Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Gworgen von Hennenberg) Schloss, Stadt und Amt Hildburghausen (Hildenburg), Fladungen (fladungen), Steinach an der Saale (Staina), Vachdorf (Vachdorf) und Leutersdorf (Leutersdorf) für 11 990 Gulden. Falls die Gulden innerhalb der Zeit der Verpfändung an Wert verlieren, soll dies seinen Erben entsprechend ausgeglichen werden. Graf Georg I. von Henneberg gibt dem Stift die Schlösser Hildenburg und Steinach für 2 000 Gulden einige Zeit später zurück. Nach seinem Tod werden diese erneut verpfändet, dieses Mal an Graf Otto von Henneberg-Aschach (Grau Oten von Hennenberg).
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht sich 4000 Gulden von Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Oten von Hennenberg) und verpfändet ihm dafür die Hälfte des Teils des Ungelds von Münnerstadt (Münrichstat), den das Hochstift Würzburg besitzt. Darüber erhält Graf Otto ein Revers. Das Pfand wird später wieder abgelöst.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Graf Otto von Henneberg-Aschach (Graue Oten) die Schlösser Hildenburg und Steinach. Da die verschriebenen Gulden an Wert verlieren, fordert Graf Otto von Henneberg 1110 Gulden als Ausgleich. Die beiden einigen sich und Bischof Rudolf von Scherenberg bezahlt ihm 600 Gulden. Da der Goldgulden über die Dauer der Verschreibung von 47 Jahren insgesamt um ein Neuntel an Wert verliert, lässt Bischof Lorenz von Bibra im Jahr 1496 neue Silbermünzen, Schilling, Pfennige und Heller, prägen
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet dem Grafen Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Oten von Hennenberg) für 24.000 Gulden den Teil von Münnerstadt (Munristat), den das Hochstift Würzburg besitzt.
Ritter Hermann II. Riedesel (Herman Rittesel) führt gegen Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Graf Otten von Hennenbeg) eine Fehde. Bischof Rudolf von Scherenberg hilft dem Grafen. Darüber wird ein Vertrag aufgesetzt.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet dem Grafen Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Oten) die beiden Ämter Münnerstadt (Munrichstat) und Aschach (Aschach) auf Lebenszeit.
Dietrich von Thüngen (Dietz von Thungen) hat etliche Güter, Nutzungsrechte und Gefälle bei und um Binsfeld (Binsfeld) im Amt Arnstein (Arnstain) von der Herrschaft Henneberg-Römhild (Hennenberg zu Römhilt) zu Mannlehen inne. Diese werden Müdesheimer Güter (Mutishaimer güter) genannt. Als Bischof Rudolf von Scherenberg das Schloss Binsfeld von Georg von Lichtenstein (Georgen von Liechtenstain) an das Hochstift löst, zieht er die Müdesheimer Güter mit ein. Dies ärgert nicht nur Dietrich von Thüngen, sondern auch Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot von Hennenberg). Beide Parteien sind mit ihren Positionen im Recht, doch der Bischof verträgt sich mit Dietrich und entschädigt ihn mit anderen Gütern. Damit auch Graf Otto als Dietrichs Lehnsherr einwilligt, verpfändet der Bischof ihm jährlich 15 Gulden Zinsen auf der Bede zu Arnstein (Arnstain) als Mannlehen. Diese Zinsen darf der Graf solange einnehmen, bis der Bischof ihm ein Rittermannlehen verleiht, das 300 Gulden wert ist, oder ihm 300 Gulden in bar auszahlt, welche der Graf oder dessen Erben anlegen und dann vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen empfangen.
Der Ritter Georg Kötner (Georg Kötner) stirbt, ohne einen männlichen Erben zurückzulassen, weshalb seine Lehen an das Hochstift Würzburg zurückfallen. Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht diese Lehen an seinen Marschall Konrad von Schaumberg (Contzen vom Schaunberg) und seinen Schultheiß Peter von Maßbach (Peteren von Maspach) mit der Bedingung, dass sie dem Grafen Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Oten von Hennenberg) 300 Gulden in bar auszahlen, darüber eine Urkunde anfertigen und diese dem Bischof aushändigen.
Bischof Lorenz von Bibra und Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot von Hennenberg) einigen sich auf einen Eid, den der Rat und die Schöffen von Münnerstadt leisten sollen.
Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot) empfängt 300 Gulden von Konrad von Schaumberg (Contzen von Schaunberg) und Peter von Maßbach (Petern von Masbach) und überstellt sie Dietrich von Thüngen (Dietzen von Thungen). Dietrich übergibt der Grafschaft Henneberg dafür etliche Güter zu Mittelsinn (Mitelsin), die der Graf von Bischof Lorenz von Bibra zu Lehen erhält. Dafür verzichtet der Graf auf die 15 Gulden jährlichen Zinses zu Arnstein (Arnstain).