König Sigismund von Luxemburg erneuert die Reichsfreiheit für Gelnhausen (Gailnhausen).
Kaiser Karl IV. teilt neben Heidingsfeld und Mainbernheim auch noch mehrere weitere fränkische Orte der böhmischen Krone zu, nämlich Prichsenstadt (Brisenstat), Iphofen (Jphouen), Homburg am Main (Hohenburg am Main) und weitere. Seine Söhne folgen ihm darin allerdings nicht nach, denn König Wenzel IV. von Böhmen, einer seiner Söhne, trinkt laut Fries viel Alkohol und kümmert sich nicht um die Angelegenheiten des Reiches, weshalb man ihn absetzt. Sein Bruder König Sigismund verpfändet die Orte Heidingsfeld und Mainbernheim (haidingsfeld vnd Bernhaim) für 4100 Gulden an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Johann von Nurnberg). Dieser hält die Burg zu Heidingsfeld so gut, dass er sich den Pfandschilling von den von Thüngen (Thungen) leihen und sich damit ablösen kann. Im Gegenzug muss er die Stadt Heidingsfeld bei den Herren Wilhelm und Hildebrand von Thüngen (Wilhelm riter und Hiltbrand von Thungen) einsetzen. Diese Praktik wurde von Bischof Johann von Brunn angeregt, in der Hoffnung, die beiden Städte für Würzburg zu gewinnen. Nach dem Tod der Herren von Thüngen vereinbart Bischof Johann von Brunn mit deren Söhnen Balthasar (Baltzar) und Sigmund (Sigmund), dass er die ausstehenden 4100 Gulden bezahlt und dafür die beiden Dörfer erhält. Dafür fehlt ihm allerdings das Geld. Zwei Jahre später versichert Bischof Johann von Brunn, die ausstehende Summe innerhalb der nächsten zwei Jahre zu bezahlen. Er verpflichtet sich, 15 Gulden für 1 Gulden Zins zu zahlen, mit der Bedingung, dass die beiden, so lange die Zahlung läuft, die beiden Orte amtmannsweise innehaben.
Bischof Johann von Brunn verbündet sich für drei Jahre mit dem Fuldaer Abt Johann I. von Merlau und Landgraf Ludwig I. von Hessen.
Bischof Johanns von Brunn verbündet sich für drei Jahre mit Fulda (Abt Johann I. von Merlau) und Hessen (Landgraf Ludwig I.).
König Sigismund verlängert einen allgemeinen Landfrieden (gemain Landfriden) nach drei Jahren, den Lorenz Fries nicht registriert finden kann.
König Sigismund genehmigt Bischof Johann von Brunn, eine zehnjährige Datz auf Wein oder das Ungeld zu erheben.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Weil König Sigismund Karl von Hesberg (Carl von Hespurg) 2300 Gulden schuldet, verschreibt er ihm für die selbe Summe die Städte Heidingsfeld und Mainbernheim. Karl von Hesberg verkauft diesen Schuldbrief Bischof Johann von Brunn. Dieser gibt ihm 300 Gulden sofort und verschreibt ihm für die restlichen 2000 Gulden die Stadt und das Amt Ebenhausen (Stat vnd Ambt Ebenhausen) mit 200 Gulden Zinsen jährlich.
Karl von Heßberg (Carl von Hespurg) verkauft im Jahr 1423 Bischof Johann von Brunn einen Schuldbrief über 2300 Gulden, den ihm zuvor König Sigismund auf die Städte Heidingsfeld und Mainbernheim ausgestellt hat. Bischof Johann gibt Karl von Heßberg 300 Gulden sofort und verschreibt ihm für die übrigen 2000 Gulden seinerseits die Stadt und das Amt Ebenhausen (Ebenhausen stat und ambt) mit 200 Gulden jährlicher Zinsen und der Stelle als Amtmann (burgschafft) dort.
Nachdem Johann von Brunn seine Schulden bei Kaspar, Wilhelm und anderen Familienmitgliedern derer von Bibra (Bibra) nach Ablauf der vereinbarten Frist nicht bezahlen kann, greifen die Bibra Stiftsangehörige an. Der neue Stiftspfleger Albrecht von Wertheim bewirkt bei König Sigismund, dass er denen von Bibra gebietet, ihre Pfändungen, Gefangennahmen und sonstige Handlungen, wie das Niederbrennen, aufzugeben, so dass das Hochstift die Schulden bezahlen kann.
Kaiser Karl IV. stellt dem Stift Würzburg ein Privileg aus, in dem festgehalten wird, dass kein Angehöriger des Stifts vor das kaiserliche Hofgericht, eine auswärtiges Landgericht oder andere auswärtige Gerichte geladen werden darf. Dieses Privileg wird von seinem Sohn Kaiser Sigismund bestätigt.