Das Kloster St. Stephan (Sant Steffans) besitzt die Gerichtsbarkeit über die Leute und Güter eines Bereichs des Sander-Viertels (zu Sande). Dieser Bereich ersteckt sich vom alten Stadtgraben beim Stephanstor (Sant Steffans thor) über das Kloster St. Agnes (Sant agneten) bis hin zur Badestube zum gulden. Von dort aus geht es linkerhand über die Gasse, vorbei an der Pfarrei und dem Pfarrhaus St. Peter und Paul (Sant petters) bis zum Sant petters brunen an der Stadtmauer und von dort weiter bis zum Sant petters thor. Ein Abt des Klosters St. Stephan hat in diesem Bereich den Gerichtszwang, mit Ausnahme aller bürgerlichen Sachen, Totschlag, Diebstahl, fließender Wunden und anderen Gewalttaten. Bischof Wolfram von Grumbach erneuert und bestätigt dem Kloster diesen Gerichtszwang.
Berthold von Heidingsfeld (Berchtolt von Haidingsfelt) übergibt bei Bischof Wolfram von Grumbach den Zehnt am Neuenberg zu Sommerhausen (Newenberg zu ahausen) dem Stift Ansbach zu Lehen.
Bischof Wolfram von Grumbach ernennt Burggraf Friedrich IV. von Hohenzollern (Burggraf Friderichen zu Nuremberg) zum Burgmann von Schwanberg (Schwanberg) und verleiht ihm die Burg.
Bischof Wolfram von Grumbach verpfändet die Hälfte des großen und kleinen Zehnts zu Rügshofen (Rugshofen) für 200 Pfund Heller an Konrad Fuchs von Suntheim und seine Frau Elisabeth (Conrad Fuchsen von suntheim vnd Elizabeth). Die beiden bekommen einen Revers, der beinhaltet, dass das Stift und das Domkapitel den Zehnt auslösen können.
Bischof Wolfram von Grumbach und der durch ihn gefangen genommene Abt von Fulda, Heinrich VI. von Hohenberg (Hainrichen von Fulda), schließen einen Vertrag. Damit kommt es zur Schlichtung etlicher Uneinigkeiten und Auseinandersetzungen, wie die im Salzgau (Saltzgaw) und Amt Lichtenburg (ambt Lichtenberg), durch vier Personen.
Bischof Wolfram von Grumbach, geborener Wolfskeel, werden die Privilegien, Freiheiten und Rechte des Hochstifts von König Ludwig IV. bestätigt und in Nürnberg (Nuremberg) offiziell verliehen.
Graf Ulrich II. von Hanau (vlrich her zu hanau) und seine Ehefrau Agnes von Hanau (agnes sein hausfraw) besitzen einen Teil von Repperndorf (Reppersdorff), einen Teil von Iphofen (Iphofen) sowie von Dettelbach (dettelbach). Sie verkaufen alles zusammen für 2000 Pfund Haller an Bischof Wolfram von Grumbach.
Graf Ulrich II. von Hanau (her Vlrich von Hanaw) trägt Teile von Iphofen, Dettelbach und Repperndorf als Lehen Kaiser Ludwigs IV., der Bayern. Nach dem Verkauf dieser Güter an Bischof Wolfram von Grumbach werden ihm diese allesamt zu Nürnberg (Nuremberg) verliehen.
Bischof Wolfram von Grumbach erlaubt den Brüdern Andreas (Endressen), Albrecht (albrechten) und Ludwig von Thüngen (lutzen von Thungen), sowie Dietrich von Thüngen, dem Sohn von Andreas von Thüngen (ditzen des Endressen sone), auf dem Eichelberg (Aichelberg) zu Hals (halrich), ein Schloss zu errichten. Dafür verschreiben sie und ihre Nachkommen sich, dem Schloss, dem Bischof und dem Hochstift dauerhaft gegen alle, mit Ausnahme des Grafen Berthold von Henneberg (graff Bertholden von Hennenberg) und dessen Erben, beizustehen. Im Kriegsfall müssen die von Thüngen den Lehensmännern des Bischofs das Schloss zur Verfügung stellen, bekommen es im Anschluss jedoch wieder zurück. Sollten Bischof oder Hochstift aber Krieg gegen den Grafen von Henneberg führen, dürfen die von Thüngen keine Partei ergreifen. Sollten sie das Schloss verpfänden oder verkaufen müssen, soll dies an die Lehensmänner des Stifts geschehen. Im Gegenzug beschützt der Bischof die von Thüngen. Warum das ganze so geschieht, ist im Buch über die Geschichte des Hochstifts Würzburg unter dem Stichwort "Reussenberg" (Reussenberg) nachzulesen.
Bischof Otto von Wolfskeel löst das Burggut Schwanberg (Schwanberg) von Burggrafen zu Nürnberg für 500 Pfund Heller ab. Bischof Wolfram von Grumbach hatte das Burggut für diese Summe an Johann II. und Albrecht von Hohenzollern (Johansen vnd albrechten Burggrafen zu Nuremberg) verpfändet.