Bischof Johann von Brunn schuldet Weiprecht Kötner (Werprecht Kötner) 2219 Gulden. Diese Schulden wachsen in kurzer Zeit so stark heran, dass er ihm schließlich 5500 Gulden schuldet. Dafür verschreibt ihm Bischof Johann von Brunn die Vogtei und Kellerei Haßfurt samt dem Amt mit allen Leuten, Gütern und Zu- und Einbehörungen (nichts ausgenommen außer Buße betreffend Hals und Hand, Bede, Steuer, Öffnung, Mannlehen und geistliches Lehen) amtmannsweise. Weiprecht soll es so lange innehaben, bis er oder seine Erben die 5500 Gulden wieder vollständig erhalten haben.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Karl von Heßberg (Carl von Hespurg) jährlich 250 Gulden auf Ablösung auf der Bede zu Haßfurt für eine Hauptsumme von 2000 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Thomas von Rieneck (Thoman von Rieneck) jährlich 200 Gulden der Bede zu Haßfurt (Hasfurt) für eine Hauptsumme von 3000 Gulden, die man ihm wegen Herrn Konrad von Bickenbach (Conrat von Bickenbach) schuldet. Die Einwohner Haßfurts übergeben Graf Thomas eine Verschreibung, ihm die jährlichen 200 Gulden zuzustellen. Bischof Rudolf von Scherenberg löst diese 200 Gulden wieder ab und verschreibt sie denen von Bickenbach.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Ritter Eberhard von Schaumberg (Eberhart von Schaumberg) 100 Gulden jährlicher Gülte auf der Stadt Haßfurt für eine Hauptsumme von 940 Gulden auf Ablösung.
Eberhard von Schaumberg (Eberhart) leiht Bischof Johann von Brunn 3360 Gulden. Dafür verschreibt Bischof Johann ihm die Stadt und das Amt Haßfurt samt dem Gericht und Stab und dem ganzen großen und kleinen Zehnt.
Albrecht Truchsess von Wetzhausen (Albrecht Trugsess) hat eine weitere Forderung an Bischof Johann von Brunn für verlorene Pferde und andere Schäden und Belastungen, die sich über 1300 Gulden erstrecken. Daraufhin leiht er Bischof Johann noch 300 Gulden in bar, sodass eine Summe von 1600 Gulden ensteht. Dafür verschreibt Bischof Johann ihm kaufsweise den großen und kleinen Zoll zu Haßfurt (Hasfurt) auf dem Wasser und auf dem Land. Es ist nicht ausgenommen, außer die Zollbriefe.
Bischof Johann von Brunn schuldet dem Nürnberger Bürger Johann Gretzer (Hanns Gretzer) für Getreide und geliehenes Geld 1500 Gulden. Dafür verschreibt er ihm 100 Gulden jährlicher Gülte auf der Bede zu Haßfurt (Hasfurt).
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft die Schlösser und Ämter Hohenberg und Allersberg (Allesberg) von Herrn Konrad d.Ä. von Bickenbach (Conrat), seiner Ehefrau Agnes (Agnes) und ihrem Sohn Konrad (Conrat) für das Stift Würzburg. Er verschreibt dem jüngeren Konrad ein jährliches Leibgedinge von 100 Gulden auf Haßfurt (Hasfurt). Außerdem verschreibt er Agnes jährliche 125 Gulden auf der Bede zu Haßfurt.
Ritter Heinrich Zobel stehen an solchen jährlichen Zinsen 81 Gulden und ein Ort zu. Nach seinem Tod möchten seine Witwe und Philipp und Stefan Zobel (Philip vnd Steffan die Zobele) sich die 6 Gulden und einen Ort daran von Bischof Rudolf von Scherenberg ablösen lassen. Es bleibt also noch eine Hauptsumme von 1500 Gulden bestehen, die Bischof Rudolf von Scherenberg Philipp und Stefan Zobel wenige Jahre später verschreibt. Für den Vorgang, in dem Heinrich Truchsess von Wetzhausen zu Bundorf (Haintz Truchsess von Wetzhausen) die Hauptsumme von 1500 Gulden bezahlt und diese Gülte an sich bringt, verweist Fries auf das Jahr 1518.
Hartung Truchseß zu Wetzhausen (Hartung Trungsess von wetzhen) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1100 Gulden. Dafür erhält er das Schloss zu Haßfurt (Hasfurt) und den Garten bei der oberen Mühle zum lebenslangen Gebrauch. Außerdem darf er im Steigerwald Jagdrechte ausüben. Seine Söhne/Schwiegersöhne/Erben (siehe Kommentarfeld) Karl und Bernhard von Bastheim (Carl vnd Bernhart von Basthaim) sollen nach seinem Tod von der Hauptsumme von 1100 Gulden bis zur vollständigen Ablösung einen jährlichen Zins von 44 Gulden auf Haßfurt erhalten.