Die von Hohenlohe wollen die Bebauung der neuen Stadt Iphofen (Jphouen) nicht bewilligen, da die Stadt sonst größer wird und ihr Teil auch in die Ringmauer gezogen wird. Die Bürger von Iphofen verpflichten sich gegenüber Graf Thomas von Rieneck (Thoman von Rieneck), 919 Gulden zu bezahlen. Im Gegenzug freit sie Bischof Johann von Egloffstein für 3 Jahre von der Datz. Graf Thomas erhält später eine vollständige Auszahlung der Summe.
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Ritter Burkhard von Seckendorf zu Frankenberg (Burchart von Seckendorf zu Franckenberg) 300 Gulden. Diese Summe verschreibt er ihm auf der Bede zu Iphofen (Jphouen). Diese Schulden werden vollständig abbezahlt.
Bischof Johann von Egloffstein nimmt von seinem Schwager Leonhard Hauslode (Luithart hauslede) und seiner Hausfrau Elisabeth von Egloffstein (Else v Eglosfstein) 600 Gulden und verschreibt ihnen dafür jährliche 200 Gulden zum Leibgedinge auf dem Ungeld, Vogtei und allen anderen Gefällen, Nutzungen und Rechten der Stadt Iphofen (Jphouen), mit Unterpfand und Bürgschaft. Fries hält die angegebene Summe von 600 Gulden für falsch und gibt seinerseits 160 Gulden an.
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann Buck 700 Gulden. Dafür verschreibt er ihm jährlich 70 Gulden, also von 10 einen auf den Gefällen und Renten der Stadt Iphofen (Jphouen) mit Bürgschaft. Die Schulden wurden bezahlt und die Verpfändung abgelöst.
Bischof Johann von Brunn erhebt eine gemeine Landsteuer. Der Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde zu Iphofen (Jphouen) verpflichten sich, Bischof Johann für die Landsteuer und andere jährliche Bede für 4 Jahre 4000 Gulden, also 1000 Gulden pro Jahr zu zahlen. Daraufhin befreit Bischof Johann sie für 4 Jahre von der Landsteuer und Bede. Daraufhin leihen sich die Bürger 2000 Gulden von Elisabeth, der Witwe des Friedrich Schenk von Limpurg (Elisabet weiland Schenk Fridrich von Limpurg nachgelassen witwe). Die 2000 Gulden werden mit 100 Gulden pro Jahr verzinst. Sie werden an Bischof Johann weitergegeben.
Als der im vorigen Eintrag genannte Zeitraum von 4 Jahren seinem Ende entgegengeht, verlangt Bischof Johann von Brunn von dem Bürgermeister, dem Rat und der Gemeinde zu Iphofen (Iphouen), dass sie ihm die 5000 Gulden für die nächsten 5 Jahre zahlen. Im Gegenzug befreit er sie für 5 Jahre von der Bede und Steuer.
Bischof Johann von Brunn nimmt 5000 Gulden von Konrad von Rosenberg (Contz von Rosenberg) und verschreibt ihm im Gegenzug die Stadt und das Amt Iphofen (Jphouen) mit all seinen Gefällen und Nutzungen. Die Öffnung und die Erbhuldigung sind ausgenommen. Er löst die Verschreibung allerdings schon im nächsten Jahr wieder ab. Dazu leihen ihm Johann von Seldeneck der Ältere (Hanns von Seldenck der elter) und sein Sohn Johann von Seldeneck der Jüngere (Hanns der Junger sein sun) 3000 Gulden. Für diese 3000 Gulden verschreibt ihnen Bischof Johann einen jährlichen Zins von 300 Gulden auf der Stadt und dem Amt Iphofen.
Die Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde zu Iphofen (Iphouen) verpflichten sich, Reinhard von Uffenheim (Rainhart von Vffickhaim) jährlich 200 Gulden zu bezahlen für die Hauptsumme von 3000 Gulden, die ihm Bischof Johann von Brunn schuldet, bis die Hauptsumme abgelöst ist. Der Dechant und das Kapitel lösen die Hauptsumme ab und bringen die 200 Gulden jährlichen Zins an sich. Darüber gibt es laut Fries allerdings keine Verschreibung.
Zwischen Bischof Johann von Brunn und Graf Leonhard von Castell (Graue Linhart von Castell) wird ein Vertrag bezüglich der Castellschen Güter in der Mark Iphofen (Jphouen) aufgesetzt. Er besagt, dass die Bede so bezahlt werden soll, wie es bisher Sitte ist.
Die Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde zu Iphofen (Jphouen) bewilligen, die nächsten 4 Jahre lang 3200 Gulden zu bezahlen, nämlich jedes Jahr 800 Gulden. Davon gehen 300 Gulden an Konrad Schenk von Limpurg (Schenck Conrat von Limpurg) und seine Brüder, 400 Gulden an die Hofwart von Kirchheim und die übrigen 100 Gulden an Bischof Johann von Brunn. Dafür erlässt dieser für diesen Zeitraum die Bede und Steuer.