Fries gibt in Bezug auf die Münzordnung Quellenverweise zur Handhabung derselben unter den verschiedenen Bischöfen Würzburgs an. Außerdem gibt er an, dass weitere Quellenverweise am Ende einer jeden Münzordnung zu finden sind.
Bischof Johann von Grumbach hat den Brüdern Jakob und Johann von Steinrück (Jacoben riter vnd Hannsen von Stainau) eine gewisse Anzahl an Gulden auf Amt, Gericht und Stadt Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) verschrieben.
Bischof Johann von Grumbach überträgt Oesfeld (Oesfelt), das im Amt Bütthard (ambt Büthart) liegt, samt den Leuten, Gütern und Zugehörungen in die Verantwortung des Ritters Heinrich Zobel (Heinrichen Zobeln ritter), einem Mitglied seines Rates.
Bischof Johann von Grumbach hat der Stadt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) einen Jahrmarkt genehmigt, welcher alljährlich am 25. Januar abzuhalten ist.
Bischof Johann von Grumbach verpfändet den beiden Brüdern Johann und Georg Voit (heren Hannsen riter Georgen voiten gebrüderen) Amt, Gericht und Stab zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) für 2.000 Gulden. Bischof Rodulf hat dies wieder ausgelöst.
Bischof Johann von Grumbach hat den Bürgern zu Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) erlaubt, jedes Jahr am 25. Januar einen Jahrmarkt abzuhalten. Mittlerweile halten die Bürger allerdings vier Jahrmärkte ab, den ersten am 25. Februar, den zweiten am 24. Juni, den dritten am 24. August und den vierten am 11. November.
Bischof Johann von Grumbach überträgt die Nutzungsrechte eines Waldes bei Niederlauer (Niderlaur), der umgangssprachlich Bullerten (Bullerten) genannt wird, an die dortigen Einwohner.
Bischof Johann von Brunn verpfändet dem Küchenmeister Johann von Nortenberg (Hannsen) Schloss, Markt und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt), mit der Bedinung, dass das Hochstift Würzburg diese von seinen Erben für 4000 Gulden ablösen kann. Sollten er und seine Frau Brigitte (Brigiten) jedoch keine Erben hinterlassen, so kann das Hochstift den Pfand für 2300 Gulden ohne Wiederspruch und Behinderung ablösen.
Bischof Johann von Grumbach hat sich mit Konrad und Otto von Steinau (Contzen vnd Oten den Stainricken) bezüglich ihrer Schulden und Forderungen, welche sie auf Amt und Stadt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) haben, vertragen. Der Bischof hat ihnen dafür 18.400 Gulden verpfändet. Die Steinrück haben das quittieren lassen und festgelegt, was mit Münzen bezahlt werden soll.
Bischof Johann von Grumbach gibt Gerog von Schweinfurt (Georgen von Schweinfurt) und Johann von Wisentau (Hannsen von Wisentau) gemäß seines Eides 80 Gulden Bargeld um auf der Hofstatt einen Stadel und einen Baumgarten zu erbauen, sodass die Wiederlösung mit 380 Gulden geschehen sollte.