Zwischen dem Bürgermeister und Rat zu Iphofen (Iphouen) und anderen Bürgern der Gemeinde kommt es zu Streit und Auseinandersetzungen. Um Schlimmeres zu verhindern, schaltet sich Bischof Johann von Egloffstein ein. Er setzt den alten Rat ab und schlichtet den Streit.
Nach dem Tod des Ritters Georg Fischlein (Georg Fischlein) fällt die Pfandschaft an seine Tochter Anna (anna) und ihren Ehemann Reinhard von Thüngen (Rainharrt von Thungen). Reinhard streitet sich mit dem Dechant und Kapitel des Würzburger Domkapitels. Er will, dass ihm die Vogtei über das Dorf Sulzdorf (Sultzdorf) als Zubehörung des Schlosses Ingolstadt zusteht. Die Herren des Domkapitels widersprechen ihm; sie stünde ihnen zu. Bischof Rudolf von Scherenberg gibt ihnen mit Bewilligung Reinhard von Thüngens einen besiegelten Brief, laut dem sie die Vogtei von den von Thüngen unbeschwert besitzen sollen. Im Gegenzug verpflichten sich Dechant und Kapitel für sich und ihre Nachfolger, Bischof Rudolf oder seine Nachfolger mit 200 Gulden an der Ablösung der Stadt und des Amtes Ingolstadt zu unterstützen.
Das Dorf Wüstenfelden (Wistveld sunst Wustenfelden) unweit von Iphofen (Iphouen) gehört zu Teilen dem Markgrafen und dem Grafen von Castell. Der Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde von Iphofen geraten mit den Einwohnern von Wüstenfeld wegen eines Gehölzes in einen Streit. Dieser wird vertraglich geklärt. 50 Jahre später kommt es durch die Würzburgischen und Markgräfischen Räte zu einem erneuten Vertrag.
Der Bürgermeister und Rat zu Arnstein (Arnstain) streiten mit der Witwe Anna von Hutten (Anelein von Hutten) wegen der Huttischen Leute und Güter in der Arnsteiner Vorstadt Bettendorf (Beteldorf). Sie werden durch Bischof Lorenz von Bibra miteinander vertragen.
Die Ritter Konrad und Ludwig von Hutten (Conrad vnd Ludwig von Hutten) streiten sich mit Kilian und Andreas von Schletten (Kilian vnd Endres von Schletten). Sie werden durch Bischof Lorenz von Bibra gütlich miteinander vertragen.
Georg von Thüngen (Georg von Thüngen), der Sohn des Reinhard (Rainhart), streitet sich mit Abt des Klosters Bronnbach, Johann von Boffsheim (abbte Johann) um die Frondienste, die die Männer auf dem Bronnbachischen Hofe in Allersheim (Aldershaim) für das Schloss Ingolstadt leisten sollen. Bischof Lorenz von Bibra schlichtet den Streit. Da der Bronnbacher Hof sehr baufällig ist, sollen seine Inhaber für die nächsten 3 Jahre von allen Frondiensten befreit sein, damit sie in dieser Zeit den Hof wieder aufbauen können. Wenn in dieser Zeit am Schloss Ingolstadt gebaut wird, müssen sie Frondienste leisten wie alle anderen Einwohner. Nach Ablauf der 3 Jahre darf Georg von Thüngen von den Bronnbachischen Hofleuten den Frondienst in der normal üblichen Ausprägung fordern. Wo es gewünscht ist, soll man dem Fronherren mit Wagen und Pflug 3 Tage pro Jahr dienen.
Der Prior und Konvent des Klosters Birklingen streiten sich mit der Stadt Iphofen (Iphouen) wegen des Triebs und der Pfändung. Sie werden durch die Würzburgischen Räte vertragen. Ein weiterer Streitgrund zwischen den beiden Parteien ist der Kirchendienst in der Pfarrkirche St. Martin.
Die Bürger von Iphofen (Iphouen) führen wegen eines Gehölzes einen Streit mit Graf Wolfgang von Castell (Wolfgang von Castell). Sie werden durch die Würzburgischen Räte vertragen.
Zwischen den Bürgern von Jagstberg (Jagsperg) und den Einwohnern von Mulfingen (Mulfingen) entstehen Streitereien wegen des Viehtriebs und der Erhaltung des gemeinsamen Stegs über die Jagst. Sie werden von Bischof Konrad von Thüngen vertragen.
Die Brüder Heinrich und Balthasar Häußlein (Heuslein Haintz vnd Balthassar) werden durch Bischof Melchior Zobel von Giebelstadts Räte vertragen. Sie sollen für ihre Forderungen am Schloss Eyssenhaim 400 Gulden erhalten. Balthasar erhält 20 für Dienstboten und Zimmer. Der Rest ist unverständlich.