Der Ratsmann Job (Job) versetzt sein Haus in Haßfurt (Hasfurth) für 200 Gulden mit der Kenntnis von Bischof Konrad von Thüngen für drei Jahre. Später verkauft Job sein Haus an Bischof Konrad von Bibra für 700 Gulden.
Bischof Konrad von Bibra leistet zu Speyer (Speir) durch abgesandte Räte seine Lehenspflicht.
Bischof Konrad von Bibra schickt Heinrich Truchsess von Wetzhausen (haintzen Truchsessen von wenhausen), Bernhard von Thüngen (Bernharten von Thungen) und Doktor Georg Farner (dorter Georg farnen) als seine Botschafter mit vollen Befugnissen auf den Reichstag zu Speyer (Speier), damit sie die Regalien des Hochstifts empfangen, da er selbst durch rechtliche Angelegenheiten verhindert ist. Kaiser Karl V. kommt seiner Bitte nach und verleiht den Gesandten die gesamten Regalien, Lehen und weltlichen Rechte des Hochstifts, samt den Mannrechten, Lehenschaften, Ehren, Rechten, Würden, Zierden, Gerichtsrechten und Schreinen. Zudem gebietet Kaiser Karl V. allen Männern des Hochstifts und den Untertanen des Bischofs, unabhängig von ihrem jeweiligen Stand und Wesen, als ihren ordentlichen Herren annehmen und ihm gehorsam folgen sollen und gehörig sein sollen. Außerdem befiehlt er ihnen unter Strafandrohung von 60 Mark Lotgulden, das Verhindern der praktischen Umsetzung der geschehenen Verleihung zu unterlassen.
Kaiser Karl V. übergibt Bischof Konrad von Bibra zu Regensburg (Regensburg) in der Kaiserlichen Kammer eine offzielle Deklaration seiner Regalien. Obwohl die bischöflichen Vorgänger im Amt ihre Regalien vor dem Kaiser in kaiserlicher Zierde in seinem Lehnstuhl und unter der Blutfahne und den Fahnen des Hochstifts Würzburg und des Herzogtums Franken empfangen haben, soll die Verleihung, die in der Kammer vollzogen wird, von gleicher Bedeutung sein, als wäre sie unter freiem Himmel, in kaiserlicher Zierde und unter den genannten Fahnen vor dem Lehnstuhl des Kaisers geschehen.
Bischof Konrad von Bibra leistet zu Speyer (speier) verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Der Hofmeister, der Kanzler, der Erbmundschenk, der Ebrtruchsess, der Erbmarschall und der Erbkämmerer erhalten jeweils 60 Goldgulden. Der Sekretär erhält 18 Goldgulden. Abschließend wird die kaiserliche Kanzlei mit 24 Goldgulden, der ausführende Siegler mit sechs Goldgulden entlohnt.
Über die beschriebenen Hofämter hinaus verteilt Bischof Konrad von Bibra zu Speyer weitere Geschenke für die offizielle Deklaration seiner Regalien: So zahlt er den Portiers oder den Torwächtern 20 Goldgulden. Johann von Kaufbeuren (Hansen von Kaufbeuren) bedenkt acht kaiserliche Torwächter im Speziellen mit vier Goldgulden. Der Erbmarschall Wolfgang I. Marschall von Pappenheim erhält gemäß der Goldenen Bulle 50 Goldgulden für ein Pferd. Diese Summe wird zu Regensburg (Regensburg) beglichen.
Über die beschriebenen Hofämter hinaus verteilt Bischof Konrad von Bibra zu Regensburg (Regensburg) weitere Geschenke für die offizielle Deklaration seiner Regalien: Der Reichsvizekanzler Johann von Naves (Johann von Naues Kay aht wie cantzlei ambts verweser) wird mit 70 Gulden bedacht. Johann Obernburger, der kaiserliche Sekretär (oberuburger kay aht Serretario), erhält ebenfalls 70 Gulden. Der Empfang der Regalien wird hingegen mit vier Gulden beziffert. Die Torwächter oder Portiers erhalten 20 Gulden. Die offizielle Deklaration der Regalien wird mit einer Zahlung von acht Gulden entlohnt. Abschließend werden sechs Gulden für die Andwendung des Kanzleirechts entrichtet.
Georg Ranninger (Georg Ranninger), ein Bürger von Würzburg, ist wegen etlicher Vergehen seit vielen Jahren auf der Flucht. Nachdem er aber seine Frau und Söhne Andreas (Endressen) und Heinrich (Hainrichen) mit Bischof Konrad von Bibra verträgt, gibt er diesen einen offenen Brief der besagt, dass sie sich außerhalb der Stadt Würzburg im Hochstift niederlassen und dort wohnen sollen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt mir der Beweilligung seines Domkapitels dem Kloster Rebdorf (Rebdorff) vom Augstinerorden jährlich 108 Gulden auf das Kammergefälle auf Wiederlösung. Die 2700 Gulden die das Kloster Schwarzach (Schwartzach) zur Verzinsung hatte hat Bischof Konrad von Bibra beim Kauf des Zehnts von Dettelbach (dettelbach), Schwarzach (schwartzmann) und Bibergau (Bibergaw) auf sich genommen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt trifft Kaiser Karl V. auf seiner Reise zum Reichstag in Worms (wormbs) in Bad Kreuznach (Creutznach). Dort werden ihm in der Kaiserlichen Kammer vom Kaiser gemäß dem ausgestellten Regalbrief seine und seines Stifts Lehen verliehen. Hierüber erhält er eine Deklaration des Kaisers. Die Art der Verleihung gleicht der Bischof Konrad von Bibras.