfte von Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroltzhouen). Bischof Gottfried von Limpurg gibt hierzu seine Einwilligung.
Michael von Schwarzenberg (her Michel) tritt seine Nutzungsrechte in Gerolzhofen (Geroldshofen) und die dazugehörigen Untertanen an Bischof Gottfried von Limpurg ab. Die Urkunden und Bestätigungen, die die Übergabe betreffen, werden bei einem unbekannten Dritten hinterlegt.
Bischof Gottfried von Limpurg bestätigt der Stadt Gerolzhofen das Recht, einen wöchentlichen Getreidemarkt (korenmarckt) abzuhalten.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg befreit eine Behausung von Johann Teufel zu Gemünda (Hanns Teuffel zu Gemunden) und seinen männlichen Nachkommen von der Gerichtsbarkeit des Zentgerichts. Die Nachtragshand merkt an, dass sich die Behausung vor der Zent Seslach befindet.
Das Hofschultheißenamt, welches mit dem Gericht zu Pleichach verbunden ist, wird Wilhelm Forster (Wilhelm Forster) verliehen. Als dieser stirbt, erhält es Johann Treutwein (Hanns Treutwein) als Lehen mit dem Gericht, allen Rechten, Freiheiten, Zu- und Eingehörungen und mit dem Recht, Schöffen, Schreiber und Knechte einzusetzen und abzusetzen.
Bischof Gottfried von Limpurg verpfändet die Hälfte an Amt und Stadt Gerolzhofen (Geroldshofen), die zuvor Michael von Schwarzenberg (her Michel von Swartzenberg) verpfändet war, an Apel vom Stein (Apel vom Stain). Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Pfand aus.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet die Dörfer Euerhausen, Höttingen, Gützingen und Tiefenthal ( Eurhausen, Hötingen, Gutzingen und Dieffental) an Friedrich von Seldeneck (Fritz von Seldeneck) und dessen Erben für die Ablösungssumme von 430 Gulden.