König Albrecht I. verhandelt mit Bischof Andreas von Gundelfingen, dass dieser ihm Hilfe gegen seine Feinde leisten soll, insbesondere gegen König Wenzel II. von Böhmen. Dafür verschreibt er ihm 2000 Pfund Haller auf das Reichsteil zu Heidingsfeld(Haidingsfeld). Andere Herren außerhalb des fuldischen Lehens haben auch etliche Rechte, Gefälle und Nutzungsrechte an der Vogtei. Das Schultheißenamt steht dem Hochstift Würzburg zu. Bischof Iring von Reinstein-Homburg versetzt Otto Schenk von Seinsheim (Ot Schenck) und seiner Frau Gisela geb. von Lembergheim (Geisel sein hausfraw geborne v. Lemberghaim) für ihre Güter, Zins und Nutzung zu Würzburg und anderswo 200 Mark Heller. Er verleiht ihnen das Schultheißenamt zu Heidingsfeld für 20 Mark Silber jährlich aus den Erträgen des Amtes.
Die im vorigen Eintrag angeschlagenen 7400 Gulden Pfandschilling galten damals für 5 Pfund Heller und 6 Rheinische Gulden. Die Hauptsumme von 5000 Pfund Heller ist dem Stift von König Albrecht und Kaiser Ludwig verschrieben worden. Der Wechselkurs von 7400 Gulden zu 5000 Pfund Heller zu 6000 Rheinischen Gulden wird damit bestätigt. Die Einwohner von Heidingsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim) bleiben unter dem Landgericht.
König Heinrich bestätigt Bischof Heinrich von Würzburg die Vogtei des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach).
Markgraf Hermann von Brandenburg (Marggraue Herman von B) fordert von Bischof Manegold von Neuenburg etliche Schlösser, Städte und Ländereien in Franken, die ihm erblich zustünden. Diese will der Bischof nicht übergeben da laut ihm die Ländereien und Orte an das Stift heimgefallen seien. Darüber kommt es zu Fehden und Angriffen, der Streit wird aber durch König Albrecht I. von Habsburg in Heilbronn beigelegt.
Die Bürger von Schweinfurt bringen durch eine falsche Darstellung der Tatsachen König Albrecht I. dazu, ihnen ein eigenes Halsgericht zu verleihen, so dass sie nicht mehr dem bischöfliche Landgericht unterstehen. Zudem geraten sie mit Bischof Manegold von Neuenburg über Schifffahrtsrechte auf dem Main in Konflikt. Deshalb verhängt dieser Acht und Bann über die Schweinfurter, erobert im Frühjahr 1303 die Stadt und unterstellt sie wieder seiner Gerichtsbarkeit. Unter Bischof Johann von Brunn gelingt es ihnen jedoch, diese Gerichtsrechte zu kaufen.
Als Bischof Andreas von Sindelfingen gewählt wurde, hat König Albrecht ihm für einen bestimmten Zeitraum die königlichen Vorrechte und Herrlichkeiten zur Ausübung übertragen.
5 Pfund Heller gelten 6 Goldgulden. Da die meisten Käufe, Zinsen, Gülte, Wechsel, Schulden, Pfandverschreibungen und andere Verträge auf Pfund Heller als Währung ausgerichtet sind, erfindet man zur Bezahlung der selben einen Wechselkurs. Vor etlichen Jahren hat König Albrecht Bischof Andreas von Gundelfingen 2000 Pfund Heller auf den Reichsteil der Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) verschrieben. In der nachfolgenden Zeit dient Bischof Otto von Wolfskeel Kaiser Ludwig und empfängt Schaden, wofür ihm der Kaiser 3000 Pfund Heller zu den vorigen 2000 Pfund auf Heidingsfeld vebrieft, sodass das Stift einen Pfandschilling von 5000 Pfund auf Heidingsfeld besitzt. Dieselben 5000 Pfund werden in einer Übereinkunft von König Sigmund und Bischof Johann von Brunn für 6000 Rheinische Gulden angeschlagen. Zeugen sind Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggrauen Fridrichen von Brandenburg), Deutschmeister Eberhard von Saunsheim (Eberharten von Sainshaim) und Graf Ludwig von Öttingen (Graue Ludwigen von Otingen). Daraus wird ersichtlich, dass zu diesem Zeitpunkt 5 Pfund 6 Rheinische Gulden wert sind. Möchte man einen Wertevergleich mit den Münzen zu Fries' Zeit anstellen, so ergibt sich, dass ein Pfund Heller 18 Batzen wert sind. 1544, das Jahr in dem Fries schreibt, sind 5 Rheinische Goldgulden 6 Rheinische Gulden [?]. Ein damaliges Pfund Heller hat den gleichen Wert wie ein Rheinischer Goldgulden 1544.
König Albrecht I. unternimmt einen Heerzug nach Böhmen, um seinen Sohn Rudolf dort als König einzusetzen. Zur Finanzierung verpfändet er Schloss und Stadt Schweinfurt für 2000 Pfund Heller an Bischof Andreas von Gundelfingen. Ein Jahr später verschreibt er dem Bischof erneut 1000 Mark Silber sowie 100 Pfund Heller auf Schloss und Stadt, welche dieser für den König dem bischöflichen Kämmerer Andreas Zobel (Zobel) und Konrad von Rebstock (Rebstock) gezahlt hat.
Bischof Andreas von Gundelfingen empängt die Regalien und seine weltliche Lehen persönlich von König Albrecht I. von Habsburg in Nürnberg (Nurenberg).
Im vorherigen Eintrag wurde angezeigt, dass König Albrecht I. dem Stift Würzburg den Halbenteil zu Heidingsfeld (Haidingsueld) für 2000 Pfund Haller verpfändet hat. Da Bischof Otto von Wolfskeel Kaiser Ludwig IV. gedient hat und darin Schaden empfangen hat, gibt ihm der Kaiser 3000 Pfund Haller dafür und schlägt ihm dieselben zu dem vorherigen Pfandschilling. Im Jahr danach nimmt Bischof Otto von Wolfskeel 300 Pfund Heller von Herrn Dietrich von Maßbach (Dietrich von Maspach) und gebraucht diese zur Auslösung von Schloss und Stadt Rotenfels (Rotenuels) und Gemünden (Gemunden) und verschreibt ihm dagegen jährlich 30 Pfund Heller auf dem besagten Pfand zu Heidingsfeld.