Neben diesen Münzen lässt Bischof Johann von Egloffstein für sich selbst, das Hochstift und seine Untertanen noch dreierlei Münzen prägen: Heller, Groschen bzw. Schillinge und Turnosen.
Bischof Johann von Egloffstein lässt zeitgleich an fünf Orten Münzen prägen: In Würzburg (Wirtzburg) durch Johann Müntzer (Hannsen Müntzer), Konrad Wolf (Conraten Wolfen) und Johann von Fuld (Hannsen von Fuld), in Haßfurt (Hasfurt) durch Dietrich Münlein (dietrichen Münlein) und Dietrich Ventzlein (dietrichen Ventzlein), in Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) durch Johann Reuen (Hannsen Rewen ), in Gerolzhofen (Geroldshouen) durch Dietrich von Heidelberg (dietrichen von Haidelberg) und in Volkach durch Poppo Müntzer (popen Muntzer).
Johann von Münster (Hannsen von Munster) hat Schulden bei Bischof Johann von Egloffstein und wird aufgefordert, diese zurückzuzahlen. Er muss die Schulden auf die Hälfte des Hauses und Hofs der Kellerei Münnerstadt (Kelnerei Münrichstat) versichern und dem Bischof ein Zehntel der Einnahmen abgeben, bis die 300 Gulden abbezahlt sind.
Die Brüder Konrad und Poppo Fuchs von Kannenberg (Contz vnd Pop die Füchse von Cannenberg) verpfänden mit dem Wissen und der Bewilligung Bischof Johanns von Egloffstein als Lehensherren etliche Nutzungsrechte an Frowin von Karlsbach (Frobin von Carlsbach) auf Wiederlösung.
Peter von Brunn (Peter von Brun) leiht Bischof Johann von Egloffstein 600 Gulden. Diese verpfändet ihm der Bischof auf ein Viertel des Amts Münnerstadt (ampts Munrichstat) mit allen Zugehörungen und Bürgschaft.
Die Schulden, die Bischof Johann von Egloffstein bei Peter von Brunn (Petern von Brun) hat, steigen, sodass der Bischof ihm diese auf ein Drittel des Amts Münnerstadt (ambts Munrichstat) und ein Drittel des gesamten Zehnts der Stadt verpfändet.
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Johann Holfelder (Hannsen Holfelderen) aus Nürnberg (Nurenberg) 270 Gulden. Dafür verpfändet er ihm das Recht, den Zoll zu Markt Bibart (Biburt) einzunehmen.
Bischof Johann von Egloffstein und etliche Fürsten, Herren und Städte einigen sich, besiegeln ihre Bestimmungen und beschwören sie gegenseitig bei den Heiligen, damit die Einigung nicht fälschlich gebraucht wird. Sie einigen sich, dass sie Pfennige prägen, von denen 28 eine Gewichtseinheit sind. Zwei Pfund davon sollen so viel wert sein, wie ein Gulden.
Bischof Johann von Egloffstein gestattet es Apel von Milz (Apeln von Miltz) den Teil des Ungelds, den das Hochstift Würzburg zu Münnerstadt (Münrichstat) besitzt, für 800 Gulden abzulösen. Der Bischof verleiht ihm dieses Ungeld zu Mannlehen, mit der Bedingung, dass er oder einer seiner Nachfolger dieses für 1000 Gulden wieder von ihm oder seinen Erben an das Hochstift bringen könne. Von diesen 1000 Gulden sollen dann 500 Gulden im Stift angelegt werden und zu Lehen empfangen werden.
Nach dem Tod von Bischof Johann von Egloffstein folgt die Regierungszeit von Bischof Johann von Brunn. Fries gibt an, dass keine Aufzeichnungen darüber existieren, ob dieser Münzen prägen lässt.