Bischof Emehard von Comburg übergibt die Pfarre Veitshöchheim (Höchaim vnter Wurtzburg am Main) zur Vollstreckung seines Almosens an das St. Stephans Kloster.
Bischof Johann von Egloffstein gibt der Stadt Haßfurt (Hasfurt) zwei ewige Jahrmärkte. Er freit sie dergestalt, dass alle Kaufleute, Kaufmannsschätze und Güter, die dort hin kommen, vier Tage danach und acht Tage vor und nach Lichtmess Fried und Geleit haben.
Die Bürger zu Haßfurt (Hasfurt) bezahlen auf Bitte Bischof Johann von Egloffsteins 250 Gulden an Eberhard Fuchs von Burgpreppach (Eberhart Fuchs) und 750 Gulden an Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) wegen des aufgelegten achten Pfennigs. Im Gegenzug befreit sie Bischof Johann 3 Jahre lang von der Bede und Steuer.
Mit Erlaubnis des Bischofs Johann von Egloffstein verkauft Propst Konrad zu Heidenfeld (probst Conrat zu Haidenueld) das Dorf Hirschfeld (Hirsfurt das dorf) an den Ritter Wilhelm von Thüngen (heren Wilhelmen von Thungen riter) für 1000 Gulden.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Aue zu Heustreu (Haistraw) an Heinrich Zollner und Gottfried von Schweinfurt (Haintzen Zolneren vnd Götzen von Schweinfurt), für 500 Gulden auf 10 Jahre.
Die von Hutten öffnen Bischof Johann von Egloffstein lebenslänglich das Schloss Hausen.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Felder in Himmelstadt an Ulrich Stang (Vlrich Stang), bis Ulrich davon 200 Gulden und von Eberhard von Grumbach und Reicholf von Elm (Reicholf von Elm) der Wert der 4 Pferde, die er im Dienst für das Stift verloren hat, bezahlt wurden. Ulrich Stang bestätigt die Foderung des Bischofs Johann von Egloffstein.
Dietrich Flieger (Dietrich Flieger) trägt den Zehnt zu Hellingen (Hellingen) und Lauter (LauterAnna von Wallenrod) 320 Gulden darauf. Als Dietrich ohne männliche Erben stirbt, erlaubt Bischof Johann von Egloffstein Eberhard Fuchs von Burgpreppach (Eberhart Fuchs zu Braitbach), diesen Zehnt für 320 Gulden an sich zu bringen. Er verschreibt ihm außerdem noch weitere 50 Gulden auf Ablösung.
Bischof Johann von Brunn befreit den Hof des Klosters Himmelspforten in Himmelstadt (Himelstat) von jeglichen Verpflichentungen für viele Jahre.
Dem Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (dietrich Fuchs) erhält sein Geld bis auf 4000 Gulden zurück. Er legt mit Bischof Johann von Egloffstein vertraglich fest, dass ihm die Summe in jährlichen Raten von 250 Gulden bezahlt werden soll. Dietrich Fuchs zu Eltmann verhandelt später mit dem neuen Bischof, Johann von Brunn. Dieser schlägt ihm zu den bereits vorhandenen 4000 Gulden noch 200 Gulden für Bau, Wägen und Pferde zu und gibt ihm eine Verschreibung. Darin steht, dass Dietrich und seine Erben solche 4200 Gulden von allen Nutzungen, Gefällen und Einkommen der Kellerei zu Haßfurt und zu Stadtlauringen (Niderlauring) und an der hohenwannen beziehen können und ihnen in der Zwischenzeit die Stadt und Kellerei verpfändet sein soll.