Bischof Johann von Brunn schuldet Kaspar von Bibra ( Caspar von Bibra) 3270 Gulden. Mit Geisel und Bürge verpflichtet sich der Bischof die Summe in einer bestimmten Zeit zu zahlen. Falls er dies nicht tut, erhält Kaspar von Bibra das Amt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat).
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) an Heinrich von Landhaus (Hainrichen von Landhausen). Er gibt Heinrich ein Revers, welches besagt, dass er das Pfand in sechs Jahren lösen soll. Fries gibt an, dass es keine Aufzeichnung über die Verpfändung gibt, nur, dass das Revers exsistiert. Die Kellerei muss vor Ablauf der sechs Jahre ausgelöst worden sein, da der Bischof die Stadt, das Amt und die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale im darauffolgenden Jahr an Heinrich von Steinau (Haintzen von Stainau) und dessen Erben für 17000 Gulden verpfändet.
Bischof Johann von Brunn erhöht dem Ritter Johann Voit von Salzburg (Hannsen voiten Riter) das Pfand auf das Ungeld von Bad Neustadt an der Saale um weitere 200 Gulden, sodass sich der Pfandschilling auf dem großen Zoll in der Stadt sowie den Dörfern des Amtes Bad Neustadt an der Saale auf 1500 Gulden erstreckt. Das Pfand wird abgelöst.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Heinrich von Steinau (Haintzen von Stainai) das Amt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) samt der halben Stadt für 20000 Gulden.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verträgt sich mit Heinrich von Steinau (Hainrichen Stainriken) wegen der 20000 Gulden, für die der Bischof ihm das Amt und die halbe Stadt Bad Neustadt an der Saale (newenstat) zuvor verpfändet hat.
Bischof Johann von Grumbach hat sich mit Konrad und Otto von Steinau (Contzen vnd Oten den Stainricken) bezüglich ihrer Schulden und Forderungen, welche sie auf Amt und Stadt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) haben, vertragen. Der Bischof hat ihnen dafür 18.400 Gulden verpfändet. Die Steinrück haben das quittieren lassen und festgelegt, was mit Münzen bezahlt werden soll.
Rudolf von Scherenberg gestattet den Bürgern von Bad Neustadt an der Saale (Newenstat), dass sie die (bere) der Herbstzeit aus den Dörfern, die im Amt Bad Neustadt an der Saale gelegen sind, unverzollt nach Hause führen dürfen, allerdings auf Widerruf.
Die armen Leute zu Lebenhan (lebenhan) sind dem Würzburger Bischof durch Bede, Gefolgschaft, Atzung, Frondienst, andere Dienste, Gebote und Verbote verpflichtet. Zur Verbesserung ihres Erbes halten sie Schafe, die sie täglich auf die Felder des Bischofs treiben. Sylvester Forstmeister (Siluester Forstmeister), der die Schäferei zu Lebenhan besitzt, ist jedoch der Meinung, sie sollten keine Schafe besitzen, außer, sie würden sie mit seinen Schafen zusammen treiben. Sylvester geht gegen die armen Leute vor und ersticht etliche ihrer Schafe, weshalb ihm vom Amtmann zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) etliche Schafe genommen werden. Daher wendet sich Sylvester als Vertragsverwandter der Ritterschaft an diese. Dieses Schreiben und die Antwort der Ritterschaft liegen im Büschel Ritterschaft.